Nachweise der Rechteträger
21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des "pouvoir constituant". Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.
a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und - als verfassungsgebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates - an die Schranken, die die Bundesverfassung für den Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen.
b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann.
c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
- Als ius sanguinis (wörtlich: Recht des Blutes) wird im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip bezeichnet, wonach ein Kind unabhängig von seinem Geburtsort die Staatsbürgerschaft seiner Eltern (oder zumindest eines Elternteils) erhält.
- ius soli
(lat.), Recht des Bodens; Staatsangehörigkeit.
([lat.] Recht des Bodens) ist der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtsorts erlangt.
Staatsangehörigkeit, - Staatsbürgerschaft Eine Staatsbürgerschaft
baut auf der Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In den meisten Fällen ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern. Deren Nationalität steht nicht zwangsläufig in unmittelbaren Bezug zu einem Staat, da Letztere als ethnisch-sozialer Begriff nach Herkunft und Abstammung fragt, sowie auch inkorrekter Weise nach Staatsangehörigkeit. So kann sich die Gemeinschaft der Bürger eines Staates aus vielen unterschiedlichen Nationalitäten zusammensetzen mit nationalen Mehrheiten und Minderheiten.
- ius cogens
zwingendes Recht, das von den Vertragspartnern nicht abbedungen werden kann,
([lat.] zwingendes Recht) ist das Recht, das durch Parteivereinbarung nicht abgeändert werden kann (z. B. § 276 III BGB, Haftung des Schuldners wegen eigenen Vorsatzes).
zwingende Norm des Völkerrechts, d. h.: eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann (Art.53 S.2 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVK). Ein Vertrag, der gegen eine zwingende Norm verstößt, ist als von Anfang an nichtig erklärt (Art. 53 S. 1 WVK). Entsteht eine zwingende Regel erst nach Vertragsabschluss, so verliert der Vertrag mit „ex nunc”-Wirkung in dem Zeitpunkt seine Gültigkeit, in dem die neue Regel in Kraft tritt (ius cogens superveniens — Art.64 WVK).
= zwingendes Recht (Gegensatz). - Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.
Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Im deutschen Zivilrecht findet sich der allgemeine Grundsatz der Verpflichtung zur Erfüllung von Schuldverhältnissen – und damit auch von rechtswirksamen Übereinkünften – in § 241 Abs. 1 BGB. Eine der wichtigsten Ausgestaltungen dieses Grundsatzes findet sich unter anderem im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig/unerlaubt handelt. Des Weiteren gilt der Grundsatz der Vertragstreue kraft Völkergewohnheitsrechtes, in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der Verbindlichkeit internationaler Verträge besagt, dass nationale Gesetze keine Grundlage für die Nichteinhaltung sein dürfen.
Dabei sind grundsätzlich ebenso mündlich geschlossene Verträge bindend, sodass auch hier der Verpflichtete zur Vertragserfüllung gezwungen werden kann.
- VÖLKERGEWOHNHEITSRECHT
Nr.87/1
[a] Das Selbstbestimmungsrecht ist nach dem 2. Weltkrieg als Grundsatz des universalen Völkerrechts anerkannt worden.
[b] Die deutschen Völker sind Träger dieses Selbstbestimmungsrechts. - Im Sinne des Rechtsatzes:
"Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen, natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt ziehen."
26 Und Gott sprach: Lasst uns Menschen[19] machen in unserm Bild, uns ähnlich[20]! Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres und über die Vögel des Himmels und über das Vieh und über die ganze Erde[21] und über alle kriechenden Tiere, die auf der Erde kriechen! 27 Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Weib[22] schuf er sie.
Die humanoiden Männer und Weiber, als göttlich, geistige, beseelte, denkfähige, in der Regel mit einem Sprachvermögen und einem freien Willen versehenen Wesenheit, welche die Fähigkeit besitzen zu fühlen, die in Fleisch und Blut als Gottes Geschöpfe und als weibliche oder männliche Wesenheit inkarniert und mit einer Niederkunft, darnieder gekommen sind, schreiben sich nur mit einem klein geschriebenen Vornamen ( z.B. max:) und der Abgrenzung wegen, mit einem Doppelpunkt.
Natürliche Persona, als juristische und rechtliche Maske, schreiben sich auch mit einem Vornamen, allerdings mit einen vorangestellten Großbuchstaben und dann folgenden Kleinbuchstaben (z.B. Max:), auch endent mit einem Doppelpunkt, der Abgrenzung wegen.
Man unterscheidet deshalb: Die juristischen Persona werden gegründet, die natürlichen Persona werden geboren und Männer und Weiber als Knabe oder Mädchen, haben eine Niederkunft.
Nach der DIN 5007 ist die Schreibweise der natürlichen Personen mit einem Familienname anzugeben. Dies kann man auch an den persönlichen Angaben in einem Schwerbehindertenausweis erkennen, in dem auch ein Familienname angegeben wird, nämlich der natürlichen Person.
Die juristische Personen werden hier nur mit einem Namen angegeben.
Die Preußen die sich mit dieser Täuschung und so einem Personalausweis auswiesen, taten das mit ihrem freien Willen und identifizierten sich damals wohl teils schon mit einer rechtlosen, juristischen Person (Persona = Maske).
Hiermit konnte der bürgerliche Tod, der für die natürlichen Personen nie statt finden durfte, nach der preußischen Verfassung, allerdings über die Hintertüre statt finden, in dem man den bürgerlichen Tod und die totale Entrechtung der bürgerlichen Rechte, mittels einer Namensbezeichnung des Namens mit der sich der Mann oder das Weib, als göttliches Geschöpf dann selbst identifizierte, statt finden.
Hiernach erlangte dieses Grundgesetz niemals mehr eine Rechtsgültigkeit, da es hierfür keinen völkerrechtlich gültigen Akt gab, der dieses Grundgesetz hätte gültig werden lassen können.
Veröffentlicht wurden hier unten, die sich im Besitz befindlichen, natürlichen Personen des Mannes michael: aus der Familie Heimann, mit der natürlichen Person Michael: und die natürlichen Personen der Vorfahren der männlichen Abstammungslinie des Mannes michael:, bis vor das Jahr 1914. Hiermit wurde mit diesen Masken die Rechte an dem Gebiet des Bundesstaat Preußen, sowie die Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat Preußen/Rheinprovinz öffentlich nachgewiesen.

Veröffentlicht wurden hier unten, die sich im Besitz befindlichen, natürlichen Personen des Mannes paul: aus der Familie Müller, mit der natürlichen Person Paul: und die natürlichen Personen der Vorfahren der männlichen Abstammungslinie des Mannes paul:, bis vor das Jahr 1914. Hiermit wurde mit diesen Masken die Rechte an dem Gebiet des Bundesstaat Preußen, sowie die Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat Preußen öffentlich nachgewiesen.