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Völkerrechtssubjekt


Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.


Originäre und derivative Völkerrechtssubjekte

Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:

  • Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an. Zu differenzieren sind dabei
  • originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:
  • Staaten (im völkerrechtlichen Sinne)
  • originäre nichtstaatliche Völkerrechtssubjekte:
  • Internationales Komitee vom Roten Kreuz
  • Heiliger Stuhl
  • Souveräner Malteser-Ritterorden
  • Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen. Auch die Europäische Union besitzt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Völkerrechtspersönlichkeit internationaler Organisationen gilt nur gegenüber ihren Mitgliedern und solchen Nicht-Mitgliedern, die diese ausdrücklich anerkannt haben.



Was sind originäre Völkerrechtssubjekte, also Subjekte die von Völkern oder einem Volk, rechtlich als Subjekt erschaffen worden sind?

Was bedeutet der Begriff -
originär - ?

Der Begriff "originär" bedeutet ursprünglich; nicht abgeleitet, wiederholt oder verändert, eigenständig, grundlegend neu.


Wie wird im Staatsrecht ein Völkerrechtssubjekt beschrieben?


Jellineks Schrift System der subjektiven öffentlichen Rechte aus dem Jahre 1892 enthält die Statuslehre, die auch zur Systematisierung des Grundgesetzes verwendet wird.


Seine Allgemeine Staatslehre (1900, siehe Allgemeine Staatslehre, Verfassungsrecht) gilt als Meilenstein der deutschen Staatslehre und als Jellineks wichtigstes Werk. Aus ihr stammt auch seine Drei-Elemente-Lehre, nach der zur Anerkennung eines Staates als Völkerrechtssubjekt die drei Merkmale „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ erforderlich sind (→ Völkerrecht). Überdies führt er hier den soziologisch inspirierten Begriff von der normativen Kraft des Faktischen ein (→ Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Jellinek


Nach der Drei-Elemente-Lehre (auch Drei-Elementen-Lehre genannt) von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnen.

Im
Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat. Georg Jellinek hat in seiner rechtswissenschaftlichen Definition[1] den Staat als „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes (Gebietskörperschaft)“ umschrieben. In der Jellinekschen Trias werden die staatlichen Merkmale in drei Elementen begründet:

einem Staatsgebiet,

einem Staatsvolk,

einer Staatsgewalt.[2]

Liegt eines dieser Merkmale nicht vor, so wird nach herrschender Lehre (u. a. im deutschen Rechtskreis die Allgemeine Staatslehre) nicht von einem Staat gesprochen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Drei-Elemente-Lehre *

*Uns ist aufgefallen, das nunmehr alte und lange veröffentlichte Texte bei Wikipedia, einfach mal mit weiteren Texten erweitert werden, um damit die Aussage des ursprünglichen Textes einzuschränken und einen anderen Sinn zu geben. Diese Veränderung wollen wir hier mit Screenshots, Siehe ganz unten, aufzeigen.


Was ist kein Völkerrechtssubjekt?


Der Staatenbund.1.

Wenn Staaten ein dauerndes politisches Bündniss, dessen Zweck mindestens in gemeinsamer Vertheidigung besteht, mit ständigen Bundesorganen errichten, so entsteht ein Staaten-b u n d


Von der Allianz unterscheidet sich der Staatenbund durch die Einsetzung von ständigen Organen zur Erfüllung des Bundeszweckes'-);; von dein reinen Verwaltungsvereine durch das wesentliche Erforderniss eines politischen Zweckes. Es können auch Objecte des inneren Staatslebens : Gemein-samkeit der Gesetzgebung und Verwaltung unter die Zwecke des Bundes aufgenommen werden , aber nothwendig ist nur die Verbindung zu gegenseitigem und gemeinsamem Schutz. Ohne diesen Zweck würde das Bündniss den Charakter eines politischen verlieren, der eben in dem Auftreten der Staaten als Mächte besteht. Nach der andern Seite jedoch lässt sich keine Grenze ziehen. Es hängt von dem Willen der conföde-, rirten Staaten ab, ob nicht nur nach Aussen gehandelt werden soll, sondern ob auch innere Hoheitsrechte gemeinsam ausgeübt werden. Die Voraussetzung ist nur die, dass, wie eng auch das Band sei, welches die Staaten mit einanderverknüpft, diese nur durch Vertrag gebunden sind , dass also die vereinigten Staaten souverän sind und bleiben. Nur an der Souveränetät der verbündeten Staaten hat der Staatenbund seine Grenze.
Quelle, Seite 180 ff: http://fama2.us.es/fde/ocr/2006/lehreVonDenStaatenverbindungen.pdf

Der Staatenbund (auch völkerrechtlicher Verein, teilweise – streng nur im Falle eines „organisierten Staatenbundes“
[1] – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten,[2] als Gliedstaaten[3] oder Bundesglieder bezeichnet) mit eigener Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung;[4] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.


Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat (als einer staatsrechtlichen Staatenverbindung) der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. Davon ist ferner die Konföderation abzugrenzen, welche ein gemeinsames Auftreten in Form einer Dachorganisation darstellt, aber keine Kompetenz-Kompetenz besitzt. Die Unterschiede sind allerdings fließend, oft werden die Begriffe synonym verwendet. Daraus ergibt sich, dass abtrünnige Gebiete einzelner Länder rechtlich nicht anerkannt sind. Die Souveränität bedeutet in diesem Zusammenhang in erster Linie das Recht, die Kompetenzen zwischen Einzelstaat und Bund zu verteilen, die so genannte Kompetenzkompetenz.


Die Institutionen des Staatenbundes sind in der Regel eine repräsentative Versammlung, gemeinsame Ausführungsorgane für gemeinsame Aufgaben sowie eine Schiedsgerichtsbarkeit für die Beilegung von Streitigkeiten unter den verbundenen Staaten. In einem Staatenbund können Gesetze der gesetzgebenden Körperschaft des Bundes keine direkten Auswirkungen auf die Bürger haben, sie werden nur zur Verabschiedung an die nationalen Parlamente delegiert. Außerdem besteht in der Regel ein Austrittsrecht für die Mitgliedstaaten.[5]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund

Was kann man aus diesen Hinweisen nun schließen?


Die deutschen Bundesstaaten im Staatenbund Deutsches Reich, waren allesamt souveräne Staaten in einem vertraglich geschlossenen Bund, der am 16. April 1867 in der Verfassung des Norddeutschen Bundes, durch die damaligen regierenden Adelsgeschlechter geschlossen wurde. Es besteht ein Austrittsrecht aus diesem Bund, was einen Bundesstaat wieder zu einem originäres Völkerrechtssubjekt, also Staat werden lässt.


Die rechtliche Folge so eines Austritts aus dem Bund, hat ebenso die Auflösung des Deutschen Reiches zur Folge, da dieses Deutsche Reich nur Bestand durch diese 25 + 1 Bundesstaaten im Verbund hatte.


Dies ist für den Staat Preußen und mit der Einsetzung des Dekretes 2, am 29.07.2020 völkerrechtlich geschehen.


Da ein Staatenbund weder über ein eigenes Gebiet und ein eigenes Staatsvolk verfügt, kann man hierfür auch kein Rechtsmittel des Völkerrechts einsetzen, was sich Verfassunggebende Versammlung nennt und nur völkerrechtlich für einen Staat, also Völkerrechtssubjekt eingesetzt werden kann.


Damit die restlichen nicht untergegangenen Bundesstaaten des ehemaligen Staatenbundes Deutsches Reich wieder handlungsfähig gemacht werden kann, müssen hierfür auch zwingend notwendig auch 24 + 1 Verfassunggebende Versammlungen für diese Bundesstaaten ausgerufen werden.


Aus den oben genannten Gründen, ist es völkerrechtlich unmöglich für das 1990 freigegebene Gebiet in den Grenzen vom 31.12.1937, also dem beschnittenen und verkleinerten Deutschen Reich, was als völkerrechtlicher Verein freiggegeben wurde, eine Verfassunggebende Versammlung auszurufen.

Hier, die oben erwähnten Screenshots der veränderten Wikipediaseite:

Hierbei sollte einem auffallen, dass dieser Text am 06. May 2021 hinzugefügt wurde:

Zitat

Maßgeblich für die Bestimmung des Vorliegens der Elemente ist der Effektivitätsgrundsatz, d. h. die objektive Faktenlage. Zunehmenden rücken allerdings auch Erwägungen über die Legitimität in den Blickpunkt der Bewertung, insbesondere in Bezug auf das Staatsgebiet. So kann ein Staat sein Territorium nicht mehr unter Verletzung des Gewaltverbots erweitern. Damit wird eine gewaltsame Annexion – wie früher üblich war – heute völkerrechtlich nicht mehr akzeptiert.

Zitat Ende

Nun kann sich der Leser fragen, was denn eine "objektive Faktenlage" damit zu tun haben könnte, was einen Staat tatsächlich als solchen überhaupt ausmacht?

Hier versuchen vermutlich die Schreiber bei Wikipedia, diese eindeutige Aussage von Georg Jellinek zu verwässern, um diese eindeutige Aussagekraft, die in diesem ursprünglichen Text enthalten ist, mit zusätzlichen hinzugefügten Textbausteinen, entkräften zu können.

An dieser Stelle muss man zu dem Schluss kommen, dass man nunmehr den Texten auf Wikipedia keinen Wahrheitsgehalt mehr zubilligen kann.

Man kann durchaus hier jetzt vermuten, dass dieses hier rechtswirksam eingesetzte Rechtsmittel des Völkerrechts dazu geführt haben könnte, dass man bei Wikipedia nun der Auffassung ist, mit Hilfe von nunmehr dort manipulierten Texten, die Glaubhaftigkeit dieses Rechtsmittels in Frage stellen zu können!

Die Wahrheit und das uns Rechteträgern gegebene Recht, muss offensichtlich hier mit allen Mitteln bekämpft werden. Das zeigt auch genau auf, wie dieses System agiert, um überleben zu können.

Verfasser: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 17.09.2020, geändert am 05.06.2021

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