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Gesamtstaat



Derzeit besteht oftmals bei vielen Individuen und auch mutmaßlichen Rechteträgern der Wunsch, aus dem von den Alliierten Streitkräften im Jahre 1990 freigegebenen und sogenannten "Deutschland als Ganzes", einen Gesamtstaat machen zu wollen.



Aus eigener Einschätzung und in völkerrechtlicher Hinsicht, ist das aber vermutlich so gar nicht möglich, denn die Rechte an dem Deutschland als Ganzes, die kamen ursprünglich aus den jeweiligen Bundesstaaten und deren Staatsangehörigen mit deren im Besitz befindlichen natürlichen Personen. Mit dem Begriff "Deutschland als Ganzes" ist hier vermutlich auch das zuletzt vorhandene Deutsche Reich des deutschen Kaisers gemeint gewesen und dieses Deutsche Reich, war selbst kein Völkerrechtssubjekt, sondern ein völkerrechtlicher Verein, den man Staatenbund nennt. Dieses Deutsche Reich bestand lediglich als Verein aus 25+1 Bundesstaaten, denn ohne diese 25 + 1 Völkerrechtssubjekte (Bundesstaaten), wäre das Deutsche Reich, so gar nicht möglich und realisierbar gewesen.



In völkerrechtlicher Hinsicht, müssten hiernach nun nach Ausrufung dieser Verfassunggebenden Versammlung für Preußen, jeweils andere Verfassunggebende Versammlungen der anderen Völkerrechtssubjekte ausgerufen und aktiv gestellt werden. Sind diese Bundesstaaten dann wieder aktiv und handlungsfähig, kann man auch mit einer Abstimmung der jeweiligen Bundesstaaten-Völker abstimmen lassen, ob hier der Wunsch besteht, einen Gesamtstaat aus den 25 +1 souveränen Bundesstaaten, als sogenannte Gliedstaaten zu errichten, der dann auch als solcher, der "föderaler Bundesstaat Deutschland" genannt werden könnte.



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