Rechtsmittel des Völkerrechts
Hierbei handelt es sich um ein Rechtsmittel was in völkerrechtlicher Hinsicht, von den Trägern der Souveränität mit ihrer Volkssouveränität, die man Rechteträger nennt, ausschließlich nur für einen
Staat mit einem Staatsgebiet
eingesetzt werden kann und was sich Verfassunggebende Versammlung nennt.
Verfassunggebende Versammlung ist ein
staatsrechtlicher und
politikwissenschaftlicher Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische
Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt,[1] welche temporär eingerichtet worden ist und eingerichtet werden kann, um einem
Staat eine erste oder wieder eine neue
Verfassung zu geben. Sie ist – als Ausdruck des
pouvoir constituant – im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des
Volkes.
In einer Verfassunggebenden Versammlung konkretisiert sich die verfassunggebende Gewalt des Volkes. Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze des originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt:
„Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“[4]
Ihre Mitglieder können gewählt oder berufen werden oder sich im Rahmen eines
Staatsstreiches oder einer
Revolution selbst dazu konstituieren. Dies geschah zum Beispiel im
Ballhausschwur, einem Schlüsselereignis zu Beginn der
Französischen Revolution: die Mitglieder der Nationalversammlung erklärten sich in einem revolutionären Akt zur Verfassunggebenden Versammlung, welche schließlich als
Konstituante das
absolutistischeFrankreich in eine
konstitutionelle Monarchie verwandelte.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung
Pouvoir constituant ist ein aus dem
Französischen entlehnter
staatsrechtlicher und
politikwissenschaftlicher Fachbegriff; er bedeutet verfassunggebende oder verfassungsgebende Gewalt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pouvoir_constituant
Pouvoir constitué ist ein aus dem Französischen entlehnter staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Fachbegriff und bedeutet konstituierte oder verfasste Gewalt, womit die an eine Verfassung gebundene Staatsgewalt gemeint ist. Pouvoir constitué meint „Staatsgewalt im gewaltenteilenden Verfassungsstaat“.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pouvoir_constitu%C3%A9
In einem Bundesstaat bezeichnet Kompetenz-Kompetenz die Befugnis des Gesamtstaates, seine eigene Zuständigkeit durch eine Änderung der Verfassung zu Lasten der Gliedstaaten zu erweitern. In einem Staatenbund sind dagegen nur die Gliedstaaten souverän, nicht der Gesamtstaat. Deswegen besitzen in einem Staatenbund die Gliedstaaten die Kompetenz-Kompetenz.
Wenn verfassungsmäßige Staatsorgane über den Umfang ihrer Kompetenz gegenüber allen anderen Staatsorganen verbindlich entscheiden können, wird dies ebenfalls als Kompetenz-Kompetenz bezeichnet. So wird in gängigen deutschen juristischen Wörterbüchern von „Kompetenzkompetenz“ in Bezug auf Gerichte und Behörden gesprochen:
Als Kompetenz-Kompetenz (auch Kompetenzkompetenz) wird im Staatsrecht das Recht bezeichnet, Zuständigkeiten zuzuweisen und zu verändern. Dieses Recht liegt grundsätzlich beim Träger der Souveränität eines Staates, der die uneingeschränkte Hoheit über dessen innere Angelegenheiten innehat. Die Verfassung eines Staates und seine Gesetze regeln die Beschränkung oder die Übertragung einzelner Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Einrichtungen wie zum Beispiel an die Organe der Europäischen Union oder der NATO.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kompetenz-Kompetenz
Die Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen wurde rechtsgültig für das Staatsgebiet des zuletzt vorhandenen Staat Preußen ausgerufen, eingesetzt und für dieses hier unten zu sehendes Staatsgebiet (blau markiert) rechtskräftig gestellt.
Ein völkerrechtliches Rechtsmittel, also eine Verfassunggebende Versammlung ist nicht für das 1990 freigegebene Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 einsetzbar (Siehe hier unten), da es kein freigegebenes Staatsgebiet, sondern nur ein beschnittenes Vereinsgebiet des völkerrechtlichen Vereins, genannt Staatenbund (Deutsches Reich) war.
Dieses Vereinsgebiet war ein Verein mit einem Gebiet das insgesamt ursprünglich das Gebiet der 25 + 1 Bundesstaaten umfasste, was durch Verträge der Adeligen der damaligen Regierungen der Bundesstaaten zustandekam. Es war
kein
originäres Völkerrechtsubjekt, also
kein
von einem Staatsvolk selbst gegründetes Subjekt, sondern ein völkerrechtlicher Verein genannt Staatenbund.
Mit diesem Verein "Deutsches Reich" führte man den 1. Weltkrieg, der späterhin in den 2. Weltkrieg mündete.
Das war das letzte
Vereinskonstrukt des Deutschen Reiches, was zuletzt vorhanden war und dieses Vereinskonstrukt haben die Alliierten Streitkräfte im Jahre 1990, in der Gebietsgröße als beschnittenes Vereinsgebiet und zwar in den Grenzen vom 31.12.1937 freigegeben.
Dieses Vereinsgebiet hat aber nichts mit den Staatsgebieten der 25 + 1 Bundesstaaten zu tun, denn die Bundesstaaten sind wie das Deutsche Reich auch, niemals untergegangen und es gab niemals einen völkerrechtlich wirksamen Akt, der dazu geführt hätte, dass der Bundesstaat Preußen, Gebietsanteile verloren hätte.
Der Bundesstaat Preußen war zudem niemals als völkerrechtlicher Staat und als sogenanntes Völkerrechtssubjekt (ein von einem Staatsvolk originär erschaffenes Subjekt) in einem dieser beiden Weltkriegen verwickelt.
Somit besteht der Staat Preußen bis heute noch weiterhin in den Grenzen des jahres vom 31.12.1913.
Diese Gebiete müssen dem preußischen Volk zurück gegeben werden, sonst würde man einem unschuldigen Staatsvolk, bzw. deren Träger der Soueränität, ihr Staatsgebiet ohne eine Kriegsschuld zu besitzen, vorenthalten und ihnen die Möglichkeit nehmen, den nicht untergegangenen Staat Preußen wieder handlungsfähig machen zu können, was nur mit dem Staatsgebiet in den Grenzen des Jahres vom 31.12.1913 möglich ist.
Verfasser: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 17.09.2020