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Die juristische Staatsmaske

So wie man den Männern und Weibern, den Geschöpfen Gottes, eine juristische und rechtliche Maske übergezogen hat, um ihnen juristische Rechte geben oder auch nehmen zu können, so hat man es auch mit den deutschsprachigen Bundesstaaten gemacht.

Diesen deutschsprachigen Bundesstaaten hat man ein Vereinsgebiet, eines völkerrechtlichen Vereins (Staatenbund) übergezogen an denen die Staatsangehörigen der Bundesstaaten keinerlei Rechte mehr hatten, sondern nur der Vereinsinhaber, hier der deutsche Kaiser.

Mit diesem völkerrechtlichen Verein, genannt Staatenbund, war der deutsche Kaiser in der rechtlichen Lage, den Staatsangehörigen der Bundesstaaten, etwas rechtlich verordnen zu können. Die Verfassung von 1871 hat der deutsche Kaiser für sein Reich den Staatsangehörigen verordnet, es war also eine Verordnung des deutschen Kaisers und keine Verfassung, die sich ein Staatsvolk eigentlich nur geben kann. Er konnte damit bestimmen, was in seinem Kaiserreich (Deutsches Reich) rechtlich geschehen konnte. Er konnte auch Gesetze verordnen, diese Gesetze waren zum Beispiel das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913, oder das Reichs-Impf-Gesetz, oder den per Gesetz eingeführten Personalausweis.


Die Gebietsrechte (Bundesstaaten) der Staatsangehörigen blieben aber unversehrt und unauslöschlich vorhanden und das bis dato, denn diese Gebietsrechte wurden an die Nachfahren dieser Staatsangehörigen und Staatsbürger über die Rechtsfolge (Erbfolge) und die natürlichen Personen weiter vererbt. Auf diese Rechte muss man sich heute besinnen, um diese Bundesstaaten wieder aufrichten und aktiv und handlungsfähig stellen zu können.

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