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Germany

Was hat es mit diesem "GERMANY" wirklich auf sich?

Hier ist etwas, was wir unter anderem und nicht nur zu Deutschland / Germany recherchieren konnten.

Geschichtlich sollte bekannt sein, dass im Jahre 1990 das Grundgesetz durch die Streichung des räumlichen Geltungsbereich der im GG Art. 23 angegeben war, dieses Gesetz in Gänze unwirksam wurde und das Alliierten Streitkräfte Konstrukt namens "Bundesrepublik Deutschland" (BRD) als vereinigtes Wirtschaftsgebiet ebenso in Gänze erlosch und beseitigt wurde. Dieser Grundgesetzartikel 23 wurde damals von den amerikanischen Außenminister James Baker und dem sowjetischen Außenminister Eduard Schewardnadse in Paris gestrichen.


Das geschah, als man damals die Mauer zur DDR zu Fall brachte. Vermutlich war das auch so vom System geplant, denn daraufhin gab man das Deutsche Reich in den Grenzen des Jahres von 1937 frei, was ja mit den deutschen Bundesstaaten als echte Völkerrechtssubjekte, völkerrechtlich direkt für deren Staatsbürger nichts zu tun hatte, da es sich bei dem Deutschen Reich um einen Verein mit einem Vereinsgebiet (völkerrechtlicher Verein = Staatenbund) gehandelt hat, mit dem damals der 1. Weltkrieg geführt wurde.

Bei der UN wurde damals die BRD und die DDR ausgetragen und statt dessen dort Deutschland / Germany mit der Länderkennziffer 276 eingetragen.

Von diesem bereits verkleinerten Vereinsgebiet, gab man weitere Gebietsteile ab und verkleinerte das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937, nochmals auf die Größe der alten BRD und DDR, als Konstrukt der Allierten Streitkräfte.

Diese Vereinsgröße nannte man nun Deutschland / Germany und suggerierte den deutschen Völkern, sie seien jetzt Souverän.

Aber nun kommen wir zu dem Phänomen, dass die BRD als Konstrukt der Alliierten Streitkräfte angeblich immer noch bestehen würde. Wie könnte sie das denn, wobei man sie zuvor doch bereits beseitigt und bei der UN ausgetragen und dort Deutschland / Germany eingetragen hat?

Hier unten im Video sieht man das freigegeben Deutsche Reich des Jahres von 1937.

Auf dem Schlesier-Treffen in Hannover sagte damals Herr Waigel, Theo folgende Sätze:

Zitat:

»Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, am 08. Mai 1945, ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind. Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.«

Zitat Ende 

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Er meinte hier vermutlich, das Teile von Preußen niemals mit einem völkerrechtlich wirksamen Akt, abgetrennt worden sind.

Was einem hier auffallen sollte, hier erwähnt und suggeriert er ein mutmaßlich vorhandenes "deutsches Volk", was angeblich in freier Selbstbestimmung für die staatliche Einheit, sorgen könne. In diesen Sätzen findet man zwei Unwahrheiten, die man durchaus auch schon als echte Lüge bezeichnen kann.

1. Es gab völkerrechtlich niemals ein deutsches Volk, da es völkerrechtlich auch nie ein Völkerrechtssubjekt namens "Deutschland" gab, was ein deutsches Staatsvolk und ein Staatsgebiet gehabt hätte.

2. Das was er da Staat nennt ist völkerrechtlich gesehen nur ein Verein gewesen, ein Staatenbund in verkleinerter Form, aber niemals ein souveränes Völkerrechtssubjekt.

Es gab daher nur die 26 deutschen Völkerrechtssubjekte mit eigenen Staatsvölkern und eigenen Staatsgebieten (Preußen, Sachsen, Bayern, etc.) nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek, die man Bundesstaaten nannte und die als solche, als Staaten Verein diesen Staatenbund Deutsches Reich, den man hier Deutschland nennt, ausgemacht haben. Nur in diesen Staaten als Völkerrechtssubjekte, kann man auch nur das Völkerrecht und das Rechtsmittel dazu, zur Anwendung bringen.

Zitat

Jellineks Schrift System der subjektiven öffentlichen Rechte aus dem Jahre 1892 enthält die Statuslehre, die auch zur Systematisierung des Grundgesetzes verwendet wird.

Seine Allgemeine Staatslehre (1900, siehe Allgemeine Staatslehre, Verfassungsrecht) gilt als Meilenstein der deutschen Staatslehre und als Jellineks wichtigstes Werk. Aus ihr stammt auch seine Drei-Elemente-Lehre, nach der zur Anerkennung eines Staates als Völkerrechtssubjekt die drei Merkmale „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ erforderlich sind (→ Völkerrecht). Überdies führt er hier den soziologisch inspirierten Begriff von der normativen Kraft des Faktischen ein (→ Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie).

Zitat Ende

Und was tat man dann in diesem Deutschen Reich, was man 1990 frei gab?

Man behielt einfach das bereits unwirksame Grundgesetz bei, suggerierte den deutschen Völkern, dass es das so noch gäbe, überschrieb den Art. 23 dieses Gesetzes, was überhaupt nicht juristisch und rechtlich möglich war und erschuf im Deutschen Reich, eine Firma die man bei der UN Deutschland / Germany (vermeintliche Firma Germany 271) nannte, desweiteren ca. 47.000 US amerikanische Verwaltungsfirmen, die unter anderem die Namen wie Stadt..., Gemeinde..., Kreis..., etc., als auch Firmen namens "Bundesrepublik Deutschland" der Täuschung wegen bekamen. Und wie hier oben schon erwähnt eine Firma Germany 271, die ein James B. (James Baker?) angemeldet hat, Siehe hier unten. 👇

Hier eine der Firmeneinträge der Firma "Bundesrepublik Deutschland". 👇

Die Errichtung dieses Firmenkonsortiums mit geschätzten ca. 47.000 US amerikanischen Verwaltungsfirmen (Stadt, Gemeinde, Kreis, Gericht, Finanzamt, ARGE, usw.) war nur auf einem Vereinsgebiet möglich, also mit einem Verein, der 1871 auf den deutschen Gebieten gegründet wurde und mit den USA (auch seit 1871 eine gegründete Company) unter anderem Krieg führte, nicht aber auf den Völkerrechtssubjekten selbst, die sich damals im Verein Deutsches Reich befunden haben. Hier führten also nie die deutschen Völkerrechtssubjekte und deren Staatsvölker die Weltkriege, sondern lediglich gegründete Vereine und Firmen, die dann auch mit den Alliierten Streitkräften und deren Armeen besetzt worden sind. Das Völkerrecht wurde niemals in den beiden Weltkriegen berücksichtigt, da es auch nie zum tragen kam, es führten ja auch keine echten Staaten diese Kriege.

Was wurde hier dann eigentlich verwaltet und was tat man hier eigentlich seit dem Jahr 1990 hierzulande?

Man betrieb hier sozusagen ein Insichgeschäft, in dem man in diesem Verein die bereits im Deutschen Reich verordneten Gesetze, die einen damals schon entrechtet haben, weiterhin fortführte. Einen Hinweis dazu findet man im Einführungsgesetz des BGB (EGBGB) und zwar im Art. 50, der wie folgt lautet:

Zitat


Art. 50

1 Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. 2 Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.


Zitat Ende

Quelle: https://dejure.org/gesetze/EGBGB/50.html

Hierzu muss man wissen, dass im Deutschen Reich im Jahre 1916, der Personalausweis den Staatsvölkern der deutschen Völkerrechtssubjekte, in diesem Verein verordnet worden ist.

Hier unten sieht man dieses Reichsgesetzblatt 609, in dem angegeben wird, wie dieser Personalausweis beantragt wird. 👇

Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_143_0609.png

In diesem Antragsformular kann man erkennen, dass hier ein Familienname angegeben werden muss. Der Familienname ist ein Hinweis auf die Person, die hier diesen Personalausweis beantragt. Das im Deutschen Reich, rechtlich eingeführte bürgerliche Gesetzbuch, gibt zwei Personenarten vor, einmal die natürlichen Personen, die im Titel 1 dieses Gesetzes zu finden sind und den Menschen rechtlich zugeordnet werden und des weiteren die juristischen Personen, die man den Firmen, Vereinen, Stiftungen etc. rechtlich zuordnet und im Titel 2 des BGB zu finden sind.

Diese Personenarten unterscheidet man in der Namensbezeichnung, die auch die DIN 5007-2 beschreibt. Im allgemeinen bekommen hier Personen, also rechtliche Masken, einen Namen.  Nur natürliche Personen, die dem Menschen rechtlich als Rechtssubjekt zugeordnet werden, bekommen hier einen Familienname.

In den älteren Schwerbehindertenausweisen ist das ersichtlich, Siehe hier unten. 👇

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis#/media/Datei:Schwerbehindertenausweis_alt.jpg

In den beantragten und herausgegebenen Personalausweisen, wird aber
kein Familienname angegeben, sondern nur ein Name. Siehe hier: 👇

Das ist der Hinweis, dass der Personalausweis keine Identitätskarte eines Menschen und in rechtlicher Hinsicht eine natürliche Person als Rechtssubjekt darstellt, sondern hier ein Objekt, eine Firma mit einem Namen ausgewiesen wird. Es handelt sich hier also um eine juristische Person nach BGB Titel II die offensichtlich mit einer Geburtsurkunde gegründet worden ist. 👇

Quelle: http://www.pflicht.info/Martina/Martina10---Kopie--2-.jpg

Diese Geburtsurkunde wird alleinig vom sogenannten Standesbeamten ausgefüllt und unterschrieben und stellt somit nicht das Eigentum des Antragsstellers dieser Urkunde dar, sondern des Erschaffers, bzw. des Arbeitgeber des Erschaffers, für den der Erschaffer hier tätig war.

Mit dieser Urkunde wurde eine Firma, eine juristische Person gegründet, die damit einen Namen bekam, der hier oben in der Urkunde zu sehen und der auch in einem Personalausweis, Reisepass, Krankenkassenkarte, etc. als solcher Name ersichtlich ist.

Das EGBGB zeigt im Art. 10 Abs. 1 auf, der als solcher Artikel erst in den 80er Jahren dort nieder geschrieben worden ist, wer hier der Eigentümer der Person mit dem Namen aus der Geburtsurkunde ist, die hier mit der Geburtsurkunde erschaffen worden ist.

Zitat

Art. 10 Name

(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Zitat Ende

Quelle: https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

Diese Person mit diesem Namen, muss sich dem Recht des Staates, der vorgibt angeblich ein Staat zu sein, unterwerfen, weil sie das Eigentum des Konstruktes als NGO ist, was sich lediglich Staat nennt.

Zum besseren Verständnis, wie rechtlich gesehen diese Personen geschrieben werden müssen.

1. Eine juristische Person schreibt sich, wie hier oben zu sehen ist, mit einem Vornamen und einem Namen (Nachnamen), also zum Beispiel

MAX MUSTERMANN (Vorname Nachname)
. Die Großschreibung des Namens wird offensichtlich nach dem capitis deminutio maxima so geschrieben, was die totale Entrechtung der Person mit diesem Namen darstellt.

2. Eine natürliche Person schreibt sich aber wie folgt nach der DIN 5007-2:
Mustermann, Max (Familienname, Vorname)

Hier unten sieht man einen Nachweis einer natürlichen Person. Der Nachweis ist hier ein Auszug aus dem Personenstandsregister, in dem hier ein Kind mit männlichen Geschlecht darnieder gekommen ist. Dieses männliche Kind, als Knabe ist der Mensch und die natürliche Person ist hier dann das Kind was geboren wurde und was hier einen oder mehrere Vornamen bekommt und damit registriert wird. Der Familienname ergibt sich hier durch die Eltern, die auch diese Urkunde als ein Elternteil mit unterschreiben. 👇

Diese natürlichen Masken, also natürlichen Personen, sind Rechtssubjekte. Diese Rechtssubjekte besitzen Rechte auch Staatsgebietsrechte und Staatsbürgerrechte, die weiter an die Kinder vererbt werden.

Zitat

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zur natürlichen Person steht die juristische Person, häufig synonym gebraucht für Körperschaften, Vereine und Gesellschaften.

Zitat Ende

Diese natürlichen Personen als Rechtssubjekte besitzen Rechte und Pflichten, also auch vererbte Rechte als solche, durch das Abstammungsprinzip.

Zitat

Abstammungsprinzip bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es wird auch Ius sanguinis (auch Jus sanguinis und vereinzelt ius sanguis; lateinischius sanguinis‚Recht des Blutes‘, auch als Blutrecht bezeichnet; vgl. Blutsverwandtschaft) genannt.

Zitat Ende

Damit man die Rechte dieser deutschen Völkerrechtssubjekte nachweisen kann, benötigt man diese Auszüge aus dem Personenstandsregister der elterlichen Linie und zwar bei verheirateten Eltern über die väterliche Linie oder bei unverheiratete Eltern über die mütterliche Linie, bis vor das Jahr 1914 zurück, als die Bundesstaaten als Völkerrechtssubjekte noch aktiv und handlungsfähig waren. Wer diese Nachweise vorweisen kann, ist in unserem Fall als Beispiel ein nachgewiesener Preuße oder eine Preußin mit einer preußischen Staatsangehörigkeit und preußischen Staatsbürgerrechten und nicht nur DEUTSCH als staatenlose Person, die man da als Nationalität lediglich angibt, in diesen Ausweisen der Objekte.

Hieran kann man erkennen, dass man in diesem System offensichtlich die Identität der Personen fälscht, weil man eine natürliche Person, die dem Menschen rechtlich zugeordnet wird als Rechtssubjekt, dazu rechtlich heranzieht, durch Täuschung im Rechtsverkehr einen Ausweis zu beantragen, der auf ein Objekt ausgestellt wird, was dem System aber als Eigentum gehört und welches sich lediglich Staat nennt, weil es einen Staat verwaltungstechnisch simuliert. Diesen rechtlichen Vorgang der Beantragung so eines Personalausweises verschweigt man aber den Menschen, die so einen Ausweis oder einen Reisepass beantragen. In der Regel identifizieren sich die Menschen auch noch selbst mit diesem Objekt, weil man auch ständig suggeriert bekommt, dass man das auch wäre, der da im Personalausweis mit einem Lichtbild abgebildet wird.

Vermutlich scheint man hier mit der Beantragung so eines Personalausweises, eine Position eines Geschäftsführers dieser Firma zu beantragen, eine Position eines Geschäftsführers ohne Auftrag, der als solcher nicht mal unterschriftsberechtigt ist für diese Firma, die hier ausgewiesen wird und einem Dritten als Eigentum gehört.

Das ist offensichtlich auch der Grund für die Zwangsenteignungen und Zwangsversteigerung von Immobilien und dergleichen, in dem man die unaufgeklärten Menschen in dieser Unkenntnis belässt, ihnen verschweigt, was da tatsächlich passiert, wenn man sich in diesem System anmeldet und hier so einen Personalausweis oder Reisepass beantragt.

So etwas könnte man auch ein Insichgeschäft nennen, denn man eignet sich hier im System alles an, was durch die Leistung der Menschen und wegen ihre fehlenden juristischen Kenntnis, durch sie erworben oder erschaffen worden ist.

Dieses unmenschliche System muss daher auch unbedingt beendet werden, da man durch Verordnungen die Menschen sogar dazu nötigt in einer offensichtlichen absichtlich herbeigeführten, weltweiten und erdenweiten P(l)andemie der WHO und diesen NGO´s, gesundheitsschädliche Sklavenmasken tragen zu müssen oder durch weitere verordnete Nötigungen, sich eine DNA veränderne und vielleicht sogar tötliche Impfung verabreichen lassen zu müssen, also damit einen Genozid gegenüber der Menschheit druchführen zu lassen.

Nicht nur dieser Umstand führte dazu, dass sich die Rechteträger dieser Verfassunggebenden Versammlung dazu genötigt sahen, mit Preußen und einen völkerrechtlich wirksamen Akt, aus diesem Verein des Staatenbundes Deutsches Reich auszusteigen, um diesen Verein beenden zu können.

Preußen ist zwar mit diesem Rechtsmittel des Völkerrechts bereits aktiv gestellt worden, allerdings als Staat noch handlungsunfähig.

Hier zitieren wir nun den Rechtsakt des Dekretes 2.

Zitat

Dekret 2

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Bundesstaat Preußen geben heute am 29.07.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 2 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung den Austritt aus dem ewigen Bund beschlossen. Es handelt sich hierbei um jenen ewigen Bund, welcher am 16. April 1867 in der Verfassung des Norddeutschen Bundes, durch die damaligen regierenden Adelsgeschlechter geschlossen wurde.

Das Staatsgebiet von Preußen wird sodann nicht mehr Bestandteil eines Bundes, also kein Bundesstaat mehr sein, sondern ein souveränes, eigenständiges und originäres Völkerrechtssubjekt.

In Folge dessen wird diese Verfassunggebende Versammlung für den Bundesstaat Preußen eine andere Bezeichnung erhalten. Sie wird sich ab sofort - Verfassunggebende Versammlung des Staates Preußen - nennen.

Zitat Ende

Quelle: https://www.verfassunggebende-versammlung-bundesstaat-preussen.de/dekrete

Ein Austritt aus einem Staatenbund, mit dem Austrittsrecht für die Gliedstaaten, ist ohnehin für ein originäres und souveränes Völkerrechtssubjekt jederzeit möglich:

Quelle: https://www.voelkerrecht.eu/s/staatenbund.aspx

Zitat

Die Institutionen des Staatenbundes sind in der Regel eine repräsentative Versammlung, gemeinsame Ausführungsorgane für gemeinsame Aufgaben sowie eine Schiedsgerichtsbarkeit für die Beilegung von Streitigkeiten unter den Mitgliedstaaten. In einem Staatenbund können Gesetze der gesetzgebenden Körperschaft des Bundes keine direkten Auswirkungen auf die Bürger haben, sie werden nur zur Verabschiedung an die Parlamente der Gliedstaaten delegiert, außerdem besteht ein Austrittsrecht für die Gliedstaaten.

Zitat Ende

Jeder völkerrechtliche Bezug auf irgendwelche deutschen Staatenbunde, sollte damit nachvollziehbar, gegenstandslos geworden sein.

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