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Legitimierung der verfassten Staatsgewalt durch die verfassunggebende Gewalt



Die Begriffe pouvoir constitué und pouvoir constituant wurden von dem Staatsmann Abbé Sieyès durch sein 1789 zu Beginn der Französischen Revolution erschienenes politisches Pamphlet Qu’est-ce que le tiers état? (Was ist der Dritte Stand?) in die verfassungstheoretische Diskussion eingebracht. Im Zeitalter der Aufklärung setzte sich die staatsphilosophische Doktrin der Volkssouveränität – populus est rex („das Volk ist König“) – immer mehr durch, wonach „alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe“: diese Formel fand als Artikel 20 Absatz 2 Eingang ins Grundgesetz. Nach diesem demokratischen Legitimitätsprinzip besitzt das Volk als Souverän die verfassunggebende Gewalt, den pouvoir constituant; das Volk gibt und trägt die Verfassung (frz. constitution). Die Verfassung konstituiert die Staatsgewalt, den pouvoir constitué:


„Das Volk als pouvoir constituant gibt sich eine Verfassung. Dadurch erst entsteht der pouvoir constitué, die verfaßte Staatsgewalt. Diese existiert außerhalb der Verfassung nicht und ist an sie unbedingt gebunden. Eine Befugnis zur Verfassungsänderung hat sie nur, soweit sie dazu vom Volk eine besondere Ermächtigung erhalten hat.“[1]



Verfasser dieser Seite: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 10.07.2020, Quelle: https://dewiki.de/Lexikon/Pouvoir_constitu%C3%A9

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