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Vergleich Preußen als eigenständiger Staat mit Preußen in den Grenzen des Jahres von 1937

Hier möchten wir aufzeigen, was es bedeutet, auf das Deutsche Reich in den Grenzen des Jahres von 1937 einzugehen.



Hier zeigen wir einmal den Gebietsgrößenunterschied bildlich auf, wie das Gebiet Preußens in den Grenzen des Jahres von 1937 im 1. Bild aussah und wie es im ursprünglichen Zustand vor dem 1. Weltkrieg im 2. Bild aussah, als man noch nicht die Gebietsteile von Preußen wegen des Krieges des Kaisers im Deutschen Reich wegnahm.

Preußen in den Grenzen des Jahres von 1937
Preußen vor dem Krieg im Jahre 1918

Hier zur besseren Vergleichbarkeit, welche Gebiete fehlen würden, wurden diese beiden Bilder übereinander gelegt.

Wir Preußen haben direkt mit dem Staat Preußen keinen 1. Weltkrieg geführt, wir Preußen haben den 1. Weltkrieg nicht verschuldet, dies war der deutsche Kaiser mit seinem Deutschen Reich. Wir haben am 1. Weltkrieg keine Schuld und haben deshalb auch keine Gebiete wegen einer Kriegsschuld abzutreten.

Wir haben auch keine Kriegsschulden zu begleichen, denn wir beziehen uns nicht auf das Deutsche Reich des Kaisers, sondern nur auf den preußischen Staat.

Die Organisation "BSD-VV" suggeriert öffentlich, dass nur das was die Alliierten Streitkräfte im Jahre 1990 freigaben, das wäre woran wir rechtliche Ansprüche als Eigentümer hätten. Das entspricht aber nicht der Wahrheit, denn man stellte sozusagen dem Kaiser im Jahre 1990, lediglich sein zuvor im Krieg befundenes Vereinsgebiet in dieser angegebenen Größe in den Grenzen des Jahres von 1937 zur Verfügung, an dem die Organisation "BSD-VV" nun Rechte anmeldet und annimmt der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches zu sein. 



Die rechtlichen Ansprüche des Eigentums an diesen deutschen Gebieten und den Bundesstaaten selbst, bestehen weiterhin und es ist unwahr, wenn jemand etwas anderes behaupten würde.


Die Preußen haben deshalb weiterhin ein Recht ihre preußischen Gebiete zurück zu bekommen, was auch das Ziel dieser Verfassunggebenden Versammlung für den Staat Preußen ist.


Wir in der preußischen Verfassunggebenden Versammlung sehen das so
nicht, wie diese Organisation "BSD-VV" , aber letztendlich müssen die Preußen selbst entscheiden, ob sie gewillt sind, diese im Eigentum befindlichen Gebiete freiwillig abtreten zu wollen, oder eben nicht. Letztendlich liegt es am preußischen Volk selbst, zu entscheiden, was man als Volk will (Volkswille). Wir hier treten dafür ein unser ursprüngliches Preußen wiederzuerlangen, denn auch hieran haben wir als Preußen mit unserer Staatsangehörigkeit und unseren Staatsbürgerrechten auch nur die Gebietsrechte, aber nicht am Deutschen Reich des deutschen Kaisers.



Hier untem im Video, sollte man genau zuhören, was Theo Waigel zum Deutschen Reich sagt, also zu dem Deutschen Reich in den Grenzen von 1937, was auch auf der Karte im Hintergrund im Video zu sehen ist.


Er spricht da auch von keinem
völkerrechtlich wirksamen Akt, der dazu geführt hätte, dass diese Gebiete vom Deutschen Reich abgetrennt worden wären. 
So muss man es auch eigentlich sehen, denn es wurde nur das Vereinsgebiet in den Grenzen von 1937 freigegeben, aber die restlichen Gebiete nicht gänzlich den deutschen Völkern genommen.



Somit besteht auch Preußen weiterhin in den Grenzen des Jahres von 1914, weil es nie einen völkerrechtlich wirksamen Akt gab, der dazu geführt hätte, das Preußen in mehrere Teile aufgeteilt worden wäre. Preußen besteht weiterhin in den Grenzen des Jahres von 1914.



Da kann man es genau heraushören und auch auf Preußen beziehen.



Das haben viele nicht verstanden, wie das tatsächlich völkerrechtlich zu sehen und zu verstehen ist.


Theo Waigel bezog sich hier eigentlich nicht auf das Deutsche Reich mit dem völkerrechtlichen Akt, sondern auf Preußen dem diese Gebiete nämlich fehlen. Aber Preußen war Bestandteil vom Deutschen Reich, deshalb bezog er sich nur auf das Deutsche Reich, um genau darauf alleine den Fokus zu setzen. Ein verwirrender Trick, um den Fokus nicht auf den Bundesstaat Preußen legen zu müssen.



Ein
völkerrechtlicher Akt kann aber nur auf ein Völkerrechtssubjekt bezogen sein, das war in diesem Fall der Bundesstaat Preußen, nicht das Deutsche Reich. Denn das Deutsche Reich war ein völkerrechtlicher Verein, ein Staatenbund. Für einen Staatenbund kann man auch kein völkerrechtliches Rechtsmittel einsetzen, denn das völkerrechtliche Rechtsmittel kann man nur direkt für Völkerrechtssubjekte anwenden. 



Aus diesem Grund ist auch die angebliche - Verfassunggebende Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland (BSD-VV) - in Gänze ungültig, da dies keine Verfassunggebende Versammlung für ein Völkerrechtssubjekt (STAAT) ist, sondern für den 1990 freigegebenen völkerrechtlichen Verein des Kaisers, namens Deutsches Reich in den Grenzen des Jahres von 1937. Sie kann deshalb nur als politische Organisation angesehen werden, die aber völkerrechtlich nicht wirksam sein kann und es wahrlich auch nicht ist. 

Im Prinzip hat man auch nur auf dem im Jahre 1990 freigegebenen und beschnittenen Vereinsgebiet (Deutsches Reich in den Grenzen des Jahres von 1937) des deutschen Kaisers, diese bei der UN eingetragene
Firma Germany 276 (BRD + DDR als Betriebsgelände) mit örtlicher Verwaltungsfirma Bundesrepublik Deutschland (BRD) und weitere 47.000 US Briefkastenfirmen, als Erfüllungsgehilfen der Firma BRD eingesetzt. Auf einem echten Staatsgebiet wie Preußen, hätte man das niemals machen können, denn hier hat das jeweilige Staatsvolk nach dem Völkerrecht das sagen. Auf einem Vereinsgebiet sieht das wahrhaftig anders aus, hier muss nur der Vereinsinhaber dem ganzen Handeln zustimmen.


Das alles hat mit der preußischen Verfassunggebenden Versammlung nun ein völkerrechtliches Ende gefunden, denn auf dem Gebiet von Preußen geht das alles nicht mehr, was man da eingerichtet hat. Auf dem Gebiet des Deutschen Reiches aber schon, denn es ist das per Vertrag geschlossene Vereinsgebiet des Hochadels.


Preußen ist der wahre Schlüssel in die Freiheit und der Weg zum Weltfrieden, denn damit kommt diese Kriegstreiberei der Vergangenheit, gänzlich zum erliegen.

Am 26.08.2020 erfuhren die Vertreter der Verfassunggebenden Versammlung des Staates Preußen von einem Video, in der ein mutmaßlicher Deutscher, der seine wahre Abstammung nicht mal nachgewiesen hat, mit einem russischen Staatsbürger oder russischen Politiker über das Deutsche Reich und die deutschen Gebiete sprach und dieser Mann in dem Gespräch dem Russen mitteilte, dass er nur das Deutsche Reich in den Grenzen des Jahres von 1937 haben wolle und er die fehlenden preußischen Gebiete (die den Staat Preußen als solches überhaupt ausgemacht haben), gar nicht mehr haben wollte.


Das hörte sich so an, wie es vermutlich im Jahre 1990 der Hans Dietrich Genscher zu Michail Sergejewitsch Gorbatschow sagte, der auch die Gebiete des freigegebenen Vereins Deutsches Reich nicht mehr zurück haben wollte.



Mit welchem Recht glauben solche Individuen eigentlich, hier an den deutschen Staaten herumfummeln zu dürfen?



Das hier nicht mal ein Aufschrei der Abonenten dieses YouTube Kanals gekommen ist, lässt einen wirklich verwundern. Hier nun das beschriebene Video und der ca. Stelle, an der das hier beschriebene dort im Video gesagt wird. 


Wir wollen hier einmal klar stellen, dass der Staat Preußen nur alleine in den Grenzen von 1914 bestand hat, dass Gebiet was da beschnitten wurde, war das Vereinsgebiet des Deutschen Reiches und das hat mit dem Staat Preußen völkerrechtlich gar nichts zu tun.


Wir Preußen und Rechteträger des Staates Preußen, haben hier niemals solchen Gebietsabtretungen oder auch Gebietsverschiebungen zugestimmt.



Der Staat Preußen war niemals in diesen beiden Weltkriegen involviert und auch nicht daran beteiligt und niemand hat das Recht, diesen völkerrechtlich originär entstandenen Staat Preußen mit seinem Staatsgebiet zu beschneiden. Das wäre hier als eine Okkupation eines Staates zu bezeichnen, der niemals in diesen Kriegen beteiligt und verwickelt war. 



Am 29.07.2020 wurde de´ jure und de´´ facto mit Dekret 2, der Austritt des preußischen Staates aus dem ewigen Bund des Hochadels beschlossen, was dazu führte, dass sich der bisherige Bundesstaat Preußen, zum Staat Preußen gewandelt hat. Dieser rechtliche Umstand führte dazu, dass ebenso damit der Verbund zum Deutschen Reich aufgelöst wurde. 



Das Deutsche Reich gibt es somit in der bekannten Form nicht mehr, auch nicht mehr in den Grenzen des Jahres von 1937.



Von diesem Datum an, gab es nur noch den Staat Preußen in den Grenzen des Jahres von 1914, so wie es immer bestanden hat und es gab dazu noch die 24 + 1 Bundesstaaten, die von den Rechteträgern dieser Bundesstaaten nun selbst mit einer Verfassunggebenden Versammlung aktiv gestellt werden müssen, um handlungsfähig werden zu können.



Den Vertretern der preußischen Verfassunggebenden Versammlung ging erneut am 27.08.2020 eine Information zu, dass wieder einmal eine Video durch das Netz geht, in der irritierende Aussagen und Unwahrheiten zu der hiesigen preußischen Verfassunggebenden Versammlungen abgegeben worden sind. Hierzu möchten wir vorsorglich an dieser Stelle auf das rechtswirksam hiesig erwirkte Dekret 7 vom 26.08.2020 verweisen.



Es wird zum Beispiel behauptet, dass diese preußische Versammlung des Volkes eine angebliche ungültige wäre, da es doch zuvor schon diese BSD-VV gegeben hätte.



Man äußerte sich dahingehend, dass es nicht möglich wäre, zwei Versammlungen des Volkes für ein Gebiet auszurufen.



Wir klären hier nochmal auf, dass es niemals zwei völkerrechtlich gültige Verfassunggebende Versammlungen für ein und dasselbe Staatsgebiet gegeben hat.



Die angebliche BSD-VV ist nach dem dortig auf deren Webseite zu ersichtlichen Dekret 1, für einen völkerrechtlichen Verein ausgerufen worden, aber nicht für einen Bundesstaat als sogenanntes Völkerrechtssubjekt. Diese BSD-VV wurde zudem ohne veröffentlichte Nachweise der Rechteträger lediglich für das Deutsche Reich in den Grenzen des Jahres von 1937 (völkerrechtlichen Verein und Staatenbund) ausgerufen, was in völkerrechtlicher Hinsicht mit diesem Rechtsmittel schon niemals rechtlich möglich war und daher niemals als solches eingesetztes Rechtsmittel eine völkerrechtliche Gültigkeit erlangte.



Ein Rechtsmittel des Völkerrechts, was die Verfassunggebende Versammlung ja nachweislich ist, ist ein solches Rechtsmittel, was ausschließlich auch nur für ein Völkerrechtssubjekt d.h. Staat angewandt werden kann, also für ein von einem Staatsvolk originär erwirktes und erschaffenes Subjekt eingesetzt werden kann, was sich im Staatsrecht nunmehr Völkerrechtssubjekt (Staat) nennt. Also für ein Subjekt was in der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek erklärt wird, der in seiner Staatsrechtslehre detailliert aufzeigt, was ein Völkerrechtssubjekt auch Staat genannt, haben muss um ein solcher auch sein zu dürfen. Es müssen zwingend notwendig ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und auch die Staatsgewalt vorhanden sein.



Im Fall der BSD-VV ist hier nur ein Staatenbund des Deutschen Reiches in den Grenzen des Jahres von 1937, ohne eigenes Staatsvolk und Staatsangehörige vorhanden, aber nicht ein Einzelstaat der 25 + 1 Bundesstaaten als Völkerrechtssubjekt, auf den mit diesem völkerrechtlichen Rechtsmittel, Bezug genommen worden wäre.



Nur aus so einem Bundesstaat kann mittels der vererbten Staatsangehörigkeit (nach dem indigenen Abstammungsprinzip) überhaupt das Gebietsrecht eines solchen Staates rechtlich abgeleitet werden, aber für einen völkerrechtlichen Verein ist das überhaupt nicht möglich.



Im Fall der BSD-VV gibt es kein rechtsgültig, wahrgenommenes Gebietsrecht, da dieser völkerrechtliche Verein, ein per Vertrag geschlossenes völkerrechtliches Vereinskonstrukt war. Hieran haben die Staatsangehörigen der 25 + 1 Bundesstaaten kein Vertragsrecht. Es gab somit in diesem Verein kein eigenes Staatsvolk, kein Staatsgebiet und auch keine Staatsgewalt, sondern nur einen völkerrechtlichen Verein mit einzelnen Bundesstaaten als sogenannter Staatenbund.



Es gibt daher nachweislich nur eine nach dem Völkerrecht gültige Verfassunggebende Versammlung, nämlich die für den Staat Preußen, da man sich hier rechtlich nur auf das Staatsgebiet des Staates Preußen bezogen hat, was auch nachweislich ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und auch die Staatsgewalt hat.



In diesem Video ging man zudem auch auf die Gebietsproblematik der fehlenden preußischen Gebietsteile ein.



Hier spekulierte man, dass auch das freigegebene Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen des Jahres von 1937 bei den Russen kein Thema mehr wäre. Erst recht nicht das Gebiet in den Grenzen des Jahres von 1914. Es gäbe angeblich nur noch das jetzige Gebiet der Firma Germany (Gebiet der ehemaligen BRD + DDR), was man dort sozusagen suggeriert und man das Augenscheinlich auch so akzeptieren müsse.



Wir in der preußischen Verfassunggebende Versammlung verfolgen ganz andere Gedankengänge und auch letztendlich ein ganz anders Ziel.



Wir stellen hier ein paar Fragen in den Raum.



Warum gab man im Jahre 1990 von den Alliierten Streitkräften nur das geschmälerte Vereinsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen des Jahres von 1937 frei?



Das könnte mehrere Gründe gehabt haben, nämlich um zu verhindern, dass überhaupt ein Großdeutsches Reich durch diese Maßnahme gegründet werden kann. Genau diesen Weg gehen doch diese Reichsanhänger und Reichsbefürworter und letztendlich auch die BSD-VV, indem sie gleich alles was freigegeben wurde, für sich beansprucht. Es soll vermutlich nie mehr ein Einheitsstaat in Form so eines Reiches entstehen können, dass war vermutlich die wahre Absicht der Russen, wie wir hier vermuten.



Aber im selben Zusammenhang sollte man sich ebenso fragen, was mit dieser Freigabe dieses völkerrechtlichen Vereins namens Deutsches Reich, überhaupt möglich war?



Man sollte sich zudem ernsthaft einmal fragen, ob nicht deshalb auf dem Gebiet des völkerrechtlichen Vereins (Deutsches Reich), durch anschließende und erneute Gebietsabtretungen dieses freigegebenen Vereinsgebietes, erst hierdurch eigentlich die Möglichkeit bestand, auf diesem beschriebenen und verbliebenen Vereinsgebiet nun eine bei der UN eingetragene US amerikanische Firma namens „Germany“ (mit mutmaßlichen Firmengebiet BRD + DDR) einrichten zu können, die wiederum der Täuschung wegen eine örtliche Verwaltungsfirma für das Firmengebiet Germany namens „Deutscher Bundestag / Bundesrepublik Deutschland“ und weitere ca. 47.000 US amerikanische Briefkastenfirmen einsetzen konnte?



Wäre so etwas möglich gewesen, wenn man den preußischen Staat damals wieder aktiviert hätte? Wären dann überhaupt auf diesem Staatsgebiet die geführten US amerikanischen Deep State Kriege möglich gewesen?



Solange der Staat Preußen wegen der fehlenden Gebiete nicht wieder handlungsfähig gemacht werden kann, sind diese Kriegstreibereien weiterhin hierzulande durchaus möglich!



Es liegt nunmehr am russischen Volk und am russischen Präsidenten Wladimir Putin, ob man tatsächlich mit Gerechtigkeit und in Freundschaft einen Weltfrieden erreichen möchte und dem preußischen Volk die Möglichkeit einräumt, dieses Staatswesen Preußen wieder zu errichten?



Wenn es diesen Staat Preußen in dieser Form nach der Auffassung der Russen nicht mehr geben soll, so hätte man die Preußen unverschuldet mit dem Gebietsentzug zwangsmäßig zu staatenlosen Bewohnern eines Alliierten Konstruktes der US amerikanischen US Firma Germany gemacht, denn angeblich soll ja nach den BSD-VV Initiatoren nur noch der restliche Gebietsteil der ehemaligen BRD und der DDR nunmehr so vorhanden bleiben.

Und das wird allem Anschein nach, vermutlich von dieser angeblich gültigen BSD-VV so auch bedingungslos hingenommen.



Wenn man das auf Seiten der Initiatoren dieser BSD-VV und bei deren Teilnehmern tatsächlich so sehen sollte, so kann man diese allesamt für ihre eigens akzeptierte Staatenlosigkeit beglückwünschen. Damit hätten sie selbst schon ihr eigenes Rechtsmittel mit einer solchen Aussage obsolet gestellt, denn hiernach hätten sie dann auch durch die fehlende Staatsangehörigkeit eines nicht mehr vorhandenen Staatsgebietes, keinerlei Rechtsgrundlage mehr, überhaupt so ein völkerrechtliches Rechtsmittel ausrufen und wahr nehmen zu können.



Wir Vertreter dieser Verfassunggebenden Versammlung des Staates Preußen, stellen hiermit diese Gebietsfrage für den Staat Preußen, der niemals selbst in diesen beiden Weltkriegen verwickelt war, in den Raum und richten diese Frage an das russische Volk und an den russischen Präsidenten Wladimir Putin, ob sie dem preußischen Staatsvolk die Rückgabe der preußischen Gebiete verweigern oder zusagen. Mit einer Verweigerung würde der preußische Staat nie mehr handlungsfähig werden können und in diesem Zusammenhang bestünde die Gefahr, dass die Staatsangehörigkeit Preußen obsolet werden könnte. Zu beleuchten wäre in diesem Zusammenhang, wem eine solche Verweigerung mit allen nachfolgenden Konsequenzen dienen würde und was ein Gesamtstaat „Deutschland“, ganz gleich in welcher Größe, für die Völker auf der Erde bedeuten könnte? Als Ausgangspunkt für die Beleuchtung der so genannten „deutschen Frage“ schlagen wir folgende konkrete Fragestellung vor: „Was ist deutsch?“ Diese Fragestellung sehen wir als wesentlich und grundlegend an, da es keinerlei indigenen Rechte an Grund und Boden eines echten Staatswesens mit der Bezeichnung „Deutschland“ gibt, aber die deutsche Sprache von vielen Völkern auf der Erde gesprochen wird.

Wir nachgewiesenen preußischen Rechteträger, mit nachgewiesener preußischer Staatsangehörigkeit, sind alleinig die völkerrechtlich rechtmäßigen Eigentümer des Staates Preußen und zwar in der Staatsgrenze des Jahres von 1914. Dieser Fakt und diese Tatsache wird sich auch nicht durch die Vorenthaltung der preußischen Gebiete abändern lassen.

Dessen sollten sich alle Beteiligten in dieser Frage auch einmal bewusst werden lassen, welche Ungerechtigkeit gegenüber den preußischen Männern und Weiber und Gottes Geschöpfen hier statt finden würde, wenn an dieser Haltung weiterhin festgehalten wird.

Verfasser: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 21.08.2020, geändert am 28.08.2020

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