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Was ist ein PERSONALAUSWEIS, oder was hat dieser für eine rechtliche Bedeutung?

Personalausweis

Hier oben ist so einer dieser "Personal-Ausweise" der "Bundesrepublik Deutschland" (NGO) als Beispiel zu sehen, der "Bundesrepublik Deutschland" welche man im Jahre 1990 als Nichtregierungsorganisation (NGO), hierzulande und das auf einem Teil des preußischen Staatsgebietes eingerichtet hat.

Der Ausweis eines Personals ist das also, aber welcher Firma?

Diese Firma hat einen "NAMEN" und der lautet in diesem Beispiel "MUSTERMANN".

Und diese Firma wurde einst und das mittelst einer "Geburtsurkunde" erschaffen, die damit als Person (juristische Person) ihren "Namen" erhielt.

Der in diesem "Personal-Ausweis" abgebildete Mensch, der beantragt so einen "Personal-Ausweis". Und den beantragt er als Mensch, rechtlich gesehen mit seiner "natürlichen Person", die einen "Familienname" (Mustermann, Erika) hat. Diese natürliche Person erschuf man nach der Niederkunft des Menschen, die man "Geburt" nennt, wobei in der "Geburtenklinik" dann auch diese Geburt des "Knaben oder Mädchens" und gleichzeitig auch die Geburt des "Kindes" (Geburt der natürlichen Person) mit der Registrierung und einem Vornamen des Kindes erschuf.

Diese natürliche Person betrachtet man juristisch und rechtlich gesehen, als ein "Rechtssubjekt", was als solches "Rechte und Pflichten" hat.

Diese natürliche Person wird auch als Erbberechtigte Person, rechtlich betrachtet.

Man übernimmt mit seiner "natürlichen Person" sodann die Pflicht, für diese mit einem "Personal-Ausweis", ausgewiesene Firma zu haften.

Wer ist denn der Eigentümer dieser ausgewiesenen Firma mit einem Namen, also der (juristischen) Person mit einem Namen?

Nach dem Einführungsgesetz des bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und dem darin angegebenen Artikel 10, steht in Absatz 1, folgendes geschrieben:

Zitat

(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Zitat Ende

Übersetzt heißt das, dass diese "juristische Person", mit diesem "Namen", das vermeintliche Eigentum des hier genannten Staates ist, der sich hier als "Nichtregierungsorganisation" (NGO) als Staat (Im Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat), hier "Bundesrepublik Deutschland" nennt und der auch in diesem Ausweis so, mit dieser Bezeichnung angegeben wurde.

Die natürliche Person als Antragsteller so eines Ausweises wird aufgrund der nicht nachgewiesenen echten völkerrechtlichen Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach dem Abstammungsprinzip, als staatenlose natürliche Person betrachtet.

Solche staatenlosen Personen besitzen hiernach keinerlei Staatsbürgerschaftsrechte eines originären Völkerrechtssubjekts (völkerrechtliches Staat), also auch keine Bodenrechte des Staatsgebietes, die eine natürliche Person mit Abstammung allerdings hätte.

Diese natürlichen Personen des Menschen, die haften lediglich im Fall einer Antragstellung zu so einem "Personal-Ausweis", für eine Firma der "Bundesrepublik Deutschland" und bekommen dafür diverse Privilegien mit dieser Person gewährt.

Damit besitzt man keinerlei Rechte, sondern nur gewährte Privilegien.

Alles was man mit dieser Person erwirbt, wäre rechtlich betrachtet, das Eigentum des Firmeneigentümers, dieser ausgewiesenen Firma.

Es wäre hiernach gesehen, nicht das Eigentum des haftenden Menschen, beziehungsweise, seiner natürlichen Person.

Insofern sollte man nun in der Lage sein, verstehen zu können, was dieser Ausweis für einen Menschen bedeutet, welche so einen Ausweis der "Bundesrepublik Deutschland" beantragt, damit handelt und selbst damit vielleicht einen Handel betreibt.

Eingeführt wurden diese Personal-Ausweise (nach Reichsgesetzblatt 0609 aus dem Jahre 1916) bereits im sogenannten "Deutschen Reich", also den völkerrechtlichen Verein, der die Verwaltung der 26 deutschen Staaten einst übernahm.

Die Eigentumsrechte für die Deutschen der 26 deutschen Völker, liegen völkerrechtlich gesehen nur in ihrem "originären Völkerrechtssubjekt" selbst als Staat und nicht im völkerrechtlichen Verein, den man auch mit einem "derivatives Völkerrechtssubjekt" benennt.

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