English French German Italian Portuguese Russian Spanish

Maskenwahl!



Wir alle, als Weiber und Männer mit natürlichen inhärenten Rechten versehen, haben die freie Wahl eine Maske tragen zu dürfen, die es uns ermöglicht juristische Rechte zu besitzen, oder auch rechtlos mit einer Maske zu sein. Hierbei unterscheiden sich zwei unterschiedliche Masken (lateinisch Persona), das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zeigt diesen Unterschied auf, den Unterschied der natürlichen Person (Menschen) zur juristischen Person (Firmen, Vereine, Stiftungen).



Diese Personen (Masken) sind Erfindungen der Männer und Weiber, man nennt das auch Fiktionen.



Die Männer und Weiber, Knaben und Mädchen kann man keinem juristischen Recht unterwerfen, denn es sind selbst inkanierte Wesenheiten, die bereits alle Rechte in sich tragen, man nennt sie auch inhärente Rechte, Naturrechte des Universums, Naturrechte des Schöpfers, auch Gott genannt. Sie selbst sind es, die Fiktionen erschaffen können, sie sind es die ein Recht oder Gesetz erschaffen können. Sie besitzen bereits alle Rechte auf Erden.



Damit es eine Regelung für die Männer und Weiber bei Streitigkeiten geben kann, hat man vermutlich juristische Rechte erschaffen. Diese Männer und Weiber kann man aber keinem juristischen Recht unterwerfen und dafür hat man sozusagen die Fiktion einer unsichtbaren Maske erfunden, die man über die in Fleisch und Blut, inkarnierte Wesenheit setzen kann, um damit juristische Rechte vergeben und wahr nehmen, oder auch diese Masken einem juristischen Recht unterwerfen zu können.



Damit man ein Anrecht in juristischer Hinsicht, an einem Land oder Staat geltend machen kann, hat man das höchste juristische Recht erfunden, was sich Völkerrecht nennt.



Das Völkerrecht ist sozusagen das Recht der Rechteträger eines Staates mit einer Staatsangehörigekit versehen, welche mit einer natürlichen Person, die Rechte an einem Land und auch Staat bekommen haben, die als natürliche Person in diesem Staat geboren worden ist. Hierbei sollte man beachten, dass keine Wesenheiten geboren werden, sondern als natürliche Person nur Papiere in Form von Einträgen ins Personenstandregister. Hier wird so ein Papier einer natürlichen Person gezeigt.

Das Papier hier oben, ist die natürliche Person des Knaben (Wesenheit), das Kind (natürliche Person) hat die Vornamen Michael Josef erhalten. Diese natürliche Person wurde aber nicht in einem Völkerrechtssubjekt geboren, sondern in einem nach Carlo Schmid sogenannten Staatsfragment geboren, die sich damals Bundesrepublik Deutschland nannte und nur durch fremde Mächte, den Alliierten Streitkräften sozusagen ins Leben gerufen worden ist.


Damit man aber die juristischen Rechte an einem Völkerrechtssubjekt nachweisen kann, muss man soweit zeitlich zurück gehen, bis man in die Zeit gelangt, als es noch ein echtes originär erschaffenes Völkerrechtsubjekt, als damaligen deutschen Bundesstaat gab. Das war zuletzt vor dem Jahr 1914 der Fall. Wir müssen also hier entweder über die weibliche oder die männliche Abstammungslinie zurück gehen, über die eigene natürliche Person, dann zum Beispiel hier die männliche Line, des Vaters, der Großvaters und eventuell wenn nötig auch noch des Urgroßvaters oder Ururgroßvaters, bis man soweit zurück gelangt ist, dass ein Vorfahre hier in der männlichen Linie dessen natürliche Person in einem Bundesstaat geboren wurde. Über diese Rechtsfolge hat man das Landesrecht an dem Land des damaligen Bundesstaates erworben, weil diese Rechte über das indigene Abstammungsprinzip, über die Erbfolge weiter an die Nachfahren vererbt worden sind. Besitzt man also diese Nachweise, so ist man ein Rechteträger dieses Landes oder Gebietes, was das damalige Gebiet eines Bundesstaates gewesen ist. 

Share by: