Diese natürlichen Personen (Rechtspersonen = natürliche Personen Masken mit Rechte versehen) sind in Papierform, die Auszüge aus den Personenstandregistern, welche nur einen Vornamen der natürlichen Person, dem Kind besitzen, mit der diese natürliche Person juristisch und rechtlich mit diesem Eintrag ins Personenstandregister, geboren worden ist.
Die natürlichen Rechtspersonen sind in Papierform, die Auszüge aus den Personenstandregistern, welche in einem Völkerrechtssubjekt geboren worden sind und damit der natürlichen Person rechtlich gesehen eine Staatsangehörigkeit und Landesrechte zugeordnet wurden. Diese Rechte an dieser natürlichen Rechtsperson sind unveräußerlich und unauflöslich, da diese aus dem Völkerrechtssubjekt bezogen worden sind.
Hierbei unterscheidet sich der Begriff Knabe, vom Begriff Kind.
Der Knabe ist das eigentliche Geschöpf Gottes und das Kind als fiktionaler Oberbegriff, die natürliche Person.
Der Herr und die Frau, sind auch juristische Begriffe und zwar einer juristischen Person.
Was ist unter einer Person zu verstehen?
Der Begriff "Maske" bedeutet übersetzt aus dem lateinischen, "Persona". Eine Person ist also eine Maske, eine fiktive Maske in juristischer und rechtlicher Hinsicht.
So einer Maske können juristische Rechte zugewiesen werden, so wie diese natürlichen Persona´s, die den Männern und Weiber in einem der deutschen Bundesstaaten vor dem Jahr 1914, als Staatsangehörige besaßen und die juristischen Rechte an Grund und Boden dieses Bundesstaates, unauslöschlich und unauslöslich damit verbunden waren. Diese Rechte der natürlichen Persona´s und auch die Staatsbürgerschaftsrechte sowies die Staatsangehörigkeit, wurden über die Rechtsfolge (Erbfolge), über das Abstammungsprinzip an die Kinder und deren Kinder und die Kindeskinder, bis in die heutige Zeit weiter vererbt.
Die Männer und Weiber und Gottes Geschöpfe, nach dem Abbild des wahren Gottes, besitzen inhärente Rechte des kosmischen Universums, nach dem Naturrecht. Die Männer und Weiber sind hier auch den Naturgesetzen ausgesetzt, zum Beispiel dem Gesetz der Anziehung. Nach dem Verständnis: Alles was man gesät hat, wird man auch ernten.
Die Heilige Schrift als das Wort Gottes:
Zitat:
1.Mose
26 Und Gott sprach: Lasst uns Menschen[19] machen in unserm Bild, uns ähnlich[20]! Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres und über die Vögel des Himmels und über das Vieh und über die ganze Erde[21] und über alle kriechenden Tiere, die auf der Erde kriechen! 27 Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Weib[22] schuf er sie.
Gen 1:26
And God said, Let us make man in our image, after our likeness: and let them have dominion over the fish of the sea, and over the fowl of the air, and over the cattle, and over all the earth, and over every creeping thing that creepeth upon the earth.
Übersetzt: Und Gott sprach: Machen wir den Menschen nach unserem Bilde nach unserem Ebenbild und herrschen über die Fische des Meeres und über das Geflügel der Luft und über das Vieh und über die ganze Erde und über alle kriechendes Ding, das auf der Erde kriecht.
Gen 1:27
So God created man in his own image, in the image of God created he him; male and female created he them.
Übersetzt: Also schuf Gott den Menschen nach seinem eigenen Bild, nach dem Bilde Gottes schuf er ihn; männlich und weiblich schuf er sie.
Zitat Ende
Da die Männer (männliches Geschlecht) und Weiber (weibliches Geschlecht) und Gottes Geschöpfe, des wahren Gottes, alle inhärente Rechte besitzen, welche die göttliche Energie in sich tragen, denn der Geist beherrscht die Materie, unterscheidet man hier die jeweilige Schreibweise, um sich von den Namen der juristischen Personen oder natürlichen Persona unterscheiden zu können.
Die humanoiden Männer und Weiber, als göttlich, geistige, beseelte, denkfähige, in der Regel mit einem Sprachvermögen und einem freien Willen versehenen Wesenheit, welche die Fähigkeit besitzen zu fühlen, die in Fleisch und Blut als Gottes Geschöpfe und als weibliche oder männliche Wesenheit inkarniert und mit einer Niederkunft, darnieder gekommen sind, schreiben sich nur mit einem klein geschriebenen Vornamen ( z.B. max:) und der Abgrenzung wegen, mit einem Doppelpunkt.
Natürliche Persona, als juristische und rechtliche Maske, schreiben sich auch mit einem Vornamen, allerdings mit einen vorangestellten Großbuchstaben und dann folgenden Kleinbuchstaben (z.B. Max:), auch endent mit einem Doppelpunkt, der Abgrenzung wegen.
In der hiesigen juristischen Welt, werden natürliche Persona mit einem Famliliennamen voran geschrieben und der Vorname mit einem Komma hintenangestellt z.B. "Mustermann, Max" nach der DIN 5007-2.
Juristische Persona werden mit einem Namen gegründet, die Schreibweise ist wie folgt: "Max Mustermann".
Nach dem römisch kanonischen Recht und dem capitis deminutio maxima
(totale Entziehung der Bürgerechte) wird der Name der juristische Persona, wie folgt geschrieben: MAX MUSTERMANN.
Man unterscheidet deshalb: Die juristischen Persona werden gegründet, die natürlichen Persona werden geboren und Männer und Weiber als Knabe oder Mädchen, haben eine Niederkunft.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet im Titel I die natürlichen Personen, von den juristischen Personen im Titel II.
Die natürlichen Personen werden nach dem BGB den Menschen als fiktionaler Oberbegriff der Männer und Weiber zugeordnet.
Die juristische Personen werden im juristisch rechtlichen Sinne, den Firmen, Vereinen oder Stiftungen zugeordnet.
Die Nachforschungen und Recherchen mit der Suche, warum der bürgerliche Tod
(gänzliche Entziehung der bürgerlichen Rechte) für die Preußen doch statt finden konnte, obwohl er in der preußischen Verfassung
eigentlich im Art. 10 ausgeschlossen war, zeigen wir hier nun auf.
Im Deutschen Reich und Staatenbund des Kaisers, führte man im Jahre 1916 den heute noch bis dato vorhandenen "Personalausweis" ein. Sieht man sich dieses Reichsgesetzblatt
für die Einführung dieses Personalausweises einmal genau an, so dürfte einem die Namenbezeichnung dort auffallen, denn dort ist die Angabe eines Familiennamens zu erkennen.
Nach der DIN 5007
ist die Schreibweise der natürlichen Personen mit einem Familienname anzugeben. Dies kann man auch an den persönlichen Angaben in einem Schwerbehindertenausweis
erkennen, in dem auch ein Familienname angegeben wird, nämlich der natürlichen Person.
Die juristische Personen werden hier nur mit einem Namen angegeben.
In diesem tatsächlich im Jahre 1916 an eine Preußin herausgegebenen Personalausweis, wurde nur die Namensbezeichnung eines "Namens" angegeben, der hier nur eine rechtlose juristische, aber keine natürliche Person mit bürgerlichen Rechten versehen, beschreibt. Es gab wohl auch solche Personalausweise, die einen Familienname angaben. Späterhin wurde dann sukzessive, vermeintlich alle Personalausweise
und das bis dato, nur noch mit einem Namen einer juristischen Person herausgegeben.
Die Preußen die sich mit dieser Täuschung und so einem Personalausweis auswiesen, taten das mit ihrem freien Willen und identifizierten sich damals wohl teils schon mit einer rechtlosen, juristischen Person (Persona = Maske).
Hiermit konnte der bürgerliche Tod, der für die natürlichen Personen nie statt finden durfte, nach der preußischen Verfassung, allerdings über die Hintertüre statt finden, in dem man den bürgerlichen Tod und die totale Entrechtung der bürgerlichen Rechte, mittels einer Namensbezeichnung des Namens mit der sich der Mann oder das Weib, als göttliches Geschöpf dann selbst identifizierte, statt finden.
Namen
= juristische Person (Maske = Persona ohne juristische Rechte)
Familienname
= natürliche Person (Maske = Persona mit juristische Rechte, kein bürgerlicher Tod nach ehemaliger preußischer Verfassung)
Diese Austellung solcher Personalausweise, mit der man sich selbst entrechten würde, müssen dehalb verboten werden. Es dürfte deshalb für die natürliche Personen, welche mit juristischen Rechten versehen sind, nur Identitätskarten einer natürlichen Person (Angabe eines Familiennamens) und der Angabe einer echten Staatsangehörigkeit, z.B. die von Preußen geben.
Im Jahre 1849 versuchten sich die deutschen Völker, für das Deutsche Reich
des Kaisers, eine Verfassung zu geben, die sich Paulskirchenverfassung
nannte. Diese Verfassung erlangte Rechtsgültigkeit, aber keine Rechtskraft, weil der deutsche Kaiser diese Verfassung nicht ratifizieren wollte. Er war der alleinige Rechteinhaber an dem Deutschen Reich und hatte deshalb auch die Möglichkeit und die Befugnis, für dieses Deutsche Reich diese von den deutschen Völkern erschaffene und erwirkte Verfassung, ablehnen zu dürfen. Mehr dazu erfährt man auch auf der Seite des Deutschen Bundestages.
Im Jahre 1990 wurde das uns allen bekannte Grundgesetz, mittels der Streichung des Art. 23 durch die Alliierten Streitkräfte, der den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes angegeben hat, in Gänze ungültig.
Hiernach erlangte dieses Grundgesetz niemals mehr eine Rechtsgültigkeit, da es hierfür keinen völkerrechtlich gültigen Akt gab, der dieses Grundgesetz hätte gültig werden lassen können.
In einem alten Spiegelartikel
kann man nachlesen, was damals wirklich geschah und angedacht war.
Man kann einem Volk nur eine Verfassung und einen Staat, mit dem Rechtsmittel des Völkerrechts, einer Verfassunggebenden Versammlung geben, denn das Volk, bzw. die Völker sind sozusagen die wahre und einzige Volkssouveränität, denn das Volk ist hiernach wahrlich der König. Das Volk sind die Rechteträger eine Staates, nicht Regierungspolitiker oder sogenannte Volksvertreter sind das und das Volk kann nur bestimmen, was völkerrechtlich geschehen soll.
Das was 1990 geschah, kann man durchaus auch, wenn man es möchte, als Betrug ansehen, denn kein Politiker der damaligen Parteien, war noch in einem vergebenden Amt, nachdem man das Grundgesetz nichtig gemacht hat. Auch das verschenken der Ostgebiete, von einem damaligen Politiker der in keinem Amt mehr war, ist lediglich als illegal und rechtlich ungültig zu betrachten, denn dazu hatte dieser Politker keinerlei Legitimität mehr, das Ostgebiet von Preußen einfach ohne Volksabstimmung der Preußen, verschenken zu dürfen. Wenn man es aber genau nimmt, hat man nur Gebiete des Deutschen Reiches, also Vereinsgebiete verschenkt, aber keine Staatsgebiete. Aber mit den Gebietsabtretungen konnte nämlich erst verhindert werden, dass der Bundesstaat Preußen, als Staat wieder aufgerichtet werden konnte.
Man hätte damals auch nicht nur mit einer Verfassunggebenden Versammlung eine Verfassung erwirken können, denn das was ursprünglich von den Alliierten Streitkräften freigegeben wurde, war sozusagen das Deutsche Reich des Kaisers, an dem nur er Rechte hatte.
Nur er selbst, wenn er noch gelebt hätte, bzw. sein Erbe hätte hier das Deutsche Reich als sogenanntes "Deutschland als Ganzes" in den Grenzen des Jahres von 1937 wieder aufrichten können, niemand anderes konnte das tun.
Man hätte damals also 26 Verfassunggebende Versammlungen ausrufen müssen, für je einen Bundesstaat, denn das waren die echten Völkerrechtssubjekte, an dem die Deutschen nach Abstammung, Rechte hatten. Der deutsche Kaiser und König von Preußen hatte hier als Rechteträger nur ein Landesrecht an Preußen, keine Landesrechte an den anderen Bundesstaaten. Er hatte ein Recht an seinem völkerrechtlichen Verein, den Staatenbund namens Deutsches Reich, als sogenanntes völkerrechtliches Vereinskonstrukt.
Gewillt waren diese Adelgeschlechter aber bis dato nie, diese Bundesstaaten wieder zu aktivieren, was uns nachdenklich werden lassen sollte, warum das wohl nicht geschah.
Das haben die hiesigen Rechteträger, des originären Völkerrechtssubjektes Preußen, nun am 07.07.2020 nachgeholt.
Verfasser: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 07.07.2020, geändert am 30.11.2021