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Fragen & Antworten


Ist die BRD auch Deutschland?

  • Die heutige sogenannte Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist eine Verwaltungsfirma, die mutmaßlich eine untergeordnete Firma, der bei der UN eingetragenen Firma Germany ist.
  • Die Bundesrepublik Deutschland ist offensichtlich die hiesigen örtliche Verwaltungsfirma, der weiteren ca. 40.000 Verwaltungsfirmen (Gerichte, POLIZEI, Bundeswehr, Finanzamt, Gemeinde, Stadt, Landkreis, politische Parteien etc. nach dem BGB in Form von juristischen Personen.
  • Die ab dem Jahr 1990 eingerichtete Firma Germany, mit der Verwaltungsfirma Bundesrepublik Deutschland, ist auf einem Teilgebiet des 1990 freigegeben Deutschen Reiches, den von den Alliierten Streitkräften genannten Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937, was das Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland vor 1990 und der damaligen DDR umfasst, eingerichtet worden um mutmaßlich juristische Personen verwalten zu können. Auch Personalausweisinhaber werden hiernach juristisch und rechtlich als juristische Person, also als eine Firma vermeintlich mit GF ohne Auftrag und ohne Besitz eines Rechtes betrachtet.
  • Die Bundesrepublik Deutschland ist daher kein originäres Völkerrechtssubjekt, aber was kann man dann unter Deutschland wahrlich verstehen, war dies denn ein Völkerrechtssubjekt, was es bisher als solches noch gar nicht gab?
  • Was könnte das DEUTSCH-e Volk und DEUTSCH-land nach näherer Betrachtung und eigener Überlegung denn sein?
  • Was kann man in einem Personal-Ausweis der sogenannten Bundesrepublik DEUTSCH-land für eine Staatsangehörigkeit feststellen?
  • In einem Personal-Ausweis (Personalausweis) ist die Staatsangehörigkeit DEUTSCH eingetragen. Gibt es denn, oder gab es denn in der Geschichte einen völkerrechtlichen Staat mit der Bezeichnung DEUTSCH?
  • Im Art. 25 des Grundgesetzes steht sozusagen geschrieben, das Bewohner eines Bundesgebietes, Rechte und Pflichten im Sinne des Völkerrechts hätten. Nach dem Völkerrecht haben aber nur Staatsangehörige eines Völkerrechtssubjektes mit ihren Staatsbürgerrechten ein Anrecht, aber sicherlich keine Bewohner eines Bundesgebietes. Im Art. 133 dieses Grundgesetzes ist von einem vereinigten Wirtschaftsgebiet die Rede, aber nicht von einem Völkerrechtssubjekt (Bundesstaat/Staat).
  • Die sogenannte Bundesrepublik DEUTSCH-land und ihr DEUTSCH-er Bundestag geben an, dass der Personal-Ausweis keine Staatsangehörigkeit bestätigt, sondern nur die Vermutung besteht, dass der Ausweisinhaber die DEUTSCH-e Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Diese DEUTSCH-e Staatsangehörigkeit würde man nur mit einem von der BRD Verwaltung ausgestellten "STAATSANGEHÖHIGKEITSAUSWEIS" (gelber Schein) nachgewiesen bekommen.
  • Aber was steht denn in diesem STAATSANGEHÖHIGKEITSAUSWEIS geschrieben?
  • Da steht geschrieben: Vorname(n), Familienname, Geburtsname, was in diesem Schein angegeben wird. Eine juristische Person wird mit "Vorname, Nachname" nach der DIN 5007 geschrieben und eine natürliche Person wird mit folgender Bezeichnung geschrieben: "Familienname, Vorname", also genau andersherum als in diesem Staatsangehörigskeitsausweis der einem die angebliche Staatsangehörigkeit von 1934 nachweisen soll und vermutlich keine natürliche Person, sondern eine juristische Person ausweist.
  • Was steht noch in diesem STAATSANGEHÖHIGKEITSAUSWEIS geschrieben? Da steht weiter geschrieben ... ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).
  • Nun kann man sich fragen, sind diese DEUTSCH-en Staatsangehörigen das DEUTSCH-e Volk, was sich nach Art. 146 des für die Bundesrepublik DEUTSCH-land von den Alliierten Streitkräften gegebenen und verordneten Grundgesetz (GG), sich als DEUTSCH-es Volk für das dritte Reich eine Verfassung geben kann?
  • Wären hiernach die STAATSANGEHÖHIGKEITSAUSWEIS Inhaber das DEUTSCH-e Volk, was sich für DEUTSCH-land eine Verfassung geben könnte?
  • Wir halten fest, dass somit das DEUTSCH-land (Deutschland) lediglich ein fiktives illusorisches Konstrukt ist und es wahrlich nach dem Völkerrecht überhaupt kein DEUTSCH-es Volk geben kann, da es auch kein Völkerrechtssubjekt gibt oder gab, was die Bezeichnung DEUTSCH-land (Deutschland) hatte.
  • Das deutsche Volk und Deutschland als Begrifflichkeiten, sind somit eine Täuschung im Rechtsverkehr, denn wahrlich gab es immer nur die 26 deutschsprachigen Völker (die eine natürliche Person mit einer Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat und Staatsbürgerrechte, somit auch das Gebietsrecht des Staates besaßen) der zuletzt vor dem Jahr 1914 vorhandenen Bundesstaaten, die sich für ihr jeweiliges Staatsvolk eine Verfassung geben konnten, was auf diesem Staatsgebiet, hier Preußen auch gültig und geltend war und immer noch ist.


Sind die sogenannten SHEAF-Gesetze für das sogenannte Deutschland noch gültig?

  • Das von den Alliierten Streitkräften freigegebe Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937, wird als Souverän betrachtet, Siehe auch als Hinweis den nachweislich, rechtlich ungültigen 2 + 4 Vertrag und hier im Art. 7 Zitat: (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Zitat Ende. Souverän sind dann auch in diesem Zusammenhang, die 26 Bundesstaaten, die sich im Staatenbund Deutscher Reich als originäre Völkerrechtssubjekte befunden haben, die im völkerrechlichen Verein Deutsches Reich mit verordneten Gesetzen (Verordnungen), verwaltet worden sind
  • Die sogenannten SHEAF-Gesetze sind somit für Deutschland als Ganzes und den darin enthaltenen 26 Bundesstaaten, welche das Deutsche Reich als solchen mit diesen Bundesstaaten erst ausgemacht haben, nicht gültig.
    Die Verwaltungsfirma Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Besatzungsrecht aber selbst wieder unterworfen, indem man ihre Firmen Gesetze wieder abgeändert hat und im Jahre 2007 mit dem
    Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts, die bereits aufgehobenen Besatzungsrechte, erneut aufgehoben und somit wieder für diese Firma BRD als Firmenverwaltungskonstrukt aktiv gestellt hat.


Hat die letzte Verfassung von Preußen vom 31.Januar.1850 noch eine Gültigkeit für Preußen?

  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 war keine Verfassung, die das preußische Volk sich mit einer verfassunggebenden Nationalversammlung erwirkt hat, sondern eine Verfassung des preußischen Königs. Das kann man am Eingangssatz dieser Verfassung erkennen, der wie folgt lautet: Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc. thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns unterm 5. Dezember 1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Verfassung des preußischen Staats der darin angeordneten Revision unterworfen ist, die Verfassung in Uebereinstimmung mit beiden Kammern endgültig festgestellt haben.

     Wir verkünden demnach dieselbe als Staatsgrundgesetz, wie folgt
    :...
  • Den Unterschied zu einer echten vom Volke erwirkten Verfassung (Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849) ist durch diesen Eingangssatz zu erkennen, der wie folgt lautet: Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen, und verkündigt als Reichsverfassung:...
  • Somit hat die letzte preußische Verfassung schon in dieser Hinsicht keine völkerrechtliche Gültigkeit, da diese letzte Verfassung sozusagen auch dem Volk nur durch sogenannte Volksvertreter und dem König von Preußen verordnet worden ist.
  • Hier bekommt man einen tieferen Einblick, in die Verfassungsurkunde für den preusischen Staat.


Ist Deutschland immer noch besetzt?

  • Mit der Streichung des Grundgesetzartikels 23 im Jahre 1990, durch die Alliierten Streitkräfte in Paris, der den räumlichen Geltungsbereich dieses Grundgesetzes angab, wurde das Grundgesetz als solches, in Gänze ungültig und nichtig. In diesem Zusammenhang wurde das Besatzungsstatut mit dieser Ungültigkeit des Grundgesetzes ebenso für Deutschland als Ganzes beendet. Es gab nach dem Jahr 1990 und der Nichtigwerdung des Grundgesetzes, keinen völkerrechtlich gültigen Akt, der dieses Grundgesetz hätte wieder gültig machen können. Bis dato kann man durchaus dieses heutige Grundgesetz als Täuschung im Rechtsverkehr bezeichnen. Jeder rechtliche Bezug auf dieses Grundgesetz, ist ein Bezug auf etwas, was in juristischer Hinsicht keine Rechtsgültigkeit mehr hat.
  • Das von den Alliierten Streitkräften bezeichnete Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937 hat somit volle Souveränität erhalten, ebenso auch die damit in Zusammenhang stehenden 26 Bundesstaaten, die als solche erst das Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937 als Staatenbund ausgemacht haben.
  • Mit dem Begriff "Deutschland als Ganzes" ist aber das "Deutsche Reich" gemeint und an diesem Deutschen Reich hatten nicht die Staatsangehörigen der Bundesstaaten ein Gebietsrecht, sondern nur der sogenannte Eigentümer des völkerrechtlichen Vereins, welcher der deutsche Kaiser damals war. Eine verfassunggebende Versammlung kann deshalb auch nicht für das Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937 als Gebiet, von den Rechteträgern der Bundesstaaten ausgerufen und aktiv gestellt werden, da sich dieses Gebiet juristisch und rechtlich auf den völkerrechtlichen Verein bezieht. Völkerrechtlich wäre so eine Verfassunggebende Versammlung in rechtlicher Hinischt, als ungültig zu bezeichen, denn die Gebietsrechte der Rechteträger der Bundesstaaten, liegen ausschließlich nur im Gebiet des jeweiligen Bundesstaates, denn nur diese Gebietsrechte wurden auch nur über das indigene Abstammungsprinzip über die Rechtsfolge (Erbfolge) an die Rechteträger weiter vererbt. Das Gebietsrecht am Deutschen Reich, welches ausschließlich beim deutschen Kaiser lag und liegt, kann man auch an der vom deutschen Kaiser abgelehnten und nicht ratifizierten Paulskirchenverfassung erkennen, die sich die deutschen Völker für das Deutsche Reich mit einer verfassunggebenden Nationalversammlung rechtskräftig geben wollten. Diese Paulskirchenverfassung erlangte zwar Rechtsgültigkeit, aber wegen der fehlenden Ratifizierung des deutschen Kaisers, niemals eine Rechtskraft. Somit war der Deutsche Kaiser in der Lage, sich späterhin für das Deutsche Reich die Verfassung von 1871 geben zu können und den deutschen Völkern diese Kaiser Verfassung, verordnen zu können.


Was sind Reichsbürger?

  • Der Begriff "Reichsbürger" ist vermutlich ein erfundene Diffamierungsbegriff, wie auch der vom CIA im Jahre 1967 erfundene Begriff "Verschwörungstheoretiker" so ein Diffamierungsbegriff ist. Wenn man diesen Begriff an sich auf Realitätsnähe, oder Realitätsferne überprüfen möchte, sollte man sich selbst einmal die Frage stellen, gab es denn überhaupt solche angeblichen Bürger eines Reiches überhaupt?
  • Wenn überhaupt, dann kann hier nur das Deutsche Reich, dass sogenannte Kaiserreich gemeint sein. Hatte dieses Deutsche Reich denn eigene Staatsbürger und Staatsangehörige, wenn man doch offensichtlich behauptet, es gäbe da ja sogenannte "Reichsbürger"?
  • Das Deutsche Reich als völkerrechtlicher Verein und Staatenbund hatte nachweislich gar keine eigenen Bürger, denn die Staatsbürger die hatten nur die 26 Bundesstaaten, aus dem das Deutsche Reich als Staatenbund, bestand hatte. Dies kann man selbst nachprüfen, wenn man sich das Reichs- und Staatsangehörigekeitsgesetz von 1913 genannt RuSTAG 1913 ansieht, in dem folgendes geschrieben steht.


       Zitat:

       § 1.

       Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

       Zitat Ende

  • Hieran kann man erkennen, dass es wahrlich gar kein Staatsangehörige und Bürger des Deutschen Reiches gab, denn es gab nur Staatsangehörige eines Bundesstaates, sogenannte Bundesstaatenbürger, die eine sogenannte mittelbare Reichszugehörigkeit besaßen und sich Deutschen nennen durften.
  • Somit ist hiermit bewiesen worden, dass der Begriff "Reichsbürger", tatsächlich ein Diffamierungsbegriff ist, um Individuen die sich auf diese damalige Zeiten beziehen, in denen auch die Bundesstaaten (so wie sie auch in den USA mit der Anzahl von 50 vorhanden sind) vorhanden waren, bei Dritten damit unglaubwürdig werden zu lassen. 
  • Jeder der aber irgendwie Bezug auf das Deutsche Reich selbst als solches nimmt, hier zum Beispiel auf das 1990 freigegeben Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937, was nachweislich das Deutsche Reich (völkerrechtlicher Verein) des deutschen Kaisers war, kann hiernach allerdings ungerechtfertigt, wie auch hier zu lesen eine Verfassunggebende Versammlung, von hiesigen Verwaltungsorganen, als solcher "Reichsbürger" betitelt und diffamiert werden. In diesem Rechtskreis haben die Staatsangehörigen der Bundesstaaten nichts zu suchen, denn an diesem Rechtskreis haben sie keinerlei Rechte.



Ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO) anwendbar in den zwei Weltkriegen gewesen?

  • Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) war weder im 1. Weltkrieg und auch nicht im 2. Weltkrieg anwendbar, denn die HLKO findet nur für echte Staaten, also Völkerrechtssubjekte Anwendung. Die HLKO kam also niemals in den beiden Weltkriegen für die Deutschen zur Anwendung, so wie es häufig behauptet wird. Das Deutsche Reich war ein völkerrechtlicher Verein und kein eigenständiges Völkerrechtssubjekt, in dem Verein gab es lediglich 26 Völkerrechtssubjekte, aber die waren nie in diese beiden Kriege verwickelt. Nach diesen Bundesstaaten und Völkerrechtssubjekten, gab es bis dato keine mehr in der Zeitrechnung, denn weder die Weimarer Republik, noch das dritte Reich war ein Völkerrechtssubjekt und die von Dritten erschaffene Bundesrepublik Deutschland vor 1990 und auch nach 1990 waren niemals ein Völkerrechtssubjekt.



Was bedeutet es, wenn man sich statt auf eine nach dem Völkerrecht ausgerufene verfassunggebende Versammlung, auf den Rechtsstand vom 27. Oktober 1918 beruft?

  • Die Firma Deutscher Bundestag gibt hierzu folgende Hinweise auf ihrer Webseite aus. 27. Oktober 1918: Auf­ruf der USPD zu so­fortigem Frieden.
  • Im Anschluss wurde am 9. November 1918 unter anderem von dem Politiker Philipp Scheidemann der SPD, die Weimarer Republik ausgerufen.
  • Was ist diese politische Partei SPD denn in der heutigen Zeit? Aber auch die Weimarer Republik war kein souveräner völkerrechtlicher Staat nach dem Völkerrecht und der Bezug auf diese Zeit, hat nichts mit den echten wahren Rechten eines Staatsangehörigen eines Bundesstaates mit Bürgerrechten zu tun, denn auch dieser besagte Personalausweis, der bis dato keine natürliche Person mit Familienname ausweist, wurde in dieser Zeit nicht abgeschafft, sondern wurde weiterhin bis in die heutige Zeit von diesen Firmenverwaltungen der örtlichen Verwaltungsfirma "Bundesrepublik Deutschland", an die Bewohner auf dem Betriebsgelände (BRD vor 1990 und ehemalige DDR) der Firma Germany ausgegeben.
  • Die letzten gültigen Staatswesen die es hierzulande gab, die gab es zuletzt nur vor dem Jahr 1914, nämlich die damaligen deutschen 26 Bundesstaaten, solche Bundesstaaten wie sie die USA, die Vereinigten Staaten von Amerika, heute auch noch haben. Das Deutsche Reich und alles was danach in politischer Hinsicht mit deren Regierungen und angeblichen Staaten bis dato kam und rechtlich eingerführt wurde, kann man durchaus mit einer gewollten Entrechtung, wie eine Entrechtung mit dem Personalausweis vergleichen, mit dem Personalausweis hat man den Männern und Weibern eine rechtlose juristische Maske über gezogen, die staatenlos ist. Rechte hätte hier nur die natürliche Person aus einem der damaligen Bundesstaaten gehabt, welche die Staatsangehörigen und Bundesbürger der Bundesstaaten besaßen und diese Rechte an ihre Nachkommen weitervererbt haben. Diese damalige natürliche Person hatte eine Staatsangehörigkeit. Den Bundesstaaten hat man das Deutsche Reich über gezogen, womit man dann den Staatsangehörigen der Bundesstaaten etwas verordnen konnte, zum Beispiel Gesetze oder Verfassungen. Aber auch so einen Personalausweis konnte man damals über das Deutsche Reich verordnen, den man 1916 eingeführt hat im Deutschen Reich. Damit konnte man die deutschen Völker ebenso entrechten, da sie sich damals schon mit dieser rechtlosen Person selbst identifizierten, welche im Personalausweis mit einem "Namen" angegeben worden ist. Das Deutsche Reich ist der Anfang von dem gewesen, was wir heute durch zwei Weltkriege und deren Regierungen (Deutsches Reich, Weimarer Republik, drittes Reich, Bundesrepublik Deutschland vor 1990 und Firma Germany mit der Firma Bundesrepublik nach 1990) die daraufhin folgten, jetzt mit dieser hiesigen Verwaltungsfirma BRD bekommen haben. Kein politisches System hat nach dem Jahr 1914, jemals etwas im Sinne der Deutschen getan, nämlich den unsäglichen Personalausweis abgeschafft, der die Deutschen staatenlos und rechtlos (bürgerliche Tod über die Hintertüre) gemacht hat, weil man sich damit selbst identifizierte. Alle politischen Regierungssysteme nach den Bundesstaaten, hat man vermutlich sukkzessive eingeführt, um die Deutschen staatenlos und rechtlos werden zu lassen und jeder der sich auf etwas beruft, was nicht die echte Staatlichkeit betrifft, ist vermutlich jemand, der zum System BRD gehört. Jeder der sich auf die Zeit nach 1914 beruft, der beruft sich auf die Staatenlosigkeit und auf etwas, an dem er keinerlei Rechte in juristischer Hinsicht besitzt.


Welche Bedeutung hat ein Personalausweis?

  • Der Begriff, der in der Bezeichnung des sogenannten Personalausweises beinhaltet ist, ist der Begriff "Persona"(l). Die "Persona" (Einzahl), das "Personal" (Mehrzahl) und der Ausweis als Begrifflichkeit dazu. Der Begriff "Maske" wird im lateinischen "Persona" genannt. Die Maske = Persona, die Masken = Personal, in diesem Zusammenhang bedeutet dann der Personalausweis übersetzt, der Maskenausweis.
  • Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwei unterschiedliche Personen, die natürlichen Personen im Titel I und die juristischen Personen im Titel II. Die natürlichen Personen werden dem Menschen zugeordnet, die juristischen Personen den Firmen, den Vereinen und den Stiftungen.
  • Diese zwei unterschiedlichen Personenkreise unterscheidet man in der Namensbezeichnung. Die natürlichen Personen bezeichnet man mit einem Familienname und juristische Personen bezeichnet man mit einem Namen. Die DIN 5007 zeigt die Regeln zu der Schreibweise, dieser Personen auf.
  • Den Unterschied dieser Schreibweise, erkennt man sehr gut in zwei Ausweistypen, der typische Schwerbehindertenausweis älteren Datums, besaß immer einen Familienname. In neueren Schwerbehindertenausweisen hat man das wohl schon geändert, nämlich in eine Namensbezeichnung einer juristischen Person, also eines Namens.
  • Die juristischen Personen beschreiben sozusagen keine lebendigen Wesenheiten, die in Fleisch und Blut inkarnierten, sondern tote Sachen, Gegenstände ohne Rechte, welche man im See-, und Handelsrecht in juristischer und rechtlicher Hinsicht auch als Sache betrachten und sie auch so behandeln kann. Diesen göttlichen Wesenheiten hat man mittels ihres freien Willens und eigener Beantragung, so eines Personalausweises in diesem Firmenverwaltungssystem zu beantragen, getäuscht, um ihnen damit jegliche juristischen Rechte entziehen zu können und zwar nach dem römisch katholischen und kanonischen Recht, nach capitis deminutio maxima, der totalen Entrechtung und Entziehung der Bürgerrechte, da diese Personen allesamt staatenlose Personen sind, im Gegensatz zu natürlichen Personen nach Abstammung, die aus einem Völkerrechtssubjekt abstammen und tatsächlich damit Bürgerrechte besitzen.
  • Da es seit dem Jahr 1990 hierzulande nur noch Verwaltungsfirmen im See-, und Handelsrecht gibt, sind diese Firmen sozusagen auch nur für Handelssachen zuständig. In diesem System gibt es keine lebenden und göttliche Wesenheiten, auch keine die eine natürliche Person vorweisen und juristische Rechte ableiten könnten, sondern nur noch leblose tote Sachen, die verwaltet werden. Jeder der sich also mit so einem Maskenausweis identifiziert und sich damit ausweist, der weist sich damit als leblose tote Sache aus und macht sich als solche auch erkennbar. Diese Personen kann man enteignen und alles entziehen, was mit dieser Person beantragt wurde, oder Waren die mit dem Namen dieser Person gekauft worden sind. Der Name dieser Person gehört dem Verwaltungssystem, in dem dieser Name mit einerm Personalausweis beantragt wurde. Art. 10
    Name
    (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des [angeblichen] Staates, dem die Person angehört.
  • Mit diesem Reichsgesetzblatt aus dem Jahre 1916 nahm es seinen Anfang. Wie man unschwer darin erkennen konnte, musste hier in der Dienststelle in dem Antragsformular ein Familienname angegeben und eingetragen werden. Hiernach wurden dann auch entsprechende Personalausweise herausgegeben, die einen Familienname angaben. Aber es gab auch schon Ausweise, die nur noch einen Namen angaben, wie diesen Personalausweis hier. Und hier mal einen aktuellen Personalausweis aus dem Jahre 2020.


Wir haben doch eine Bundesrepublik Deutschland und politische Parteien, warum dann einen Bundesstaat Preußen?

  • Der Bundesstaat Preußen war der zuletzt völkerrechtlich gültige Staat in Form eines originären Volkerrechtssubjektes. Aus diesen Bundesstaat stammen alle Bodenrechte an dem Land, auf dem dieser Bundesstaat Preußen errichtet wurde. In diesem Staatswesen gab es Staatsangehörige mit Staatsbürgerrechten. Die heutige Bundesrepublik Deutschland ist lediglich nur noch eine nach dem Jahre 1990 eingeführte Verwaltungsfirma, aber kein Staatswesen eines völkerrechtlichen Subjektes, also eines echten Staates. Die Bundesrepublik Deutschland simuliert mit anderen Verwaltungsfirmen, zB. die Polizei, das Amtsgericht, das Landgericht, das Obelandgericht, das Bundesverfassungsgericht, die Gemeinde, die Stadt, der Landkreis, der Bundeswehr, dem Ordnungsamt, dem Finanzamt usw. ein Staatswesen, in dem aber keine natürlichen Personen verwaltet, sondern nur juristische Personen verwaltet werden. Der Mitgliedsausweis zu dieser Verwaltungsfirma nennt sich Personalausweis. Mit diesem Maskenausweis sind ebenso Privilegien sowie auch Pflichten verbunden. Hier gewährt die Firma Bundesrepublik Deutschland den juristischen Personen das Privileg auf ihrem Verwaltungsgebiet der vermeintlichen übergeordneten und bei der UN eingetragenen Firma Germany, z.B. eine Krankenversicherung abschließen zu können, oder ein Girokonto auf diese juristische Person, welche das Eigentum dieser Firma Bundesrepublik Deutschland ist, einrichten zu können, diese Firma gewährt das Privileg auch eine Rentenversicherung und andere Versicherungen zu bekommen, die allesamt auf diese juristische Person ausgestellt werden. Diese juristische Personen haben auch die Pflicht bis zu 70% Steuern abführen zu müssen, oder unendlich viele Steuerarten akzeptieren zu müssen, die man den juristischen Personen auferlegt. Die juristische Person die einen Namen hat und der im Personalausweis eingetragen wurde, die gehört einem nicht selbst. Diese juristische Person wurde ursprünglich mit einer Geburtsurkunde gegründet, indem ein sogenannter Standesbeamte (nur eine Namensbezeichnung, denn das hat nichts mit einem echten bestallten Beamten eines Staates etwas zu tun) mit einem Papier, was diese Bezeichnung Geburtsurkunde trägt, diese juristische Person mit einem Namen ins Leben rief und diese Urkunde dann auch selbst unterschrieb. Diese Geburtsurkunde ist somit das Eigentum des Standesbeamten, bzw. der Firma, für die dieser Standesbeamte tätig und angestellt war. Diese Geburtsurkunde dient nach Gründung der juristischen Person als sogenannte Obligation. Diese Geburtsurkunde stellt somit ein Wertpapier dar, welches an den Börsen gehandelt werden kann.
  • Aber welchen Zweck erfüllen denn jetzt diese politischen Parteien in dieser BRD, die man mit Wahlen wählen soll? Alle politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland sind ebenso Unternehmen, also Firmen, welche man sozusagen als übergeordnete Verwaltungsfirmen bezeichnen kann und in den politischen Wahlen von Parteien, kann man sozusagen auswählen, welche Firma nun diese juristischen Personen verwalten sollen. Diese Wahlen an sich sind bereits seit dem Jahr 1956 ungültig, angeblich wegen der Überhangmandate. Diese Wahlen finden trotz dieses Firmenurteils statt und man kann weiterhin wählen, soll es die Firma CDU oder die Firma SPD, oder doch eine Firma FDP, oder eine Firma die Linke und die Firma die Grünen sein, die uns hier als Firma regiert? Man hat die freie Wahl, denn diese politischen Parteien handeln immer nach dem Prinzip der Hegelschen Dialektik und der These, der Antithese, welche dann zur Synthese führen soll. Sie alle gemeinsam haben nur ein Ziel, was aber den getäuschten Individuen und ahnungslosen, meist gutgläubigen Urnengänger (welche ihre wahre Souveränität in ein Gefäß namens Urne einwerfen, in dem man Tote beerdigt) verschwiegen wird, nämlich die Synthese zu erreichen. Mit der Synthese ist hier diese Neue Weltordnung gemeint, wovon auch schon die jetzige Bundeskanzlerin öffentlich etwas verlauten lies.
  • Aber was konnte diese Neue Weltordnung denn für uns Deutsche bedeuten? Die neue Weltordnung bedeutet sozusagen eine Weltregierung. Sind sich die Deutschen, insbesondere die Deutschen mit preußischer Abstammung über diese Tatsache bewusst, was es bedeutet, eine Weltregierung zu bekommen? Wer bestimmt dann über uns und unser Land. Sollten wir Deutschen nicht langsam wirklich einmal eigenverantwortlich werden, um damit auch selbst bestimmt leben zu können, anstatt sich von einer Weltregierung vorschreiben zu lassen, was wir zu tun und zu lassen haben? Wollen wir das wirklich, dass unsere Kinder in so einem System aufwachsen, in dem man auch Sklave sein könnte?
  • Wie sind heute in der Realität denn für die breite Bevölkerung die finanziellen Verhältnisse? Haben alle Deutschen einen gesicherten Arbeitsplatz und eine dauerhafte Anstellung? Wie viel Steuern zahlen die Deutschen, weil sie ihre Lebenszeit und Arbeitsleistung diesem System hier schon zur Verfügung stellen? Und wieviele Steuerarten gibt es in diesem Firmenkonsortium? Da bleibt am Ende bei vielen vermutlich nur soviel übrig, dass man Zweit- oder Drittjobs annehmen muss, 
  • Durch diese angebliche Pandemie wird die ganze Wirtschaft heruntergefahren, Unternehmenpleiten sind hier vermutlich zu erwarten und auch Arbeitslose, die dann in dieses unsägliche Hartz IV landen. Altersarmut und arme Rentner mit Minirenten sind zu erwarten, solche Rentner die dann nach Lehrgut suchen müssen, um überleben zu können. Das ist die Realität hier im Lande und viele sehen das einfach nicht und schauen meist regungslos zu, dass das alles passieren kann, statt sich mal auf das zu konzentrieren und zu fokussieren, was uns von dem Übel befreien kann, verhalten sich viele leider so, als wenn sie an diesem Stockholm-Syndrom leiden. Sie unterstützen noch dieses System, was sie für völlig normal halten, vermutlich weil sie darin aufgewachsen sind und auch nichts anderes kennen gelernt haben.
  • In einem echten Völkerrechtssubjekt gibt es das alles nicht mehr, hier gibt es dann in juristischen und rechtlicher Hinsicht, Rechteinhaber die mit einer natürlichen Person, echte Rechte besitzen, welche in diesem Völkerrrechtssubekt zum tragen kommen. In einem Völkerrechtssubjekt entscheidet das Staatsvolk was politisch geschehen soll und Regierungen haben sich hier an eine vom Volke gegebene Verfassung zu halten. Wenn diese Regierung sich daran nicht hält, kann sie auch sofort abgesetzt werden. Das Volk ist der wahre König und entscheidet was passieren soll, keine Politiker von Firmenparteien die eine Regierung lediglich vorspielen, die wir derzeit haben und die nur für eine Lobby und den Geldeliten tätig sind, um diese reicher und uns Deutsche ärmer werden zu lassen.
  • Sind sich die Deutschen überhaupt einmal so richtig bewusst, was man ihnen da vermeintlich zwangsmäßig wegen dieser angeblichen Pandemie aufgesetzt hat? Kommt das nicht dem gleich, was wir >> hier << sehen können? Ist das vielleicht ein Test, wie naiv und obrigkeitshörig die Deutschen doch wahrlich sind, damit sie sich freiwillig dieses angeblichen Mundschutzes bedienen, welcher aber niemals als solcher einen 600 Nanometer großen Virus abhalten könnte? Wann kommen die Deutschen hier endlich einmal zur Vernunft und nehmen nicht mehr alles bedingungslos als die Wahrheit an, die ihnen da im TV täglich verkauft wird?
  • Die Deutschen sollte sich ernsthaft die Frage stellen, wer denn der Profiteur dieser Pandemie ist? Vielleicht die Gesundheits- und Pharmaindustrie und deren Aktienbesitzer, sogenannte Hauptaktionäre? Wem gehören die Medien, wem gehört die Presse, folgt dem Geld und man wird es herausfinden, wenn man richtig recherchiert. Wer gibt vor, was die Medien zu berichten haben?
  • Dieses Firmenkonsortium und alle politischen Parteien, sind ein Teil des Systems, was uns mit dem freien Willen der Deutschen in eine neue Weltordnung der Geldeliten führen soll. Wer das nicht möchte, der kann sich auch für das höchste juristische Recht entscheiden, damit diese NWO abgewendet werden kann. Das kann nur das Volk selbst, aber niemals nur wenige, die dieses Rechtsmittel lediglich in Anspruch genommen und dieses Rechtsmittel für das preußische Volk aktiviert haben. Regeln muss das nun das preußische Volk selbst, in Form von reger Teilnahme an dieser Versammlung des Volkes, damit das alte Staatswesen wieder aufgerichtet und handlungsfähig gemacht werden kann. Stets nach diesem Motto. Das System der Staatssimulation von Verwaltungsfirmen die gegen die Deutschen handeln, kann dann abdanken.


Es gibt doch bereits eine verfassunggebende Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland, warum jetzt eine verfassunggebende Versammlung für den Bundesstaat Preußen?

  • Die Rechteträger, welche diese verfassunggebenden Versammlung von Preußen ausgerufen und aktiv gestellt haben, waren zuvor auch Teilnehmer der Verfassunggebenden Versammlung, für den föderalen Bundesstaat Deutschland. Allerdings ist den hiesigen Rechteträgern in Bezug zur anderen verfassunggebenden Versammlung einiges bewusst geworden. Es kamen Fragen auf und zwar die, ob diese andere Verfassunggebende Versammlung eigentlich rechtlich richtig und ordnungsgemäß nach dem Völkerrecht ausgerufen worden ist? Es kam die Frage auf, wo wurde jemals öffentlich bewiesen, dass tatsächlich die Eigentümer des Gebietes, wofür diese verfassunggebende Versammlung ausgerufen worden ist, diese auch ausgerufen haben?
  • Es gibt keine öffentlichen Nachweise dieser Rechteträger, dass diese tatsächlich auch Eigentümer des beanspruchten Gebietes sind.

       Betrachten wir hier einmal die Fakten:

  • Es wird in der Verfassunggebenden Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland, dass von den Alliierten Streitkräften freigegebene Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937, als Gebiet beansprucht, was hiernach das Deutsche Reich (Kaiserreich) war. An diesem Deutschen Reich, dem völkerrechtlichen Verein auch Staatenbund genannt, hatte nur der deutsche Kaiser ein Gebietsrecht, aber kein Staatsangehöriger der damaligen Bundesstaaten, denn die Staatsangehörigen der Bundesstaaten, hatten nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 lediglich eine mittelbare (indirekte) Reichsangehörigkeit und keine unmittelbare (direkte) Reichsangehörigkeit. Sie hatten hiermit kein Gebietsrecht an dem Deutschen Reich.
  • Eine Ausrufung des Rechtsmittels des Völkerrechts, für dieses freigegebene Gebiet des Deutschen Reiches, ist somit rechtlich gar nicht für Staatsangehörige der 26 Bundesstaten möglich.
  • Aus diesem Grund wurde von den hiesigen Rechteträgern, insgesamt diese andere Verfassunggebende Versammlung in Frage gestellt und auch als rechtlich ungültig betrachtet, da diese niemals rechtlich richtig und gültig zustandekam.
  • Auch wenn man annehmen könnte, sie sei rechtlich richtig ausgerufen worden, so hätten hier nur nach dem Muster (über die Einsetzung und Ausrufung der anderen verfassunggebenden Versammlung), lediglich acht Rechteträger eine Verfassunggebende Versammlung für ein Gebiet ausgerufen, für das mindestens jeweils zwei Rechteträger eines Bundesstaates, also 52 Staatsangehörige und Rechteträger nötig gewesen wären, dieses Rechtsmittel in rechtlicher Hinsicht ausrufen zu können (um Anspruch auf die 26 Bundesstaaten nehmen zu können, welche sich im Deutschen Reich befunden haben), was aber nie geschehen ist.
  • Zudem wurden niemals die rechtlichen Nachweise erbracht und auch für die Bevölkerung veröffentlicht, tatsächlich ein Recht über die Ausrufung so einer verfassunggebenden Versammlung zu haben. Jegliche Aktivitäten dieser verfassunggebenden Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland, beruhen lediglich auf Behauptungen, aber nicht auf reale Tatsachen und Beweise.
  • Ebenso bezog man sich niemals direkt auf das Gebiet, also direkt auf die 26 Bundesstaaten, an denen wir überhaupt tatsächlich auch Rechte am Land besitzen.

Die Verfassunggebende Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland, beruft sich auf die Paulskirchenverfassung und behauptet tatsächlich, dass diese Paulskirchenverfassung zu einem einheitlichen Bundesstaat geführt hätte, es somit "ein" deutsches Volk und nicht 25 + 1 deutsche Völker aus den 25 + 1 Bundesstaaten geben würde.

Hier wird von den Initiatoren dieser angeblichen BSD-VV behauptet, dass das Deutsche Reich durch diese Paulskirchenverfassung zu einem Völkerrechtssubjekt geworden wäre, was aber nachweislich so nie der Fall war, denn das Deutsche Reich hatte selbst nie eigene Staatsangehörige, sondern nach dem RuStAG 1913 nur Staatsangehörige mit Staatsbürgerrechten aus den Bundesstaaten.

Diese Paulskirchenverfassung wurde nie vom deutschen Kaiser und dem Eigentümer dieses völkerrechtlichen Vereins, für das Deutsche Reich ratifiziert und erlangte deshalb auch niemals durch ihn als
Reichsoberhaupt eine Durchsetzungskraft. Zumal war die Paulskirchenverfassung auch als Großdeutsche Lösung angedacht, also auch Österreich wäre hiervon betroffen. Das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches der Paulskirchenverfassung ist abweichend zu dem Gebiet was die BSD-VV für sich beansprucht. Die Paulskirchenverfassung hatte als Gebiet den Deutschen Bund als räumlichen Geltungsbereich angegeben.


Hier eine Karte auf der der Deutsche Bund 1849 mit Österreich ersichtlich ist. Es handelt sich hier nicht um das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen des Jahres von 1937, auf das die BSD-VV Bezug nimmt.


Die BSD-VV ist deshalb auch niemals Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches in den Grenzen des Jahres von 1937.

Es gibt aufgrund dieser Tatsache und Realität nicht nur ein deutsches Volk, sondern nur die deutschen Völker aus den 25 + 1 deutschen Bundesstaaten.

Diese BSD-VV ist daher niemals rechtsgültig für ein Völkerrechtssubjekt ausgerufen worden, da dieses nie zuvor vorhanden war. Man nahm hier lediglich nur an, es gäbe dieses Völkerrechtssubjekt, was aber in der Realität und rechtlich gesehen niemals vorhanden war.

Die rechtliche Ableitung der Rechte an dem eigenen Staatsgebiet, lief daher ins Leere und man bezog sich hier auf einen Rechtskreis, in dem die Staatsangehörigen der Bundesstaaten mit ihren Staatsbürgerrechten, niemals ein Gebietsrecht auf dieses Vereinskonstrukt des Deutschen Reiches hatten.

Das ist der Grund, warum diese verfassunggebenden Versammlung und zwar für Preußen, ausgerufen und aktiv gestellt worden ist und zwar so, dass jeder der auf diese Webseite gelangt, auch erkennen kann, dass hierzu tatsächlich die Rechte vorgelegen haben, so eine verfassunggebende Versammlung für Preußen ausrufen zu dürfen. Die Rechteträger und Staatsangehörigen der anderen 25 Bundesstaaten, haben jetzt die Option, selbst für ihren eigenen Bundesstaat, eine Verfassunggebende Versammlung ausrufen und aktiv stellen zu können. Sollte es dann späterhin nach der Aufrichtung der 26 einzelnen Bundesstaaten, dann eine Bestrebung der deutschen Völker zu einem Gesamtstaat für Deutschland geben, so müsste es dann hierfür einen gesonderte Versammlung der Völker geben.


Was passiert in rechtlicher Hinsicht, mit der Ausrufung des völkerrechtlichen Rechtsmittels, was sich verfassunggebende Versammlung nennt?

  • Mit der Ausrufung und Einsetzung des völkerrechtlichen Rechtsmittels, was sich verfassunggebende Versammlung nennt, sowie der aktiv Stellung desselben Rechtsmittels, wird in diesem Zusammenhang, in dem räumlichen Geltungsbereiches dieses Rechtsmittels, also hier in diesem Fall das Staatsgebiet vom Bundesstaat Preußen, mit dieser Aktivierung auch gleichzeitig das Völkerrecht aktiviert.
  • Von diesem Tage an, ist unter anderem und vorerst das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) für dieses Gebiet des Staates Preußen, bei begangenen Straftaten gültig und auch geltend, bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein anderes Gesetz rechtsgültig und rechtskräftig an dessen Stelle tritt.


Das Gundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist bereits seit dem Jahr 1990 ungültig, aber was sagte denn der Art. 146 dieses Grundgesetzes eigentlich aus?

  • Im Grundgesetz Artikel 146 stand folgendes geschrieben:

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Nun muss man sich einmal bewusst werden lassen, wer denn das in diesem Artikel angesprochene "
    deutsche Volk" eigentlich ist? Gab es dieses deutsche Volk in dieser Form mit einer einheitlichen echten Staatsangehörigkeit in völkerrechtlicher Hinsicht eigentlich?

    Es gab wahrlich nur
    die deutschen Völker, nämlich die Preußen, die Sachsen, die Badener usw., also 26 deutsche Völker mit einer jeweils anderen deutschen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft. Hier zum Beispiel das deutsche Volk mit einer preußischen Staatsangehörigkeit. Dieser Artikel 146 ist vermutlich absichtlich und zwar der Täuschung wegen, so geschrieben worden.

    1. Was bedeutet dieser Satzinhalt eigentlich? "
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt..." Da steht etwas von einer "Vollendung der Einheit und der Freiheit Deutschlands", aber was ist denn dann dieses besagte Deutschland eigentlich, einen Staat Deutschland gab es nach dem Völkerrecht nie. Inwiefern könnte es da eine Einheit Deutschlands überhaupt geben? Es gab nachweislich nur 26 einzelne Bundesstaaten, aber nie ein Völkerrechtssubjekt was Deutschland hieß. Könnte hier als Einheit der völkerrechtliche Zusammenschluss der jeweils einzelnen wieder völkerrechtlich aufgerichteten 26 Bundesstaaten gemeint gewesen sein? Wenn sich diese Staatsangehörigen aller aufgerichteten Bundesstaaten, späterhin dazu entschließen würden, aus den 26 aufgerichteten Bundesstaaten (Staaten), einen Gesamtstaat werden zu lassen, dann könnte man tatsächlich von einem Staat Deutschland schreiben, nur so wäre es völkerrechtlich richtig.

    2. weiter im Art. 146... "
    verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. " Da steht also was von "eine Verfassung" die in Kraft tritt. Da steht auch was "von dem deutschen Volke" in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Wer ist denn dann dieses besagte deutsche Volk? Da es nie ein Völkerrechtssubjekt Deutschland gab, kann hier nur das jeweilige zuletzt gültige Völkerrechtssubjekt in Form eines dieser 26 Bundesstaaten gemeint gewesen sein, denn nur hier können sich die Völker eine völkerrechtliche Verfassung geben. Im Deutschen Reich durfte sich nur der Kaiser eine Verfassung geben und diese den deutschen Völkern als Gesetz (Verfassung 1871) verordnen. Die Paulskirchenverfassung wollte der deutsche Kaiser bekanntlich nicht ratifizieren, insofern kann auch nicht hier das "Deutschland als Ganzes" (Deutsche Reich) mit dem bezeichneten "Deutschland" (in Einheit der 26 Bundesstaaten) im Art. 146, gemeint gewesen sein.

    3. wenn da etwas von "
    den deutschen Völkern" und den Bundesstaaten im Art. 146 gestanden hätte, wären die Deutschen vermutlich schneller darauf gekommen, wie dieser Artikel rechtlich und juristisch gesehen, zu verstehen und auch aufzufassen ist. Nämlich die deutschen Völkern aus den 26 Bundesstaaten, welche sich als jeweiliges Volk für ihr Staatsgebiet in freier Entscheidung eine Verfassung geben können. Das war vermutlich auch gar nicht gewollt.


  • Hiernach konnten nicht alle deutschen Völker zusammen das Grundgesetz nichtig machen, sondern nur jedes einzelne deutsche Volk für sich selbst, also zum Beispiel hier das preußische Volk nur für den Staat Preußen.


  • Und wie kann man so etwas tun, um dieses Grundgesetz für sich als deutsches preußisches Volk ungültig werden zu lassen? Das kann man nur mit einem juristischen Rechtsmittel des Völkerrechts, was sich verfassunggebende Versammlung nennt.


  • Mit so einer verfassunggebenden Versammlung besitzt man den pouvoir constituant" und in dem hier unten aufgeführten Leitsatz 21 a-c aus dem Urteil BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 des Bundesverfassungsgerichts, wird dieses Recht beschrieben, sich als Volk oder Teil des Volkes, eine Verfassung geben zu können. Hiermit ist auch nicht ein ganzes Volk in Gänze gemeint, welches nur in Gänze das Recht dazu hätte, dazu braucht es sozusagen nur weniger Rechteträger, die so etwas wahr nehmen können.


  • Zitat:


  • 21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des “pouvoir constituant". Mit dieser besonderen Stellung ist es unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.


  • a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und - als verfassunggebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates - an die Schranken, die die Bundesverfassung für deren Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen.


  • b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann.


  • c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.


  • Zitat Ende.


Jedes deutsche Volk und sogenannte Rechteträger dieser 26 deutschen Staaten, kann so eine Verfassunggebende Versammlung ausrufen, wenn sie die Rechte dafür auch nachgewiesen haben, tatsächlich über die natürlichen Personen, eine Staatsangehörigkeit zu einem dieser Staaten zu besitzen. Hier in diesem Fall haben dies einige Rechteträger für das deutsche preußische Volk getan, die Rechte nachgewiesen und dieses Rechtsmittel nach dem Völkerrecht ausgerufen und rechtskräftig für Preußen gestellt.


Kann man als Rechteträger eines Bundesstaates, für das Deutsche Reich (Kaiserreich) eine Verfassunggebende Versammlung ausrufen?

  • Man kann so eine Verfassunggebende Versanmmlung ausrufen, aber völkerechtsgültig ist das nicht, weil die Rechteträger eines Bundesstaates, nur Rechte am eigenen Bundesstaatsgebiet, aber nicht an dem Gebiet des Deutschen Reich haben. Für dieses Gebiet übte nur Preußen und Österreich eine Befugnis über das Deutsche Reich mit vertraglicher Vereinbarung der Bundeszentralkommission ein Gebietsrecht, denn nur mit deren vertraglicher Zustimmung kam der Staatenbund "Deutsches Reich" erst zustande.


  • Wie man aus diesem Hinweis erkennen kann, durften die 26 Bundesstaaten für sich eine Verfassung einführen, aber nicht für das Deutsche Reich.


  • Das Recht hatte somit nur der König von Preußen und eingesetzter deutscher Kaiser für das Deutsche Reich, als Staatenbund.


  • Somit war der deutscher Kaiser auch in der Lage, die Paulskirchenverfassung verhindern zu können, denn dies wäre dann ja auch eine von den deutschen Völkern für das Deutsche Reich erschaffene Verfassung gewesen, die der deutsche Kaiser nicht zustimmen musste.


  • Eine heutige Verfassunggebende Versammlung wäre für das Deutsche Reich immer noch nicht möglich, weil die Staatsangehörigen der Bundesstaaten auch keine vertraglich zugesicherten Rechte hatten.


  • Nur ein Staatsvolk, kann nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ein öriginäres Völkerrechtssubjekt erschaffen und sich hierfür eine Verfassung geben. Und nach dieser Drei-Elemente-Lehre, hatte das Deutsche Reich auch kein Staatsvolk, denn das hatten nur die 26 Bundesstaaten und die konnten für sich auch Verfassungen erwirken. Aber nicht für das Deutsche Reich.


  • Aus diesem Grund ist die Ausrufung einer Verfassunggebenden Versammlung der Völker aus den Bundesstaaten in rechtlicher (völkerrechtlicher) Hinsicht gar nicht möglich und sodann auch als ungültig und nichtig zu bezeichnen.


Männer und Weiber - Menschen - Personen

  • Das uns allen bekannte und hiesig angewandte Recht, ist ein römisch, katholisches, sowie kanonisches Recht. Auch das Völkerrecht ist ein solches juristisches Recht. Aber wie wird dieses Recht nun angewandt?
  • Wer könnte denn überhaupt erstmal ein juristische Recht erschaffen? Das können nur Individuen sein, die vor dem Gesetz stehen und nicht als fiktiver Begriff einer Person darin vorkommen und sich damit einem solchen Recht unterwerfen müssen. Die Bibel gibt hierzu Auskunft und Rückschlüsse, wer das sein könnte.
  • 1.Mose
    26 Und Gott sprach: Lasst uns Menschen[19] machen in unserm Bild, uns ähnlich[20]! Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres und über die Vögel des Himmels und über das Vieh und über die ganze Erde[21] und über alle kriechenden Tiere, die auf der Erde kriechen! 27 Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Weib[22] schuf er sie.
  • Hier in diesem Bibeltext findet man die Begriffe Menschen und Mann und Weib. Der Mensch als Einzahl und die Menschen als Mehrzahl, sind hier als geschlechtloser Oberbegriff der Männer und Weiber zu begreifen. Man nennt das auch Neutrum.
  • Schauen wir einmal in ein Gesetzbuch, hier das bürgerliche Gesetzbuch und zwar im Paragraphen 1, welcher folgendes aussagt: § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit

       Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

  • Hier werden die Menschen im Gesetz genannt, sie können also nicht vor dem Gesetz stehen, sondern werden darin genannt.
  • Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) behandelt nur Personen und diese Personen werden unterschieden zwischen natürliche Personen und juristische Personen. Die natürlichen Personen werden hier den Menschen rechtlich zugeordnet.
  • Personen sind reine Fiktionen, als Erfindungen der Männer und Weiber. Im Latein wird eine Maske als Persona bezeichnet. Den Männern und Weiber hat man sozusagen, da sie keinen juristischen Recht unterworfen werden können, solche Masken zur Verfügung gestellt. Diese juristischen Masken können juristische Rechte besitzen, aber diese besitzen sie nicht an sich schon, sondern diese Rechte haben einen Bezug zu einem Völkerrechtssubjekt, in dem so eine natürliche Person geboren wurde. Diese Rechte einer solchen in einem Völkerrechtssubjekt geborenen natürlichen Person, können über die Rechtsfolge (Erbfolge) über das Abstammungsprinzip an die Kinder (Menschen) und Kindeskinder weiter vererbt werden. Hierbei muss man auch wieder unterscheiden, die in einem Geburtenregisterauszug genannten Knaben oder Mädchen (Gottes Geschöpfe die zu Männern und Weibern heranwachsen) haben eine Niederkunft und mit der Registirierung dieser Niederkunft, wird eine natürliche Person als Kind (Mensch) geboren. Dieses Kind bekommt einen Vornamen z.B. "Max". Das göttliche Geschöpf nennt sich max: aus der Familie Mustermann und das Kind der Mensch und die natürliche Person nennt sich Max: aus der Familie Mustermann, als eine gründete aber rechtlose juristische Person nach dem capitis deminutio maxima nennt man dann den max: als göttliches Geschöpf, lediglich MAX MUSTERMANN. MAX MUSTERMANN hat einen Namen und keinen Familienname. MAX MUSTERMANN ist lediglich zu einer rechtlosen Sache in juristischer Hinsicht geworden, die in einem Personalausweis ausgewiesen wird. Weist sich also ein Gottes Geschöpf mit so einem Ausweis aus, so weist es sich als rechtlose Sache aus.
  • Deshalb müssen wir verstehen, nur Männern und Weiber, sozusagen als humanoide Männer und Weiber, als göttlich, geistig, beseelte, denkfähige, in der Regel mit einem Sprachvermögen und einem freien Willen versehenen Wesenheit, welche die Fähigkeit besitzen zu fühlen, die in Fleisch und Blut als Gottes Geschöpfe und als weibliche oder männliche Wesenheit inkarniert und mit einer Niederkunft, darnieder gekommen sind, besitzen inhärente Rechte der Natur und des Universums. Diese Männer und Weiber stehen vor dem Gesetz und können mit natürlichen Rechtspersonen, Rechte an einem Land oder Staatsgebiet als Rechteträger haben, wenn sie natürliche Personen ihrer Vorfahren in einer Linie besitzen, die in einem Völkerrechtssubjekt geboren worden sind und diese Rechte an diesem Völkerrechtssubjekt an ihre Nachkommen weiter vererbt haben.


Der Name der Person und der bürgerliche Tod

  • War der Art. 10 im BGBEG eigentlich schon seit Beginn und Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches bereits vorhanden?
  • In der 1. Fassung des BGB  war dieser Artikel 10 in dieser Form noch gar nicht vorhanden. In der 1. Fassung hatte der Artikel 10 folgenden Inhalt: §. 10. Die Ehefrau theilt den Wohnsitz des Ehemanns. Sie theilt den Wohnsitz nicht, wenn der Mann seinen Wohnsitz im Ausland an einem Orte begründet, an den die Frau ihm nicht folgt und zu folgen nicht verpflichtet ist. Solange der Mann keinen Wohnsitz hat oder die Frau seinen Wohnsitz nicht theilt, kann die Frau selbständig einen Wohnsitz haben.
  • Der sogenannte bürgerliche Tod, der mit diesem Namen in Verbindung steht, wurde erst im Jahre 1986 eingeführt, als es noch die alte Bundesrepublik Deutschland gab, die dann im Jahre 1990 durch Streichung des Grundgesetzartikels 23 durch die Alliierten Streitkräfte in Paris durch James Baker und Eduard Schewardnadse, ihr Ende nahm. Bevor man also die alte BRD auflöste, wurde noch der bürgerliche Tod eingeführt. Festzustellen ist das im Bundesgesetzblatt Nr 37 und heute am 03.08.2020 kann man feststellen, dass am 12.06.2020 der § 10 weggefallen ist.
  • Was ist einem Firmenkonsortium weggefallen ist, könnte auch jederzeit wieder aufgenommen werden, deshalb ist ist unausweichlich, dass eine echte Staatlichkeit wieder errrichtet wird, in dem sich das Volk des Staates eine Verfassung gibt, an dem sich jeder Regierung eines Staates auch halten muss.
  • Ab dem 12.06.2020 verwaltet dieses Firmenkonsortium im Prinzip natürliche Personen, die auch möglicher Weise eine Staatsangehörigkeit zu einem vor dem Jahr 1914 aktiven Bundesstaat haben und damit Staatsbürgerschaftsrechte besitzen, welche aber nicht in einem originären völkerrechtlichen Staat durchgesetzt werden können. In diesem Firmenkonsortium findet ein bürgerliches Gesetzbuch Anwendung, was für Bürger eines Staates angedacht wurde. Es gibt aber tatsächlich bislang kein echtes Staatswesen, sondern nur ein suggeriertes und simulierendes Staatswesen, das kein Staatsvolk, kein Staatsgebiet und auch keine Staatsgewalt hat. In juristischer und rechtlicher Sicht, befinden sich nun die Staatsangehörigen auf dem eigenen Land in dem es keinen Staat, aber ein Firmengebiet gibt, in dem alle Bewohner und auch echte Staatsangehörige verwaltet werden. Es ist dringend nötig, dass sich die deutschen Völker nun auf das Völkerrecht besinnen und die 26 Staaten wieder aufrichten und sich als Staatsvolk auch eine Verfassung geben. Für Preußen wird das hier gerade umgesetzt. Nun müssen sich die Rechteträger und Staatsangehörigen der restlichen 25 Staaten dazu entschließen, ihren Staat wieder aufzurichten und sich dann mit dem jeweiligen Volk eine Verfassung geben.


Viele Männer und Weiber fragen sich oftmals, warum verhalten sich die Deutschen so hilflos und tun nichts gegen diese Ungerechtigkeit?

  • Dieses Phänomen scheint bei vielen Deutschen der Fall zu sein, aber wie kann man so etwas erklären? Der Begriff "Erlernte Hilflosigkeit" scheint dieses Verhalten zu erklären und beschreibt damit sozusagen eine Depression. Hier ein Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:

    Erlernte Hilflosigkeit ist die aufgrund negativer Erfahrung entwickelte Überzeugung, die Fähigkeit zur Veränderung der eigenen Lebenssituation verloren zu haben und für diesen Zustand selbst verantwortlich zu sein. Der Begriff bezeichnet ein
    psychologisches Konzept zur Erklärung von Depressionen. Der Begriff wurde 1967 von den amerikanischen Psychologen Martin E. P. Seligman und Steven F. Maier geprägt, die Versuche mit Hunden und anderen Tieren durchführten. Seligman war der Ansicht, dass auch Menschen, die an einer Depression leiden, sich in einem Zustand der erlernten Hilflosigkeit befinden können.[1][2] Seligman schloss dies aus der Beobachtung, dass gelernte Hilflosigkeit und Depression vergleichbare Symptome aufweisen (Analogieargumentation).[3]
  • Ursprünglich ging man bei der Interpretation der Untersuchungen von einer fehlenden Kontingenz zwischen Handlung und Handlungsergebnis aus (operante Konditionierung).[3] Später ging man zur Annahme über, dass eher Ursachenzuschreibungen (Attributionen) eine Rolle spielen (kognitive Wende[4]).[3] Erlernte (auch gelernte) Hilflosigkeit beschreibt die Erwartung eines Individuums, bestimmte Situationen oder Sachverhalte nicht kontrollieren und beeinflussen zu können. Es wird davon ausgegangen, dass Individuen ihr Verhaltensrepertoire einengen und als unangenehm erlebte Zustände nicht mehr abstellen, obwohl sie es (von außen betrachtet) könnten. Diese Selbstbeschränkung bzw. Passivität ist auf frühere Erfahrungen der Hilf- und Machtlosigkeit zurückzuführen. Das Individuum erfährt einen Kontrollverlust, indem eine ausgeführte Handlung und die daraus resultierende Konsequenz als unabhängig voneinander wahrgenommen werden. Diese Erwartung beeinflusst das weitere Erleben und Verhalten des Individuums und kann sich in motivationalen, kognitiven und emotionalen Defiziten manifestieren (Seligman, 1975). Die Ergebnisse der tierexperimentellen Untersuchungen wurden auch am Menschen bestätigt (vgl. Hiroto, 1974).


  • Das Konzept der erlernten Hilflosigkeit ist ein Modell, um bestimmte Formen menschlicher Depressionen zu erklären. Diese können die Folge sein, wenn Lebensumstände eine Person dazu verleiten, persönliche Entscheidungen als irrelevant wahrzunehmen. Nicht alle Individuen reagieren mit Depression auf eine Situation der Hilflosigkeit. Abramson, Seligman und Teasdale (1978) gingen davon aus, dass Menschen bei unangenehmen Erlebnissen die Frage nach der Ursache stellen und sich darin von Tieren unterscheiden. Sie gingen davon aus, dass die Antwort auf diese Frage vom Attributionsstil abhängt.[5] Depressionsauslösend wäre ein pessimistischer Attributionsstil, auf Grund dessen die Ursache für ein negatives Ereignis folgendermaßen eingeschätzt wird:
  • intern (persönlich): Sie sehen in sich selbst das Problem und nicht in den äußeren Umständen.
  • global (generell): Sie sehen das Problem als allgegenwärtig und nicht auf bestimmte Situationen begrenzt.
  • stabil (permanent): Sie sehen das Problem als unveränderlich und nicht als vorübergehend.
  • In seiner Göttinger Dissertation (bei Arnd Krüger) hat Stefan Krause jedoch gezeigt, dass Depressive sadder but wiser sind. Nach einem umfangreichen Training wurde die Selbsteinschätzung von klinisch Depressiven und von Sportlern verglichen. Depressive konnten ihren Leistungsfortschritt realistischer einschätzen, während Nichtdepressive sich und ihre Umwelt positiv verzerrt wahrnehmen. Damit widersprach seine Untersuchung den klassischen Depressionstheorien, die das Phänomen der Depression mit einer negativen Weltsicht bzw. Zukunftserwartung assoziieren. Vielfältige Studien auf den Gebieten der Kontingenzschätzung, der Erwartung und Vorhersage von Ereignissen, der Attributionsmuster, der Rückmeldung und der Selbstbewertung belegten in der Folge diese Annahmen.[6]
  • 2016 wurde das Konzept der erlernten Hilflosigkeit von Steve F. Maier (University of Colorado) und Martin Seligman korrigiert. Passivität als Reaktion auf einen Schock wird demzufolge nicht erlernt, sondern ist die standardmäßige, ungelernte Reaktion auf längere aversive Ereignisse.[7]


Video zur "Erlernten Hilflosigkeit" - Prof. Dr. Martin Seligman - Symposium Positive Psychologie - Heidelberg


Könnten die Deutschen der weißen Folter ausgesetzt worden sein, wenn viele das Verhalten einer "Erlernten Hilflosigkeit" aufzeigen?

  • Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir feststellen, ob die Deutschen so einer mit psychologischen Mitteln durchgeführten weißen Folter ausgesetzt sein könnten?

    Über den amerikanischen Psychologen
    Martin Seligman ist folgendes an Informationen im Internet zu finden:
    Zitat:
  • Er ist seit Ende des Jahres 2005 Robert A. Fox Leadership Professor of Psychology an der University of Pennsylvania. Hier war er zuvor Leiter des klinischen Trainingprogramms. Seligman war als Leiter der Abteilung für Klinische Psychologie bei der American Psychological Association (APA) tätig. Im Jahr 1998 wurde Seligman mit der größten Mehrheit in ihrer Geschichte zum Präsidenten der APA gewählt. Seligman ist der Gründungsherausgeber des Prevention and Treatment Magazine (der elektronischen APA Zeitschrift), im Beratungsausschuss des Parents Magazine tätig und Vorsitzender des wissenschaftlichen Ausschusses beim Foresight Institute.
  • Seligman ist wohl am bekanntesten für seine Arbeit an der Idee der „erlernten Hilflosigkeit“ und für seine Beiträge auf dem Gebiet der positiven Psychologie, wo ihm eine Pionierfunktion zukommt. Er prägte den psychologischen Begriff des Sauce-Béarnaise-Syndroms, das eine Aversion gegen Nahrungsmittel beschreibt, die im Zusammenhang mit Übelkeit entsteht, wenn diese auch eine andere Ursache hat.
  • Im Rahmen seiner Forschung zum Phänomen der erlernten Hilflosigkeit hat Seligman diversen Hunden mit Elektroschocks erhebliche Schmerzen zugefügt, um die Auswirkungen aversiver Reize auf Psyche und Verhalten dieser Tiere zu untersuchen. Hierbei zeigte sich, dass Tiere, die aversive Reize nicht kontrollieren konnten, in späteren Situationen Passivität und Hilflosigkeit zeigen. Seligman arbeitete insbesondere an der Therapierung. Diese Arbeit wurde auch vom US-Militär wahrgenommen und genutzt, so dass seine Erkenntnisse auf Soldaten angewendet wurden, die in Foltersituationen kommen könnten.[1] Missbräuchlich werden Seligmans Forschungsergebnisse zur erlernten Hilf- und Hoffnungslosigkeit auch auf die Vorbereitung der weißen Folter u. a. in Guantánamo bezogen.[2][3][4] Seligman selbst äußert sich dazu: „Ich habe mein Leben damit verbracht, erlernte Hilflosigkeit zu heilen und zu verhindern. Ich bin traurig und entsetzt, dass gute Forschung, die so vielen Menschen beim Überwinden von Depressionen geholfen hat, für etwas so Schlimmes wie Folter eingesetzt worden sein könnte. Ich missbillige Folter aufs Schärfste und hätte niemals dabei geholfen.“[5] Allerdings scheint Seligman selbst bei der Entwicklung der „enhanced interrogation techniques“, der Erweiterten Verhörtechniken, beteiligt gewesen zu sein.[6] Seligmans Forschungen brachten andererseits auch entscheidende Fortschritte für die Behandlung der Depression.

      Zitat Ende



  • Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 beschloss der US-Senat wenige Tage später das Gesetz zum Einsatz militärischer Gewalt (Authorization for Use of Military Force Against Terrorists, kurz AUMF), auch um künftige Terroranschläge gegen die USA zu verhindern. Es stattete den Präsidenten George W. Bush mit weitreichenden Befugnissen zur Terrorbekämpfung aus. Auf der Grundlage des Gesetzes übertrug er auch der CIA eine breite Autorisierung zur Verfolgung terrorverdächtiger Personen. Die CIA begann dazu mit dem geheimen Detention and Interrogation Program (auf Deutsch: Inhaftierungs- und Verhörprogramm), in dem sie von Personen, die im Rahmen von AUMF in US-Gewahrsam gekommen waren, Informationen erhalten wollte. Als Mittel für diesen Informationsgewinn sollten der CIA die erweiterten Verhörmethoden dienen, welche bei sogenannten High-value detainees anwendbar wären, d. h. Gefangenen mit „strafbarem“ Wissen über bevorstehende Terrorangriffe.[1] Daraufhin begannen in der CIA Überlegungen zur Legalisierung von Folter, deren Einsatz unter anderem entsprechend US-Recht verboten ist.[2]
  • CIA-Direktor George Tenet wies seine Anwälte und hochrangigen Beamten an, neue, erweiterte Verhörmethoden zu konzipieren, die härter sind als die bis dahin bei der CIA üblichen Standard-Verhörtechniken (Standard Interrogation Techniques). In einem Entwurfsdokument schrieben jene Anwälte daraufhin, dass die CIA den Einsatz von Folter in Fällen rechtfertigen könne, in denen unmittelbar bevorstehende, signifikante, körperliche Gefahr für Personen bestehe und es keine anderen Mittel gebe, um die Gefahr abzuwenden. Ausgehend von Überlegungen der Anwälte und Beamten bat Tenet im Januar 2002 in einem Brief an Präsident Bush darum, die CIA von den Bestimmungen der Genfer Konventionen auszunehmen, welche den Einsatz von Folter verbieten. Als Begründung führte er an, dass die Anwendung jener Konventionen die Fähigkeit der CIA behindern würde, im Gefahrenfalle Informationen zu erlangen, mit denen die Leben von US-Amerikanern gerettet werden können.[2] Im Februar 2002 unterschrieb Bush dann ein Dekret, welches bei al-Qaida- und Taliban-Mitgliedern den Folter verbietenden Gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen außer Kraft setzte.[3]
  • Am 27. März 2002 wurde der Palästinenser Abu Subaida wegen Terrorismusverdachts verhaftet. Die Tatsache, dass er zur damaligen Zeit das höchstrangige al-Qaida-Mitglied in US-Gewahrsam war, trug wesentlich zu den Bestrebungen der CIA bei, ein Vernehmungsprogramm zu entwickeln. Die CIA griff hierfür auf die Expertise der beiden Air-Force-Psychologen John Bruce Jessen und James Elmer Mitchell zurück. Sie schlugen der CIA 2002 eine Liste mit zehn Zwangsmethoden vor, die zur Verwendung an Gefangenen dienen und hinsichtlich ihrer Härte aufsteigend geordnet anzuwenden seien. In der Reihenfolge bestanden die zehn Methoden daraus, den Häftling plötzlich am Kragen zu packen; ihn gegen eine flexible Wand zu schleudern; sein Gesicht mit beiden Händen festzuhalten; ihm mit flacher Hand ins Gesicht zu schlagen; ihn auf beengtem Raum einzusperren; an seinem Körper Insekten zu platzieren; ihn dauerhaft vor einer Wand stehen zu lassen; ihn in Stresspositionen verharren zu lassen; ihm den Schlaf zu entziehen und ihn per Waterboarding zu verhören.[2][4]
  • Die zehn vorgeschlagenen Methoden hatten Jessen und Mitchell dem SERE-Trainingsprogramm entnommen, in dessen Rahmen sie als Lehrer arbeiteten. In dem Programm üben militärische Personen das Verhalten bei Verhören, wenn sie sich in feindlicher Gefangenschaft befinden. Die Verhörmethoden aus dem Programm beruhen auf Praktiken, die die Volksrepublik China im Koreakrieg (1950 bis 1953) angewendet hatte, um Geständnisse zu erpressen.[5]
  • Jessen und Mitchell überzeugten mit ihren Vorschlägen die Beamten in der CIA, welche die Liste an das Office of Legal Counsil schickten, eine Abteilung des US-Justizministeriums. Dort genehmigte der Anwalt John Yoo die Verhörmethoden mittels von ihm entworfener Memoranden und Gutachten, die auch als „Folter-Memos“ bekannt wurden, gemeinsam mit dem Staatsanwalt Jay Bybee.[2] Die zehn „erweiterten Verhörmethoden“ waren zunächst nur für die Verwendung an Abu Subaida bestimmt. Er wurde 2002 allen zehn Methoden unterzogen.[6] Dies geschah im Black Site Detention Site Green, einem Geheimgefängnis der CIA in Thailand, und zwar bis mindestens 23. August 2002. Die Verhöre mit den erweiterten Methoden brachten allerdings keine Ergebnisse.[7] Im selben Monat stimmte Bybee die Methoden mit dem Nationalen Sicherheitsrat ab. US-Vizepräsident Dick Cheney bestätigte später, sie mit unterschrieben zu haben.[2]
  • Mit den Folter-Memos wurden bestehende Gesetze neu interpretiert. Die Gutachten, so eine Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik, legten das Verbot von Folter so eng aus, „dass viele der beabsichtigten Methoden vermeintlich nicht darunter fielen“. Sie konstruierten zudem „rechtliche Schlupflöcher […], die es erlaubten, das Verbot von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu umgehen“, und immunisierten „die für die Verhöre verantwortlichen Personen, von den politischen Entscheidungsträgern bis zu den Ausführenden, vor strafrechtlicher Verfolgung“.[8]
  • Im Dezember 2002 genehmigte US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld der Taskforce, die für das US-Gefangenenlager auf Guantanamo zuständig war, eine Liste mit 15 aggressiven Verhörtechniken. Vor der Beantragung der Techniken war die Taskforce auch durch Jessen und Mitchell beraten worden.[5] Die Techniken wurden teilweise auch als „Erweiterte Verhörmethoden“ bezeichnet.[9] Obwohl ihr Einsatz nur für Guantanamo genehmigt war, verbreiteten sie sich auch in den US-Militärgefängnissen in Afghanistan und im Irak. Verwirrt darüber, welches Vorgehen im Einzelfall erlaubt war, wendete das Wachpersonal die Methoden bei Gefangenen an und misshandelte die Häftlinge dabei. Als Folge davon kam es zum Abu-Ghuraib-Folterskandal.[5] Im Zuge dieses Skandals wurden auch erste Informationen über die Rechtsgutachten aus dem Justizministerium publik, mit denen die gewaltsamen Verhörmethoden für legal erklärt worden waren.[10]
  • Zu den eingesetzten Foltermethoden, die nicht genehmigt waren, gehörten neben Gewaltandrohungen der Einsatz von Drogen und sexuellen Übergriffen sowie die rektale Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr.[11]
  • Entsprechend dem CIA-Folterbericht seien die „erweiterten Verhörmethoden“ bei mindestens 39 Gefangenen angewendet worden und hätten kaum Erkenntnisse geliefert.[12] Die CIA hätte das Waterboarding bis März 2003[13] und die übrigen erweiterten Verhörmethoden bis 8. November 2007[14] angewendet.
  • Zitat Ende.


Und wenn man nun diese Verhörtechniken und Foltermethoden kennt, die so etwas wie einer erlernte Hilflosigkeit auslösen können, so sollte man sich einmal auf das besinnen, was hierzulande so alles passiert. Was selbst die POLIZEI in unserer Bevölkerung anwendet, wenn sie oftmals in Wohnungen gewaltsam eindringt und sich mit vielen Polizisten, Überfallartig auf einen meist Unschuldigen Mann oder ein Weib, oder sogar auch Knaben oder Mädchen stürzt und sie dann unter Gewalteinwirkung festnimmt, sie anschließend oftmals sogar in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert und damit fast einem Trauma aussetzt. Das ist als die Anwendung von psychologischen Mitteln zu bezeichnen und das kann man durchaus auch als die Anwendung von einer weißen Folter bezeichnen.

Auch hierzu dient das Dekret 3.1, denn solche Straftaten der Anwendung von psycologischen Mitteln der weißen Folter, kann man hier zuordnen.


Wieso gibt es im Internet so viele Individuen, die einen in Kommentaren diffamieren oder diskreditieren wollen und ist sowas nicht strafbar?

  • Wenn jemand einen anderen vielleicht sogar absichtlich in einem solchen Kommentar beleidigend, entehrend, virtuell entgegen tritt, hier sogar diffamierend und diskreditierend tätig ist, so ist das eine Straftat, denn hier wird ein Mann oder Weib, eventuell vielleicht auch Knabe oder Mädchen, in seelischer und geistiger Art mißbraucht, was auch seelische Schäden und mehr hervorrufen kann. Solche Straftaten sind keine lapidare Sache, sondern schwerwiegende Straftaten, die sogar eine Leben eines psychologisch in Mitleidenschaft gezogenen in Gefahr bringen kann. Solche Straftaten fallen in das Dekret 3.1 und diese Straftaten verjähren in Preußen auch nicht.
  • Es gibt auch Vorgänge in Kommentaren, welche daszu führen sollen, ein völkerrechtliches Rechtsmittel unglaubwürdig werden zu lassen, damit die Bevölkerung damit abgehalten werden kann, sich diesem Rechtsmittel zuzuwenden. Gerade diese Verfassunggebende Versammlung, als das völkerrechtliche Rechtsmittel wird auch schon in solchen Kommentaren in Verruf gebracht und solche Vorgänge können auch als Hochverrat eingestuft werden. Sobald ein solchens Rechtsmittel aktiv eingesetzt und rechtskräftig ist, befinden sich alle im Völkerrehct und somit auch im Völkerstrafrecht des Völkerstrafgesetzbuches. Auch hier gibt es keinerlei Verjährungsfristen für strafrechtliche Vergehen, gegen dieses höchste juristische Recht, dem Völkerrecht. Diese sogenannten Trolle machen sich hiernach ebenso strafbar.

Es wird immer wieder Bezug auf das Deutsche Reich und die Verfassung von 1871 genommen, was hat es damit auf sich?

  • Jeder, der sich als Deutscher auf das Deutsche Reich von 1871 oder auch auf solche verordneten Verfassungen bezieht und annimmt, hier würden die Rechte unserer deutschen Gebiete liegen, der irrt gewaltig und liegt völlig falsch.
  • Wenn man es genau nimmt, sind wir nicht nur Deutsche, denn nur der Deutsche Kaiser gab in seinem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 an, wer sich Deutsche/r nennen durfte. Deutsche sind auch hiernach Kolonisten ohne Gebietsrechte, aber auch die Staatsangehörigen der Bundesstaaten, die waren nämlich nicht lediglich Deutsche, sondern Preußen, Badener, Sachsen etc. und hier liegen nämlich die wahren Rechte der Staatsgebiete verborgen. Nämlich in den Bundesstaaten, in denen die Staatsangehörigen mit ihren Staatsbürgerschaften und ihren Staatsbürgerrechten als Staatsvolk nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek waren. Diese besitzen auch die Gebietsrechte des Staates.
  • Diese Staatsangehörigen waren das jeweilige Staatsvolk eines Bundesstaates mit ihrer Volkssouveränität und diese Staatsvölker sind hiernach auch in der rechtlichen Lage, das Völkerrecht wahr nehmen zu können. Unmittelbare Reichszugehörige Kolonisten können das gar nicht.
  • Das Völkerrecht ist ein Recht des Volkes und das Volk (Staatsvolk), dass gab es eben nur in den damaligen Bundesstaaten und nicht im Deutschen Reich des Kaisers.
  • Das Deutsche Reich hatte selbst keinen Staatsangehörigen, denn es war ein völkerrechtlicher Verein. Genau das sagt ja auch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 eigentlich auch aus. Gäbe es Staatsangehörigkeiten im Deutschen Reich, so wäre das auch in diesem verordneten Gesetz niedergeschrieben worden. Ist es aber nicht.



  • Eine vorgetäuschte Verfassunggebende Versammlung, die sich aber auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 bezieht, ist somit wahrlich keine echte Versammlung des Volkes, da das Deutsche Reich, wie bereits erwähnt kein eigenes Staatsvolk hatte. Diese BSD-VV ist daher als nichtig zu bezeichnen, da sie nicht rechtlich gültig für ein Völkerrechtssubjekt (Staat) eingesetzt worden ist. Es wurde für kein Völkerrechtssubjekt eingesetzt und auch für kein solches ausgerufen.
    
    
    Das kann man auch aus der Beschreibung zum
    pouvoir constituant herauslesen, den man für dieses völkerrechtliche Rechtsmittel namens "Verfassunggebende Versammlung" besitzen muss.
    
    
    Zitat:
    
    Auch wenn die originäre verfassunggebende Gewalt des Volkes sich meist nur im revolutionären Umfeld oder in außergewöhnlichen historischen Augenblicken in Form von 
    Verfassunggebenden Versammlungen manifestiert, so ist sie doch jederzeit virtuell im Staatsvolk bewahrt; im freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaat befindet sie sich in latenter Schwebe. Der Rechtsphilosoph Hasso Hofmann beschreibt dieses latente Vorhandensein des originären pouvoir constituant des Volkes folgendermaßen:
    Zitat Ende.
    
    
    Als Staatsvolk habe ich nur ein Gebietsrecht an dem eigenen Staatsgebiet, in dem die Staatsangehörigen eine Staatsangehörigkeit und damit verbunden und aufbauend auch noch Staatsbürgerrechte besitzen müssen. Nur hierfür kann man eine Verfassunggebende Versammlung einberufen, aber nicht für einen vertraglich erschaffenen völkerrechtlichen Verein des Kaisers, genannt Deutsches Reich.
    

Derzeit hört man immer wieder, dass der Artikel 146 des Grundgesetzes umgesetzt werden soll, was hat es damit auf sich?

  • Hierzu muss man wissen, dass das Grundgesetz selbst, bereits durch die Streichung des Art. 23, seit 1990 in Gänze ungültig ist. Das heutige Grundgesetz ist eine Täuschung im Rechtsverkehr. Aber was sagte denn der Art. 146 eigentlich aus?
    
    Zitat
    
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 146

       Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an               dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. 
       Zitat Ende

  • 
    Hierbei muss man die juristischen Begriffe in diesem Artikel genau verstehen und diese Begriffe auch rechtlich richtig zuordnen können.
    
    
    Hier steht etwas von der "
    Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands" und was ist hier nun mit Deutschland gemeint? Das "Deutsche Reich" vielleicht, was man von den Alliierten Streitkräften im Jahre 1990 freigegeben hat, als die Mauer zur DDR fiel?
    
    Gehen wir weiter im Artikel, es heißt hier "
    für das gesamte deutsche Volk gilt" und wer wäre das dann im Deutschen Reich, das deutsche Volk? Es gab nie ein geeintes deutsches Volk, sondern nur die 26 deutschen Völker aus den Bundesstaaten. Das was man das "Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937" genannt hat von den Alliierten Streitkräften, dass war das Deutsche Reich. Das Deutsche Reich hatte nie juristisch gesehen ein Volk, denn es hatte auch keine Staatsangehörige und keine Staatsbürger, sondern nur Kolonisten, aber durch den Staatenbund hatte man im Deutschen Reich lediglich Staatsangehörige aus den 25 + 1 Bundesstaaten, welche aber direkt nichts mit dem Deutschen Reich als Staatsbürger etwas zu tun hatten. 
    
    Es müsste hier eigentlich dann im Artikel 146 rechtlich richtig heißen, "
    für die deutschen Völker der Bundesstaaten gilt". So aber steht es da nicht geschrieben und es gilt eben juristisch immer nur das, was da im Gesetz geschrieben steht.
    
    Weiter im Artikel 146 heißt es "
    verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
    
    Es gibt hier nicht nur "
    eine" Verfassung die in Kraft treten muss, sondern für jeden Bundesstaat müsste es jeweils eine eigene Verfassung geben, denn es sind ja auch 26 Völker aus 26 unterschiedlichen Bundesstaaten und nicht nur ein "deutsches Volk".
    
    Es gab nie einen Gesamtstaat Deutschland, der ein originäres Völkerrechtssubjekt gewesen wäre. 
    
    
    Aus diesem Grund ist der ganze Artikel 146 GG vermutlich so geschrieben worden, dass er tatsächlich rechtlich niemals richtig umgesetzt werden konnte.
    
    
    Der ganze Artikel 146 GG war in sich eine Täuschung im Rechtsverkehr. Und jeder der explizit darauf rechtlich verweisen möchte, begeht wieder eine Täuschung im Rechtsverkehr.



  • Zudem kann man sowieso nicht auf etwas Bezug nehmen, was in sich schon rechtlich gar keine Gültigkeit mehr haben kann, wenn man ein Gesetz bereits zuvor ungültig und nichtig gemacht hat. Nur über das Völkerrecht, hätte man über die nachgewiesenen deutschen Völker, so ein Gesetz wieder für die deutschen Gebiete gültig machen können, was aber nie geschehen ist.



Was haben die deutschen Bundesstaaten mit dem im Jahre 1990 freigegebenen Deutschland als Ganzes in den Grenzen des Jahres von 1937 zu tun?

  • Im Grunde nichts. Die Alliierten Streitkräfte haben lediglich das Gebiet in den Grenzen von 1937 im Jahre 1990 freigegeben, dass bedeutet aber nicht, das die restlichen deutschen Gebiete nicht weiterhin das Eigentum der deutschen Völker wäre. 
    Hiermit sind nicht die Eigentumsansprüche der deutschen Gebiete verloren gegangen, es wurde lediglich nur das Gebiet in den Grenzen des Jahres von 1937 zur Verfügung gestellt.
  • Die rechtlichen Ansprüche an diesen deutschen Gebieten bestehen weiterhin und es ist unwahr, wenn jemand etwas anderes behaupten würde.
  • Die Preußen haben deshalb weiterhin ein Recht ihre preußischen Gebiete zurück zu bekommen, was auch das Ziel dieser Verfassunggebenden Versammlung für den Staat Preußen ist.



Heute gibt es oftmals vom hiesigen System aufgezwungenen Zwangsmaßnahmen, z.B. so einen Impfzwang oder Maskenzwang, war das zu Kaiserszeiten denn auch schon so der Fall?

  • Wenn wir uns in der heutigen Zeit diese aufgezwungenen Zwangsmaßnamen mit der angeblichen Pandemie betrachten, dann kann man durchaus auch in die alte Zeit zurückschauen, ob es da auch schon so einen solchen Zwang gegeben hat.
    Im Jahre 1874 führte schon der deutsche Kaiser den Impfzwang für sein Deutsches Reich ein. Hier mit diesem >>
    Link<< findet man dieses Reichszwangsgesetz für Impfungen des deutschen Kaisers. 
    In dieser Zeit gibt es ein >>
    Erscheinungsbild << was uns an heutige Zeiten durchaus erinneren kann und zwar zur Zeit der spanischen Grippe in der USA.



Viele behaupten, dass doch alte Verfassungen des Deutschen Reichs des deutschen Kaisers, oder auch die Landesverfassungen doch noch gültig wären, stimmt das denn?

  • Diese Frage kann man ganz einfach beantworten. Denn Verfassungen haben auch einen räumlichen Geltungsbereich, wie auch jedes Gesetz so einen räumlichen Geltungsbereich haben muss, in dem es gültig ist. Fehlt dieser räumliche Geltungsbereich, so ist dieses Gesetz ungültig, weil niemand Kenntnis davon hat, wo es angewandt werden kann.
  • Die hiesigen alten Verfassungen beziehen sich entweder auf ein Deutsches Reich des deutschen Kaisers, oder auf die im Deutschen Reich des Staatenbundes befindlichen souveränen Bundesstaaten. Genau da liegt auch ihr Geltungsbereich. Sind diese Vereine oder Völkerrechtssubjekte nicht mehr vorhanden, bzw. handlungsunfähig, weil die in den Verfassungen angegebene Adeligen fehlen, so ist diese jeweilige alte Verfassung auch nicht anwendbar.

Woran kann man erkennen, ob so eine Verfassung vom Staatsvolk eines souveränen Staates, oder von der damaligen Obrigkeit den Adelsgeschlechter kamen?

  • Das kann man an den ersten Zeilen einer Verfassung schon erkennen und zwar, ob diese Verfassung über eine verfassunggebende Nationalversammlung des Volkes erwirkt wurde, oder ob da jemand einfach entschieden hat, eine solche Verfassung für das Volk einzusetzen.
  • Hier im >> Archiv << findet man die alten Verfassungen, des Deutschen Reiches und die alten Landesverfassungen der Bundesstaaten.
  • Eine vom Staatsvolk echte völkerrechtlich erwirkte Verfassung besitzt folgenden Wortlaut:
    "Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen, und verkündigt als Reichsverfassung:"
  • Eine vom Hochadel erwirkte Verfassung (hier für Bayern - http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfbayern.html ) hat dagegen folgenden Wortlaut:
    Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern. Von den hohen Regentenpflichten durchdrungen und geleitet, haben Wir Unsere bisherige Regierung mit solchen Einrichtungen bezeichnet, welche Unser fortgesetztes Bestreben, das Gesammtwohl Unserer Unterthanen zu befördern, beurkunden. Zur festern Begründung desselben gaben Wir schon im Jahre 1808 Unserem Reiche eine seinen damaligen äußern und innern Verhältnissen angemessene Verfassung, in welche Wir schon die Einführung einer ständischen Versammlung, als eines wesentlichen Bestandtheiles, aufgenommen haben. - Kaum hatten die großen, seit jener Zeit eingetretenen Weltbegebenheiten, von welchen kein deutscher Staat unberührt geblieben ist, und während welcher das Volk von Baiern gleich groß im erlittenen Drucke wie im bestandenen Kampfe sich gezeigt hat, in der
    Acte des Wiener Congresses ihr Ziel gefunden, als Wir sogleich das nur durch die Ereignisse der Zeit unterbrochene Werk, mit unverrücktem Blicke auf die allgemeinen und besondern Forderungen des Staatszweckes zu vollenden suchten; - die im Jahre 1814 dafür angeordneten Vorarbeiten und das Decret vom 2. Februar 1817 bestätigen Unsern hierüber schon früher gefaßten festen Entschluß. - Die gegenwärtige Acte ist, nach vorgegangener reifer und vielseitiger Berathung, und nach Vernehmung Unseres Staatsrathes - das Werk Unseres ebenso freyen als festen Willens. - Unser Volk wird in dem Inhalte desselben die kräftigste Gewährleistung Unserer landesväterlichen Gesinnungen finden.
  • Und hier der Wortlaut der preußischen revidierten Verfassungsurkunde ( http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfpr1850.html ).
    Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc. thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns unterm 5. Dezember 1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Verfassung des preußischen Staats der darin angeordneten Revision unterworfen ist, die Verfassung in Uebereinstimmung mit beiden Kammern endgültig festgestellt haben.
    
     
    Wir verkünden demnach dieselbe als Staatsgrundgesetz, wie folgt:
  • Nur die erste Verfassung ist eine vom den Völkern für das Deutsche Reich, dem damaligen deutschen Bund erwirkte Verfassung gewesen, die aber nie Anwendung fand, da sie vom Hochadel verhindert wurde. Alle anderen Verfassungen sind stets vom Hochadel und deren Erfüllungsgehilfen umgesetzt und erwirkt worden, aber nicht von den Staatsvölkern. Man nennt sowas auch Verordnungen, weil sie einem Staatsvolk verordnet worden sind. Sie haben nach dem Völkerrecht gesehen, allesamt schon keine Gültigkeit, weil diese Verfassungen nie von den Völkern selbst erwirkt worden sind.



War das Deutsche Reich ein Bundesstaat und waren die Bundesstaaten selbst dann auch im 1. Weltkrieg verwickelt?

  • Das Deutsche Reich seit dem Jahre 1871 war ein Staatenbund und kein Bundesstaat, es war also kein von Völkern originär erschaffenes Subjekt, was man Völkerrechtssubjekt nennt. Das Deutsche Reich war ein völkerrechtlicher Verein, der nicht durch die Staatsvölker der Bundesstaaten entstand, sondern der durch vertragliche Vereinbarungen der adeligen Staatsoberhäupter der einzelnen Bundesstaaten erst entstehen konnte. Als Hauptverantwortlichen für diesen Verein, wurde ein Kaiser ins Leben gerufen, welcher diesen Verein verwaltet hat.
  • Wäre das Deutsche Reich selbst ein origäres Völkerrechtssubjekt, also selbst ein Bundesstaat in sich gewesen, so hätte es auch eine Staatsangehörigkeit mit der Bezeichnung "Deutsches Reich" gegeben. Die gab es aber nie.
  • Im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzt (RuStAG 1913), was der Name dieses verordneten Gesetztes ja schon selbst aussagt, denn es ist sozusagen ein Reichsangehörigkeitsgesetz und ein Staatsangehörigkeitsgesetz, gibt der Kaiser Wilhelm an, wer sich Deutscher nennen darf.
  • Im § 1. wird ersichtlich wer Deutscher sein darf - Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
  • Da steht nichts von einer Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich", da steht etwas von einer Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates welcher sich in diesem Staatenbund befunden hat und etwas von einer unmittelbaren Reichszugehörigkeit, was die Deutschen betraf die in den deutschen Kolonien lebten.
  • Eine Reichszugehörigkeit ist keine Staatsangehörigkeit, denn eine Reichszugehörigkeit ist sozusagen eine Vereinszugehörigkeit. Aus dieser Vereinszugehörigkeit lassen sich keine Gebietsrechte völkerrechtlich ableiten.
  • Wer also böswillig und öffentlich verlauten lässt, dass die deutschstämmigen Bundesstaaten im Staatenbund Deutsches Reich, selbst in diesem 1. Weltkrieg involviert und beteiligt waren, was sie tatsächlich aber nie waren, weil auch die Haager Landkriegsordnung nie angewendet werden konnte, der macht sich dieser falschen Aussage und Unterstellung auch schuldig und verstößt eindeutig gegen das Dekret 7 dieser Verfassunggebenden Versammlung.
  • Die Bundesstaaten sind deshalb auch nicht verpflichtet, einen sogenannten Friedensvertrag eines Kriegsbeteiligten abzuschließen, denn sie waren nie selbst Kriegsbeteiligte, sondern nur das Deutsche Reich als völkerrechtlicher Verein und dessen Vereinsvorstand waren die Verantwortlichen des 1. Weltkrieges und nur sie könnten einen solchen Friedensvertrag schließen.
  • Mit Dekret 2 dieser Verfassunggebenden Versammlung hat sich das Thema "Deutsches Reich" sozusagen von selbst erledigt, da hier einstimmig beschlossen wurde, aus dem ewigen Bund des Hochadels auszutreten, den nicht das preußische Volk vereinbart hat. Diese Verfassunggebende Versammlung ist eine Versammlung des Volkes, welche eine vom Volk erschaffene Verfassung erwirken wird und keine aufgedrückte Verfassung der Adeligen wie es in der Vergangenheit immer der Fall war. Mit dem Austritt aus diesem ewigen Bund ist das 1871 er Deutsche Reich als obsolet zu betrachten, da es in der bisherigen Form keinen Bestand mehr hat.
  • Die Vertreter dieser Verfassunggebende Versammlung bieten daher ein Friedensangebot an, der in dieser Form zu einem Friedensvertrag geschlossen werden kann, aber kein Vertrag sein wird, in dem die Folgen des Krieges verantwortlich übernommen werden. Das preußische Volk war nachweislich nicht selbst als solches Volk mit dem preußischen Staat im 1. Weltkrieg involviert und ist deshalb auch nicht als solches, für die vielen Kriegstoten und auch nicht für diese Kriegsschäden verantwortlich, die durch das Deutsche Reich und deren Verwalter ausgelöst worden sind und diese Adeligen das alles auch selbst zu verantworten haben.

Sollten auch Sie eine Frage in Bezug zu einer Verfassunggebenden Versammlung haben, so bietet sich die Möglichkeit unser Kontakt Formular zu nutzen. Wir werden dann versuchen Ihre gestellte Frage hier zu erörtern und hier auch öffentlich zu beantworten.

Verfasser dieser Webseite: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 22.07.2020, geändert am 30.08.2020

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