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Dekret / Erlass/ Edikt


Ein Dekret (lateinisch decretum „Beschluss“, „Verordnung“, zu dēcernere „beschließen“, „entscheiden“) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.

In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.

Delicta juris gentĭum (lat.),
Verbrechen, die bei allen zivilisierten Völkern mit schweren Strafen bedroht sind, und wegen deren darum auch regelmäßig Auslieferung (s.d.) gewährt wird. Sie sind zu unterscheiden vom völkerrechtlichen Delikt, d. h. die von einem Staat ausgehende Verletzung eines völkerrechtlich geschützten Interesses eines andern Staates.


Hinweis auf ein Urteil des ehemaligen Bundesverfassungsgericht der Bunderepublik Deutschland, vor dem Jahr 1990.


BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

Leitsatz 21 a-c

Zitat:
21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des “
pouvoir constituant". Mit dieser besonderen Stellung ist es unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.

a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und - als verfassunggebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates - an die Schranken, die die Bundesverfassung für deren Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen
. b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann
. c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.

Zitat Ende.

Dekret 1

Dekret 1


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, verfassunggebende Versammlung für den Bundesstaat Preußen, geben heute am 15.07.2020 offiziell bekannt, das Dekret 1 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, das mit sofortiger Wirkung auf dem Staatsgebiet des Völkerrechtssubjekt Preußen, für Männer und Weiber mit nachgewiesener und über die Rechtsfolge vererbten Staatsangehörigkeit (im Besitz befindliche natürliche Personen nach dem Abstammungsprinzip mit Staatsbürgerrechten) des Bundesstaates Preußen, der bürgerliche Tod und die Vermögenseinziehung ausgeschlossen ist und nicht statt finden darf.


Jeglicher Verstoß gegen diese Anordnung, wird durch rechtswidrige Handlungen in Bezug zu dieser Anordnung, privatrechtliche, sowie auch strafrechtliche Konsequenzen für jedes Individuen und jede Person nach sich ziehen, die gegen diese Anordnung auf dem Gebiet des Völkerrechtssubjektes Preußen verstößt.


Weiteres hierzu, regelt ein zukünftig neu zu erarbeitendes Staatsangehörigkeitsgesetz.

Dekret 1.1

Dekret 1.1

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels dieser Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am elften Tag des zwölften Monats im Jahre zweitausendzweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 1 für unwirksam zu erklären und statt dessen das Dekret 1.1 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, das mit sofortiger Wirkung auf dem Staatsgebiet des Völkerrechtssubjekts Preußen, für Männer und Weiber mit nachgewiesener und über die Rechtsfolge und der Abstammung nach dem Abstammungsprinzip mittels hierdurch vererbten preußischen Staatsbürgerrechte, also die hierdurch nachgewiesenen Rechteinhaber des Staates Preußen, für diese preußischen Rechteinhaber der bürgerliche Tod und die Vermögenseinziehung in Gänze ausgeschlossen ist und nicht statt finden darf.

Jeglicher Verstoß gegen diese gesetzliche Anordnung per Dekret, soll durch rechtswidrige Handlungen in Bezug zu diesem Dekret 1.1 mit Gesetzeskraft, rechtliche Konsequenzen für jedes Individuen und jede Person nach sich ziehen, die gegen diese gesetzliche Anordnung dieses Dekretes 1.1 mit Gesetzeskraft auf dem Gebiet des Völkerrechtssubjektes Preußen verstoßen sollten.

Das jeweilige Strafmaß zu einem Verstoß gegen dieses Dekret 1.1 mit Gesetzeskraft, soll ein zukünftig neu zu erarbeitendes Gesetz festlegen.

Dekret 2

Dekret 2



Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Bundesstaat Preußen geben heute am 29.07.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 2 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.



Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung den Austritt aus dem ewigen Bund beschlossen. Es handelt sich hierbei um jenen ewigen Bund, welcher am 16. April 1867 in der Verfassung des Norddeutschen Bundes, durch die damaligen regierenden Adelsgeschlechter geschlossen wurde.



Das Staatsgebiet von Preußen wird sodann nicht mehr Bestandteil eines Bundes, also kein Bundesstaat mehr sein, sondern ein souveränes, eigenständiges und originäres Völkerrechtssubjekt.



In Folge dessen wird diese Verfassunggebende Versammlung für den Bundesstaat Preußen eine andere Bezeichnung erhalten. Sie wird sich ab sofort - Verfassunggebende Versammlung des Staates Preußen - nennen.



Dekret 3

Dekret 3



Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am 06.08.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 3 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.



Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass jegliche Art des körperlichen, geistigen und seelischen Missbrauchs an Knaben und Mädchen, sowie der Missbrauch an Männern und Weibern, deren geistige oder körperliche Fähigkeiten ihnen ein wehrhaftes Entgegentreten gegenüber dem Täter nicht ermöglicht, hierzu zählen insbesondere auch der sexueller Missbrauch, nie verjähren und zu gegebener Zeit im Staate Preußen rechtlich geahndet werden wird.



Weiteres hierzu und über das anzuwendende Maß der Strafe, regelt ein zukünftig neu zu erarbeitendes Gesetz.



Dekret 3.1

Dekret 3.1

 

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am 07.08.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 3 für unwirksam zu erklären und statt dessen Dekret 3.1 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

 

Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass jegliche Art des körperlichen, geistigen und seelischen Missbrauchs an Knaben und Mädchen, sowie der Missbrauch an Männern und Weibern, als auch an Männern und Weibern deren geistige oder körperliche Fähigkeiten ihnen ein wehrhaftes Entgegentreten gegenüber dem Täter nicht ermöglicht, hierzu zählen insbesondere auch der sexueller Missbrauch, nie verjähren und zu gegebener Zeit im Staate Preußen rechtlich geahndet werden wird.

 

Weiteres hierzu und über das anzuwendende Maß der Strafe, regelt ein zukünftig neu zu erarbeitendes Gesetz.



Dekret 4

Dekret 4



Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am 08.08.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 4 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.



Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass jedwede technologische Art und jede technologische Anwendung, die in irgendeiner Art und Weise, zum Beispiel mit Frequenzen oder Strahlungen, wie z.B. elektromagnetische Strahlungen oder Funkstrahlungen des Mobilfunks, oder sonstigen Mitteln technologischer Art, Einfluss auf die Körper oder die geistigen Fähigkeiten der Knaben und Mädchen, oder den Männern und Weibern nehmen, oder auch den Tieren schaden, diese Körper aus Fleisch und Blut eventuell sogar gesundheitlich schädigen könnten, oder Technologien die hier auch zu Spionagezwecken der Bevölkerung hierzulande dienen und genutzt werden könnten, oder sogar auch der Planet Erde geschädigt werden könnte, auf dem Staatsgebiet Preußens unter Strafe verboten sind.



In Anlehnung dieses Dekretes 4 wird hierzu auch auf das Dekret 3.1 verwiesen.



Weiteres hierzu und über das anzuwendende Maß der Strafe, bei einem Verstoß dieses Dekretes, regelt ein zukünftig neu zu erarbeitendes Gesetz.



Dekret 5

Dekret 5


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am 08.08.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 5 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass der Aufruf und die Durchführung von Wahlen politischer Parteien, Politikern und an die Politik angelehnter Organisationen auf dem Staatsgebiet Preußens ab sofort unter Strafe verboten sind.


Weiteres hierzu und über das anzuwendende Maß der Strafe, bei einem Verstoß dieses Dekretes, regelt ein zukünftig neu zu erarbeitendes Gesetz.

Dekret 6

Dekret 6



Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am 12.08.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 6 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.



Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass jegliche Arten der Tierquälerei, jeglicher Missbrauch, Sodomie, Schächten oder auch unverhältnismäßig hohe Gewalt, wie auch das Zufügen von Leid an Tieren, sowie auch die Massentierhaltung, die keine artgerechte Haltung der Tiere sicherstellt und gewährleistet und nicht die natürlichen Lebensbedingungen der Tiere und deren angeborenen Verhaltensweisen berücksichtigt, also nicht dem Tierwohl gewidmet ist, unter Strafe verboten ist.



Weiteres hierzu und über das anzuwendende Maß der Strafe, bei einem Verstoß dieses Dekretes, regelt ein zukünftig neu zu erarbeitendes Gesetz.

Dekret 7

Dekret 7


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am 26.08.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 7 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass gezielte Desinformationen, beispielsweise mit Hilfe der Hegelschen Dialektik, sowie politische und an die Politik angelehnte Aktionen, die zur Irreführung der preußischen Männer und Weiber führen, sodass die preußischen Männer und Weiber sich über ihre wahren Rechte an Grund und Boden nicht bewusst werden können, Aktionen, welche die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker auf dem Gebiet von Preußen behindern oder verhindern können, sowie die Verbreitung von nachweisbaren Unwahrheiten, Halbwahrheiten oder das absichtliche Verdrehen von Tatsachen beinhalten, sowie Aktionen, die gegen das göttliche natürliche und universale Recht und das Völkerrecht gerichtet sind, unter Strafe verboten sind.


Weiteres hierzu und über das anzuwendende Maß der Strafe, bei einem Verstoß dieses Dekretes, regelt ein zukünftig neu zu erarbeitendes Gesetz.

Dekret 8

Dekret 8


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am 20.09.2020 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 8 und folgende Anordnung in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass der Adel als Stand im Staatsgebiet Preußens aufgehoben ist, vor dem Gesetz kein Unterschied der Stände gilt, alle Standesvorrechte abgeschafft sind, alle Titel aufgehoben sind und diese nie wieder eingeführt werden dürfen, dass kein Staatsangehöriger von einem auswärtigen Staate einen Orden annehmen darf, dass Geheimbünde und Geheimlogen in Preußen, sowie die Einführung oder Einsetzung von politischen Parteien unter Strafe verboten sind.


Weiteres hierzu und über das anzuwendende Maß der Strafe, bei einem Verstoß der Verbote dieses Dekretes, regelt ein zukünftig neu zu erarbeitendes Gesetz.

Dekret 9

Dekret 9


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am einunddreißigsten Tag im zehnten Monat im Jahre des Herrn zweitausendzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 9 und folgende Anordnung in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass temporär bis auf Widerruf, alle Bewohner auf dem preußischen Staatsgebiet, in den Grenzen des Jahres vom einunddreißigsten Tag im zwölften Monat im Jahre des Herrn neunzehnhundertdreizehn, also alle Knaben und Mädchen die Kinder genannt werden, oder auch alle Männer und Weiber die juristisch als Herr oder Frau bezeichnet werden und die sich bis dato lediglich nur mit einem Reisepass oder Personalausweis der „Bundesrepublik Deutschland und Federal Republik of Germany / Republique Federale D´ Allemagne“ als juristische Person mit einem Namen auf den preußischen Gebieten ausweisen können, nach dem Humanitären Völkerrecht, rechtlich ab Einsetzung dieses Dekretes ebenso wie die Rechteträger des Staatsgebietes selbst, nicht mehr als bislang rechtlose Objekte, sondern als geschützte Rechtssubjekte zu betrachten sind.


Jegliche Mißachtungen dieses Dekretes, von bislang privater eingesetzter Erfüllungsgehilfen der Unternehmen „Bundesrepublik Deutschland oder der Federal Republik of Germany / Republique Federale D´ Allemagne“ oder weiteren Unternehmen / Subunternehmen und deren Angestellten, die bislang immer noch auf dem preußischen Staatsgebiet aktiv tätig sind, werden als Straftaten im Völkerrecht betrachtet, welche als Straftat hiernach nicht verjähren, späterhin juristisch und rechtlich aufgearbeitet und auch strafrechtlich verfolgt werden.


Dekret 10

Dekret 10


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen geben heute am 17.05.2021 offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 10 in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

Die heute anwesenden Rechteträger des Staatsgebietes Preußen haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, mit diesem Dekret 10, unter anderem ein sofortiges und striktes Impf-Verbot von Covid-19 Impfstoffen auf preußischen Gebiet und an preußische Staatsbürger auszusprechen.

Hiermit sind sämtliche DNA und mRNA typischen Covid-Impfungen und Covid-Impfstoffe gemeint, die hier ohne ausreichend klinisch überprüft zu sein, in den menschlichen Körper eingespritzt werden.

Desweiteren wird mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass sämtliche Covid-19 Tests, insbesondere die mit Teststäbchen in den Nasen der Knaben und Mädchen (den Kindern) in Kitas und Schulen bislang vorgenommen werden, oder durch angeordnete Covid-19 Selbsttest von den Kindern selbst durchgeführt werden müssen, ab sofort strikt und unter Strafe verboten sind.

Kein Mensch, auch in rechtlicher Hinsicht als Person, darf mehr auf preußischen Staatsgebiet dazu genötigt oder gezwungen werden, diese Masken tragen zu müssen.

Jegliche Mißachtungen dieses Dekretes, von bislang privater eingesetzter Erfüllungsgehilfen der Unternehmen „Bundesrepublik Deutschland oder der Federal Republik of Germany / Republique Federale D´ Allemagne“ oder weiteren Unternehmen / Subunternehmen und deren Angestellten, Angestellten, auch von sogenannten Kitas oder Schulen, oder auch von Ärzten und Personal aus medizinischen Berufen, die bislang immer noch auf dem preußischen Staatsgebiet aktiv in dieser Hinsicht tätig sind, werden als Straftaten im Völkerrecht betrachtet, welche als Straftat hiernach nicht verjähren, späterhin juristisch und rechtlich aufgearbeitet und auch strafrechtlich verfolgt werden.

Dekret 11

Dekret 11


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, die sich vorausschauend auch nicht einer sogenannten mRNA Gentherapie jemals unterzogen, diese sogenannte Impfung sogar per Dekret 10 verboten haben, geben heute am zweiundzwanzigsten Tag des zwölften Monats im Jahre zweitausend einundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 11 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, mit diesem Dekret 11, folgendes festzulegen und für rechtswirksam zu erklären:


  • Alle Menschen, welche sich bis dato auf dem oben genannten preußischem Staatsgebiet befinden und dort derzeit ihren Wohnsitz, oder auch in anderen Gebieten wohnen, oder dort ihren vorübergehenden Wohnsitz haben, die eine nachgewiesene, oder bisher auch noch nicht nachgewiesene Abstammung über die natürlichen Personen zum Staat Preußen besitzen und die sich aufgrund der mutmaßlich künstlich erzeugten und angeblich vorhandenen Viruspandemie (ohne das diese Viren jemals in wissenschaftlicher Hinsicht isoliert und definitiv auch mikroskopisch sichtbar nachgewiesen werden konnten) sich womöglich mit einem gen-/erbgutverändernden mRNA-Serum impfen ließen, werden de jure und de facto, weiterhin als Menschen mit allen Rechten eines vermeintlichen Rechteträgers, völkerrechtlich betrachtet. Die gen-therapierten Menschen verlieren durch diese sogenannte mRNA Impfung nicht die Rechte über eine nachgewiesene Rechtsfolge ihrer natürlichen Personen als Rechtssubjekt, also als ein Teil des Staatsvolkes mit Staatsbürgerrechten zum preußischem Völkerrechtssubjekt.


  • Ein bereits hier in der Versammlung bekanntes Urteil des SUPREME COURT, UNITED STATES über Patente zu menschlichen Genen, lässt durchaus rechtliche Rückschlüsse ziehen und vermuten, dass man sich offenbar in den USA in der rechtlichen Lage sehen könnte, dass hier vermeintlich Patente und Verwertungsrechte der Pharmaindustrie an mRNA geimpften Menschen angemeldet werden könnten.
     
    Hiermit könnte sich mutmaßlich die Industrie in der rechtlichen Lage sehen, nach einer solchen mRNA Impfung, keine Rechtsträgerschaft der Menschen und deren Personen zu ihrem Völkerrechtssubjekt anerkennen zu müssen. Derart geimpfte Menschen könnte man vermutlich rechtlich gesehen, dann nicht mehr als Menschen und deren Rechte betrachten.
     
    Die Richter dieses Gerichts scheinen hier die rechtliche Auffassung zu haben, dass menschliche DNA nicht patentierbar wäre, jedoch aber künstlich nachgeahmtes Erbgut patentiert werden könne.


Völkerrechtlich betrachtet, erkennen wir Rechteträger in dieser verfassunggebenden Volksversammlung, diese rechtliche Sichtweite des SUPREME COURT, UNITED STATES allerdings nicht an.


Hierzulande werden nachweislich die Menschen, die weder von diesen hier geschilderten rechtlichen Fakten und auch nicht von dieser hiesigen Versammlung und deren rechtlichen Bedeutung wahrlich eine Kenntnis haben, dazu mit herausgegebenen Verordnungen, dieser seit dem Jahr 2020 völkerrechtswidrig hierzulande agierenden Politikern von hiesigen politischen Parteien, die allesamt keinerlei Souveränität und hoheitlichen Rechte auf preußischem Staatsgebiet besitzen, genötigt sich dieser Gentherapie unterziehen lassen zu müssen.


Diese genötigten Menschen haben meist keine rechtlichen Kenntnisse über Ihre wahren Rechte und auch nicht über die Person, die unter anderem mit einem Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen wird, da viele Menschen die fälschliche Auffassung haben, sie selbst als Mensch seien diese Person, die hier mit so einem Ausweis ausgewiesen wird.


Diese menschenverachtende Nötigung, der nicht nur hierzulande lebenden und getäuschten Menschen, scheint offenbar einen ernsthaften und auch rechtlichen Hintergrund zu haben, dem wir mit diesem Dekret 11, zumindest für die preußische Staatsbürger in ihrem Sinne, völkerrechtlich entgegen treten wollen.


Dekret 12

Dekret 12

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am siebenundzwanzigsten Tag des zwölften Monats im Jahre zweitausend einundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 12 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


  • Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, mit diesem Dekret 12, dass angeblich für Preußen im Jahre 1929 geschlossene Reichskonkordat (Bezug nehmend auf das Reichsgesetzblatt Nr. 38, ausgegeben zu Berlin, den 18 September 1933, geschlossen vom Deutschen Reich und dem heiligen Stuhl, vom 12. September 1933), mit sofortiger Wirkung aufzuheben und mit diesem Dekret 12, am heutigen Tage in Gänze für rechtsunwirksam zu erklären.


In diesem Zusammenhang sollte erwähnt und festgehalten werden, dass Preußen völkerrechtlich als Völkerrechtssubjekt seit dem Jahre 1914, rechtlich gesehen inaktiv und handlungsunfähig gewesen ist. Wie hier so ein angebliches Reichskonkordat rechtlich gesehen zustande gekommen sein soll, ist deshalb nicht nachvollziehbar. Damit eindeutig aber klar gestellt werden kann, wie sich das nun ab dem heutigen Tag rechtlich verhält, wurde deshalb dieses Dekret 12 erwirkt.

Dekret 13

Dekret 13

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am achtundzwanzigsten Tag des zwölften Monats im Jahre zweitausend einundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 13 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 13, alle direkten und indirekten Verursacher von Schäden und zwar jeglicher Art, hierunter gehören auch die psychischen Erkrankungen als Schäden, die durch erpresserische Haltung der Verursacher entstanden sind, da sich viele Menschen genötigt gesehen haben, diese Impfung an sich vornehmen zu lassen, was vermeintlich tiefgreifende psychische Schäden an Geist und Seele verursachte, manchmal sogar den Tod forderte, aber nicht alleine wegen der Impfung, sondern wegen dem Zwiespalt, nicht mehr am Leben teilnehmen zu können, die durch die bereits in dieser Verfassunggebenden Versammlung verbotenen Impfung der Covid-19 Impfstoffe, an in Preußen lebende und damit geimpfte Menschen (hierunter fallen auch die in anderen deutschen Gebieten oder im Ausland lebende Preußen nach Abstammung) zustande kamen, durch dieses Dekret auf preußischem Gebiet, dafür haftbar gemacht werden können:

  • Zum Beispiel die Pharmaindustrie als Hersteller des experimentellen Impfstoffs (einer sogenannten experimentellen Gentherapie)
  • die Ärzteschaft der behandelnden Ärzte in Kliniken, welche dieses Serum den Patienten und Menschen verabreichten
  • sowie die behandelnden Ärzte in ihren Arztpraxen, die dieses Serum verabreichten
  • oder andere Institutionen, die in dieser Hinsicht als medizinisches Personal mit dieser Impfung tätig waren
  • die agierenden Personen der Presse und der Medien, die sich hier medial für die Verbreitung dieser verbotenen Impfstoffe stets eingesetzt, allen Lesern, Zuschauern oder Zuhörern vermittelt und suggeriert haben, sich mit diesem verbotenen Impfstoff/Serum impfen zu lassen und sich damit selbst auch in die Haftung und Verantwortung für diese Schäden gebracht haben,
  • oder die Arbeitgeber, die ihre Angestellten und Mitarbeiter dazu genötigt haben, sich mit diesem Serum impfen lassen zu müssen, oder sonst vielleicht ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sie das nicht tun würden,
  • jeder der aktiv mit seinem handeln dazu beigetragen hat, dass diese Impfung statt finden konnte

die mit ihrem Handeln, letztendlich menschliches Leid ausgelöst haben, oder körperliche und gesundheitliche Schäden damit verursacht haben, sogar den Tod des Menschen damit billigend in Kauf nahmen, haben diese Personen die volle Verantwortung und Haftung mit ihrer eigenen Person des Menschen (natürliche Person), als auch der juristischen Person des verantwortlichen Unternehmens, als kausaler Verursacher der Schäden und des menschlichen Leids, nicht nur auf preußischem Staatsgebiet zu übernehmen und haben den geschädigten Menschen, oder bei bereits verstorbenen geimpften Patienten den erbberechtigten Hinterbliebenen vollen Schadensersatz in jeglicher Art, sowie ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten.
 
Dieser rechtliche Anspruch der geschädigten Menschen und Patienten, oder den erbberechtigten Hinterbliebenen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, der aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehler zustande kam, soll nicht verjähren.


Hiermit soll rechtswirksam festgelegt werden, dass stets der behandelnde Arzt oder die Ärztin (oder allgemein die behandelnden Ärzte) selbst und in rechtlicher Hinsicht deren natürliche Person (ggfs. die hier versicherte Person des Arztes, die haftbar gemacht werden kann), haftbar für das ist, was man als Arzt oder Ärztin vielleicht durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht hat.


Nicht die Institution als Arbeitgeber, z.B. eine Klinik als Gesellschaft mit vermeintlich beschränkter Haftung, für die der Arzt oder die Ärztin vielleicht letztendlich tätig sein könnte, soll hier in die Haftung genommen werden, sondern der Arzt oder die Ärztin selbst, da diese Ärzte auch der kausale Verursacher aller Schäden in diesem Fall sind, die durch diesen ärztlichen Behandlungsfehler zustande kamen. Für Ärzte in privaten Praxen soll das gleiche gelten.


Damit soll ausgeschlossen werden, dass vielleicht aus Profitgründen der Klinikleitung oder der Ärzte, unnötige ärztliche Behandlungen, vielleicht sogar körperlich schädigende Behandlungen, oder auch medizinisch unnötige Operationen, nicht mehr so einfach nur aus Profitgründen durchgeführt und damit billigend ein körperlicher und gesundheitlicher Schaden, oder Folgeschäden des Patienten auch in finanzieller Hinsicht, in Kauf genommen werden können.


Auch medizinisch unnötige Medikamente, die lediglich und letztendlich nur dem Profit der Pharmaindustrie dienen könnten, eben auch solche die keine Heilungsmöglichkeiten erzielen, sondern vielleicht nur Symptome der Krankheit unterdrücken und hier unter Umständen dem Patienten sogar nachhaltig körperlich und gesundheitlich schaden könnten, liegen im persönlichen Haftungs-, als auch im eigenen Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes.


Der Arzt verschreibt diese Medikamente und deshalb trägt er letztendlich auch dafür die Verantwortung, für das was man da als Arzt verschreibt. Der Arzt haftet hier auch für alle nachweislich entstandenen Schäden, die unter anderem durch krankmachende Medikamente der Pharmaindustrie entstehen können. Alle hierdurch entstandenen Schäden, seien es gesundheitliche, seien es immaterielle, oder materielle Schäden in jeglicher, auch in finanzieller Art, nebst angemessenes Schmerzensgeld, sind dem geschädigten Patienten selbst, oder vielleicht sogar nach dessen Tod seinen erbberechtigten Hinterbliebenen zu bezahlen. Sollte es keinen Versicherungsschutz des Arztes für ärztliche Behandlungsfehler geben, die der Arzt vielleicht zu verantworten hat, so hat er als Arzt letztendlich auch in diesem Fall mit seinem privaten Vermögen zu haften. Kein Arzt soll sich hier zukünftig der Verantwortung und der Haftung seiner Handlungen durch irgendwelche juristische Winkelzüge entziehen können.


Diese private Haftungsübernahme aller behandelnden Ärzte in medizinischen Berufen, bzw. deren natürlichen Personen in rechtlicher Hinsicht, soll für alle medizinischen Behandlung der Ärzte, rechtswirksam und rechtsgültig sein, also für jegliche Schäden, seien es gesundheitliche, finanzielle, materielle oder immaterielle Schäden, die durch ärztliche Behandlungsfehler der Ärzte nachweislich zustande kamen.


Die subjektive oder formelle Beweisführungslast der Schuldfrage, hier als Arzt vielleicht nicht für den ärztlichen Behandlungsfehler verantwortlich und haftbar zu sein, liegt nunmehr beim Arzt selbst und nicht beim geschädigten Patienten, der bisher in diesem System mit Gutachtern und ärztlichen Gutachten vor diesen Systemgerichten beweisen musste, einem ärztlichen Behandlungsfehler eines Arztes ausgesetzt gewesen zu sein.


Alle Verursacher, die dafür verantwortlich sind, dass sich hiesige lebende Menschen mit dieser hier in dieser Versammlung verbotenen Covid-19 Impfung und einen experimentellen Serum haben impfen lassen, weil sie glaubten damit einen Impfschutz vor einem angeblichen Virus zu bekommen, der nicht mal wissenschaftlich isoliert und sichtbar nachgewiesen werden konnte, weil man von Seiten der Ärzteschaft, der Medien und der Presse und Institutionen des Systems, sowie von Politikern stets Angst vor diesem angeblichen Virus verbreitete und suggerierte, dass man sich der Sicherheit und der Gesundheit wegen, impfen lassen müsse, haben sich in Folge ihrer Handlungen und des vermeintlich hierdurch entstandenen Impfschadens der geimpften Menschen, zivilrechtlich und auch strafrechtlich, strafbar gemacht und haften diesbezüglich auch für ihre Handlungen und zwar rechtlich gesehen mit ihrer natürlichen Person. Auch diese Straftaten in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht, sollen nicht verjähren.


Sie alle tragen die volle Verantwortung und Haftung für alle hierdurch entstandenen Schäden und für ihre begangenen Straftaten, die ursächlich mit dieser verbotene Covid-19 Impfung in Zusammenhang stehen und darauf zurück zu führen sind.

Dekret 13.1

Dekret 13.1


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am sechsten Tag des ersten Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 13.1 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 13.1, zusätzlich zum Dekret 13, rechtswirksam erwirkt werden soll, dass jeder Arzt und jede Ärztin, hier im allgemeinen Mediziner genannt, sich mit diesem Dekret in juristisch, rechtlicher Hinsicht mit ihrer natürlichen Person, aber auch menschlich betrachtet, dazu verpflichten müssen (durch konkludentes Handeln auch automatisch verpflichtet haben), wenn sie als Mediziner aktiv auf preußischem Staatsgebiet tätig sind oder sein wollen, von der Pharmaindustrie/Pharmalobby keine Werte in irgendeiner Form von Geld oder anderen Vermögenswerten anzunehmen. Auch nicht über dritte Personen solche Vermögenswerte übertragen zu lassen und hierdurch anzunehmen.


Dies können außer Geld auch andere Vermögenswerte wie z.B. Wertpapiere, Edelmetalle oder Immobilien etc. sein, also alles was irgendwie Vermögenswert, auch sogenannten mobilen Vermögenswert besitzen könnte.


Diese Mediziner dürfen keine Vermögenswerte annehmen, für Dienste oder dergleichen, die durch sie für die Pharmaindustrie/Pharmalobby in irgendeiner Art und Weise geleistet werden könnten, die aber letztendlich ihren Patienten schaden würde.


Die hier genannten Werte für solche Dienste, dürfen auch nicht im Ausland angenommen, ebenso auch kein Geld über Auslandskonten an den Mediziner, überwiesen werden, auch nicht auf Konten Dritter überwiesen werden, auf die der Mediziner vielleicht dann heimlich und verdeckt Zugriff haben könnte.


Der Mediziner muss sich selbst, also privat auch ohne Versicherungsschutz auf preußischem Staatsgebiet, stets in der finanziellen Lage sehen können, etwaige Schadensersatzforderungen, die gegen ihn aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers, den er verursacht haben und vom geschädigten Patienten gestellt werden könnten, leisten zu können, sollte sich eine Versicherung vermeintlich weigern, diesen hierdurch entstandenen, finanziellen Schaden für diesen Mediziner nicht bezahlen zu wollen.


Widersetzt sich aber der Mediziner dieser rechtlichen und gesetzlichen, sowie rechtswirksamen Verfügung und Anordnung im eingetretenen Schadensfall, vielleicht aus folgenden Gründen:


Zum Beispiel durch den Versuch und die Absicht, sein Vermögen in irgendeiner Art und Weise absichtlich für den Anspruchsberechtigten zu schmälern oder irgendwie zu verbergen, damit der Verlust für ihn als Mediziner gering ausfallen könnte, zum Beispiel wie folgt:


  • Absichtlich vorgenommene und frühzeitige Vererbung seines Vermögens und Eigentums an Dritte.
  • Schenkung seines Vermögens an Dritte.
  • oder anderweitige Abgabe und Form des Vermögens an Dritte


So soll in dieser Hinsicht im eingetretenen Schadensfall eines ärztlichen Behandlungsfehlers, dieses abgetretene Vermögen nicht statt gefunden haben und der Zugriff des übertragenen Vermögens auch auf Dritte ermöglicht sein, die dieses Vermögen nachvollziehbar erhalten haben könnten, also durchaus auch familiär und erbbedingt betrachtet, sogar bis in die dritte Generation zurück.


Wird in diesem Fall gegen diese hier erwähnten Angaben verstoßen, so kann ihm aufgrund dieser hier erwähnten Handlungen auf Lebenszeit seine Approbation als Mediziner, also als Arzt oder Ärztin auf preußischem Gebiet entzogen werden.


Die hierdurch etwaig entstandenen strafbewehrten Straftaten, die eventuell das Strafrecht betreffen, sowie das damit zusammenhängende Strafmaß, welches vielleicht durch den Verstoß gegen diese rechtswirksamen Verfügung und Anordnung des Dekretes 13.1 entstanden sein könnten und für die sich der Mediziner strafbar gemacht haben könnte, sollen in einem zukünftig neu zu erarbeitenden Strafgesetz geregelt werden.

Dekret 14

Dekret 14

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am einundzwanzigsten Tag des ersten Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 14 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 14, rechtswirksam erwirkt werden soll, dass alle Versicherungsgesellschaften die auf preußischem Staatsgebiet aktiv tätig sind, als solche eine juristische Person darstellen und Anbieter von Versicherungen verschiedener Art sind oder sein können, unter anderem zuvor auch Versicherungen mit einem Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, die sich auf ein Rechtsobjekt aus einer Geburtsurkunde beziehen, das derzeit als juristische Person eines dritten Eigentümers mit einem Personalausweis, Reisepass oder ähnliche Nachweise ausgewiesen wird, diese Versicherungen von dem Tag des heutigen Dekretes an, verboten sind und zukünftig nicht mehr auf diese Rechtsobjekte eines Dritten, auf preußischem Staatsgebiet abgeschlossen werden dürfen.

Versicherungsverträge die bereits Bestand haben, sind auf die natürliche Person, bzw. auf den Familiennamen des Versicherten umzuschreiben und diese namentliche Änderung des Versicherungsvertrages dem versicherten Menschen, in rechtlicher Hinsicht hier der natürlichen Person mitzuteilen.

Versicherungsverträge die neu mit einem Rechtsgeschäft abgeschlossen werden und den Menschen betreffen, dürfen nur anhand eines Geburtenregisterauszugs auf die natürliche Person des Menschen abgeschlossen werden.

Hiermit soll ebenso festgelegt werden, dass Versicherungsleistungen von sogenannten Krankenversicherungen, bei Versicherten die Folgeschäden durch diese verbotene Covid-19 Impfung erlitten haben, diese Folgekosten der Folgeschäden von der Versicherung zu tragen sind.

Dekret 15

Dekret 15


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am sechsten Tag des dritten Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 15 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.


Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 15, rechtswirksam erwirkt werden soll, dass ab dem heutigen Tage an, keine zukünftig per Volksabstimmung eingesetzte preußische Regierung oder dergleichen, oder deren Staatsoberhaupt, alleinig die völkerrechtliche Entscheidung erwirken kann, den Staat Preußen (hier bezugnehmend auf Dekret 2) in einen Bundesstaat zurück zu versetzen, um damit den Staat Preußen erneut zu einem Gliedstaat eines Staatenbundes werden zu lassen.


Die Möglichkeit, den Staat Preußen in einen Bundesstaat zurück zu versetzen, darf nur mittels eines völkerrechtlichen Aktes vollzogen werden.


Dieser völkerrechtliche Akt kann und darf nur Rechtskraft erlangen, wenn das auf preußischem Staatsgebiet ansässige preußische Staatsvolk nach Abstammung (nach dem Abstammungsprinzip bis in die Zeit vor dem Jahre 1914) per Volksabstimmung in der die absolute Mehrheit (eine Mehrheit von über 50%) des ansässigen preußischen Volkes erreicht wurde und zu diesem oben genannten Entschlusses die eindeutige Zustimmung in freier Entscheidungsgewalt gegeben hat.


Die Abstimmungsberechtigten der Volksabstimmung werden dazu angehalten zur ihrer Entscheidungsfindung die im preußischen Staatsgebiet ansässigen Menschen, auch die ohne Rechtsträgerschaft, insofern diese nicht straffällig geworden sind, anzuhören.


Damit diese absolute Mehrheit von 50 Prozent des o.g. preußischen Volkes in Zahlen (Einwohner) ausgedrückt werden kann, wird dafür eine hier unten genannte Statistik herangezogen.


Nach den Angaben einer Statistik (Quelle: https://de.statista.com) aus dem Jahre 2019, betrug der Bevölkerungsstand in Preußen am 16. Juni 1925, im Gebietsstand vom 31. Dezember 1930, gerundet 38,83 Millionen preußische Staatsbürger.


Im Jahre 1911 wurde im Deutschen Reich (Quelle: https://de.statista.com) insgesamt eine Einwohnerzahl von 66,3 Millionen Einwohner geschätzt.


In der heutigen NGO namens „Bundesrepublik Deutschland“, soll es nach einer angegebenen Statistik, 83,2 Millionen Einwohner geben, wovon ca. 60 Millionen Einwohner ohne Migrationshintergrund sein sollen.


Der Unterschied der Bewohnerzahl der NGO-BRD, zur Einwohnerzahl des Deutschen Reiches im Jahre 1911, liegt hiernach im Vergleich zum heutigen Zeitpunkt der NGO-BRD bei minus 10 Prozent.


So müsste es hiernach theoretisch in der heutigen Zeit ca. 35 Millionen Preußen durch Abstammung geben, wovon mindestens 17,5 Millionen Preußen nach Abstammung, sollte sich diese Einwohnerzahl zukünftig nicht maßgeblich verändern, zu einem solchen völkerrechtlichen Akt den Staat Preußen in einen Bundesstaat zu wandeln, überhaupt in der rechtlichen Lage wäre.


Dieses Dekret wurde deshalb erwirkt, da die Geschichte eindeutig aufgezeigt hat, dass mit solchen völkerrechtlichen Vereinen, die man auch Staatenbunde nennt, Kriege geführt worden sind, in denen das Völkerrecht nicht berücksichtigt worden ist.


Viele Millionen Menschen verloren hierdurch ihr Leben, sogar auch die deutschen Soldaten nach dem 2. Weltkrieg, in dem man die damaligen deutschen Soldaten die sich ergaben, danach in Rheinwiesenlager trieb, in dem sie zu Millionen als rechtlose Söldner auf tragische Art und Weise durch verhungern, verdursten oder durch absichtliches töten, auch nach dem 2. Weltkrieg ihr Leben verloren.


Dieses Dekret soll deshalb auch als eindeutiges Mahnmal dienen, nie wieder so etwas unbewusst durch blinde Gehorsamkeit und Obrigkeitshörigkeit zu tun und einer kriegstreiberischen Obrigkeit einfach nur zu folgen, um damit auch noch unmenschliches Leid auszulösen.

Dekret 16

Dekret 16

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am ersten Tag des elften Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 16 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

 

Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 16, rechtswirksam erwirkt wird, dass die bisherige Schulpflicht für Knaben und Mädchen, hier personifiziert „Kinder“ genannt, mit sofortiger Wirkung entfällt.


Die Väter oder Mütter dieser Knaben oder Mädchen (Kinder), können nunmehr ohne Zwang und zwar im Sinne des Kindeswohls selbst entscheiden, in welcher Form ihre Kinder das nötige Wissen für ihr zukünftiges, berufliches Leben erlangen können.


Dieses Dekret soll daher als entsprechendes Gesetz gewertet werden, was hiermit am heutigen Tage mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

Dekret 17

Dekret 17

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am ersten Tag des elften Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 17 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

 
Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 17, rechtswirksam erwirkt wird, dass alle heutigen in Preußen lebenden Menschen mit nachgewiesener preußischer Abstammung als derzeitige Invaliden oder als Rentner, oder auch späterhin als zukünftige Rentner oder eventuell zukünftige Invaliden, soweit es wirtschaftlich betrachtet für den Staat Preußen / Rentenversicherer möglich ist diese Rente über den preußischen Rentenversicherer entrichten zu können, in Folge dessen einen rechtlichen und rechtswirksamen Anspruch auf eine preußische Rente (die rechtliche Grundlage hierfür soll die Reichsversicherungsordnung aus dem Jahre 1911 sein) als Altersrente oder auf eine Invalidenrente als Invalide zu haben.


Aufgrund von völkerrechtswidrigen und illegalen Abtretungen der ostpreußischen Gebiete an Polen im Jahre 1990 durch hiesige Spitzenpolitiker deutscher politischen Parteien und deren hiesige Regierung, die das seiner Zeit völkerrechtswidrig taten, da sie zu dem was sie da taten niemals ein gegebenes Recht über eine Zustimmung der Preußen durch Abstammung mittels einer entsprechenden Volksbefragung hatten, konnte Preußen als Völkerrechtssubjekt deshalb nicht in Gänze handlungsfähig gemacht werden.
 
Man errichtete statt dessen auf den Gebieten der damaligen Alliierte Streitkräfte Konstrukte namens BRD und DDR, die man im Jahre 1990 vereinigte und die auch das Gebiet Preußens betrafen, eine fremdländische NGO als Firmenkonsortium mit handelsrechtlicher Objektverwaltung (staatsähnliches Konstrukt) von juristischen Personen, die sich gleichnamig der vermeintlichen Täuschung wegen ebenso BRD nannte und als Deutschland bezeichnet wird. Eine NGO die offensichtlich und nachweislich dazu diente, die hiesigen Menschen mit Firmen AGB´s die dieses Firmenkonsortium „Gesetze“ nannte, finanziell plündern und über fingierte eigene Personen (Personalausweis eines Objektes (juristische Person) und dessen Personal als haftende natürliche Personen) entrechten zu können.


Spätestens ab diesem Zeitpunkt, also ab dem Jahre 1990 sollen deshalb allen heutigen Invaliden und Rentner mit nachgewiesener preußischer Abstammung mittels ihrer Rechtssubjekte, einen bis ins Jahr 1990 rückwirkenden Rechtsanspruch auf diese preußische Rente oder preußische Invalidenrente haben.
 
Die Menschen mit Abstammung zu Preußen die bereits Rentner oder Invaliden sind, haben nun die Möglichkeit, sich diesbezüglich an ihre Rentenversicherung zu wenden, um dort bereits ihre neue Rente einzufordern, die ihnen völkerrechtlich betrachtet zusteht.


Alle in Preußen ansässigen Banken, die ihre Geschäfte und Kontoführungen ebenso über die Objekte der BRD abwickeln, die ihre Kunden selbst dazu nötigen sich einen Personalausweis anschaffen zu müssen, und ihnen androht andernfalls das Konto zu sperren, wenn diese Ausweise der BRD nicht vorgelegt werden, die also hiernach die Menschen dazu nötigen wollen, sich selbst entrechten zu müssen, um dort ein Konto führen zu können, wird hiermit rechtswirksam angeordnet ihre Geschäftspolitik sofort und unverzüglich abzuändern und die Konten (Girokonten, Sparkonten etc.) auch über die natürlichen Personen (Familienname) als Rechtssubjekte zu ermöglichen, damit dort ein Konto über diese Person geführt werden kann.


Dieses Dekret soll daher als entsprechendes Gesetz gewertet werden, was hiermit am heutigen Tage mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.


Dekret 17.1

Dekret 17.1

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am fünfzehnten Tag des elften Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 17.1 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 17.1, rechtswirksam erwirkt wird, dass sämtliche Verträge die in der alten Bundesrepublik Deutschland vor dem Jahre 1990 und auch sämtliche Verträge aus der Bundesrepublik Deutschland als NGO nach dem Jahre 1990, die durch eine Täuschung im Rechtsverkehr, fälschlich und unter Umständen auch durch Dritte auf eine Person mit einem „Namen“ als Rechtsobjekt der Bundesrepublik Deutschland mittels Personalausweis oder eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber geschlossen worden sind, die also mit und durch den Arbeitgeber eben für den Arbeitnehmer (z.B. eine Rentenversicherung, eine Arbeitslosenversicherung, oder eine Krankenversicherung, etc.) geschlossen worden sind (es sei denn hier wären wissentlich und willentlich Verträge mit einer juristischen Person direkt als Firma geschlossen worden) und die das Gebiet Preußens betreffen, auf dem sich die jetzige Bundesrepublik Deutschland als NGO oder deren Verwaltungs-Firmen teils durch ihr BRD Gebiet befinden, ab rechtswirksamer Einsetzung dieses Dekretes 17.1, sind diese Vertäge auf die natürliche Person des Menschen mit einem anzugebenden Familienname dieser Person, umzuschreiben und juristisch-rechtlich entsprechend wie beschrieben so als versichertes Rechtssubjekt zu betrachten.

Alle die hier erwähnten und gemeinten Verträge, sollen daher von Anfang an, rechtlich als Verträge betrachtet werden, als wären sie von Anfang an mit oder für eine natürlichen Person geschlossen worden (z.B. Arbeitgeber für Arbeitnehmer). Ausnahmen sind hier Verträge, die wissentlich und willentlich, direkt mit einer juristischen Person (als erkennbare Firma) oder deren Vertreter als natürlichen Person geschlossen worden sind.

Zudem soll hiermit, mit diesem Dekret 17.1 ebenso rechtswirksam erwirkt sein, dass die sogenannten Personalausweise, als BRD eigene Rechtsobjektnachweise mit der haftenden Person als Rechtssubjekt und dessen sogenanntes „Personal“ der BRD, hier auch in Bezug zum EGBGB Art. 50 und in Folge dessen dann auch in Bezug zum Reichsgesetzblatt 0609 aus dem Jahre 1916 betrachtet, sowie dem abgebildeten Menschen der diese haftende natürliche Person als Mensch besitzt, auf dem preußischen Staatsgebiet, ab Einsetzung dieses Dekretes 17.1 keine rechtliche Gültigkeit mehr haben und in Folge dessen dort auch mit diesem Dekret 17.1 verboten sein.

Sämtliche Verträge die mit diesen BRD-Personalausweisen geschlossene worden sind, die also auf dem preußischen Staatsgebiet damit geschlossen worden sind, werden als solche in dieser Form auf Grund der Täuschung wegen, rechtlich als unwirksam und als Täuschung betrachtet.

Die damit eventuell verbundenen Nachteile, die aus dieser Täuschung mit diesen Personalausweisen und den damit geschlossenen Verträgen hervorgegangen sein könnten, sind dem Urheber und dem Eigentümer dieser Personalausweise, als dritten Unbekannten anzulasten.

Diese damit geschlossenen Verträge sind somit ebenso auf die natürliche Person umzuschreiben, damit diese Person die in der BRD bislang gehaftet hat, auch der Nutznießer des Vertrages sein kann und nicht die Person eines unbekannten Dritten.

Dieses Dekret soll daher als entsprechendes Gesetz gewertet werden, was hiermit am heutigen Tage mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

Dekret 18

Dekret 18

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am ersten Tag des elften Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 18 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

 

Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 18, rechtswirksam erwirkt wird, dass im Gebiete des Staates Preußen die spirituelle Wissenschaft und in Folge dessen die soziale Dreigliederung nach dem Geisteswissenschaftler Rudolf Steiner als dringend notwendige Grundlage des neuen Staatswesens fungieren soll.


Alle deutschen Völker und zwar in völkerrechtlicher und politischen Hinsicht, die Völker der Staaten mit deutschsprachigen Menschen, die man in geistiger Hinsicht als dasjenige „Deutsche Volk“ bezeichnen kann, sollen hier als eine Einheit im geistigen Sinne betrachtet werden, die hier die Völker Österreichs und der Schweiz als solche einschließen. Sie alle zusammen sind in geistiger Hinsicht, das sogenannte „Deutsche Volk“.
 
Derzeit ist es nur in völkerrechtlicher Hinsicht möglich, das Recht als Staatsvolk an einem Staatsgebiet wahr nehmen zu können, was aber nicht bedeutet, nur eine abgeschlossene Nationalität als solche zu sehen, um sich von anderen Menschen abgrenzen zu wollen. Wir Preußen sehen uns als ein völkerrechtlicher Teil des in geisteswissenschaftlicher Hinsicht betrachteten gesamten Deutschen Volkes.
 
So soll und darf das nicht verstanden werden, denn die Deutschen haben offenbar eine spirituelle Aufgabe, der wir Deutsche uns annehmen und nachgehen müssen. Es ist eine spirituelle Aufgabe, welche nicht nur das „Deutsche Volk“, sondern die gesamte Menschheit angeht.


Die Vertreter dieser preußischen Verfassunggebenden Versammlung, wollen hier mit diesem zukunftsweisenden Akt des sozialen Verständnisses im Sinne der sozialen Dreigliederung und die rechtswirksamen Einsetzung dieses Dekretes 18, als Beispiel für alle deutschen Völker in völkerrechtlicher Hinsicht vorangehen.


Dieses Dekret soll daher als entsprechendes Gesetz gewertet werden, was hiermit am heutigen Tage mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

Dekret 19

Dekret 19


Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am vierten Tag des elften Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 19 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

 

Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 19, rechtswirksam erwirkt wird, dass das Ausbringen von sogenannten „Chemtrails“ (nach dem Prinzip des sogenannten „Geo Engineering“) über dem preußischen Staatsgebiet mittels offenbar ausländischen oder eventuell auch inländischen Luftfahrzeuge und zwar während des überfliegen des preußischen Staatsgebietes, die technisch betrachtet mittels installierter Sprühsysteme in den Luftfahrzeugen in die oberen Luftschichten ausgebracht werden und die das Aussehen von sogenannten Kondensstreifen haben, mit diesem rechtswirksam eingesetzten Dekret 19 strikt und unter Strafe (zivilrechtlich wie auch strafrechtlich) verboten ist.


Dieses sogenannte „Geo Engineering“, soll angeblich auch mittels dem sogenannten Haarp (High Frequency Active Auroral Research Program) zur Wettermanipulation und als Eingriffe ins Klimasystem genutzt werden und dessen Bestandteile als sogenannte „Chemtrails“ offenbar sogar massiv gesundheitsschädlich für Mensch, Tier und die Natur sein.


Auch die Anwendung von Haarp (High Frequency Active Auroral Research Program), oder andere Strahlungswaffen, wie zum Beispiel solche die mittels Satelliten genutzt werden könnten, die für den menschlichen Körper gefährlichen 5G oder ähnliche Mobilfunksysteme oder auch Infraschallerzeugende Windräder, sollen auf dem preußischen Staatsgebiet wie das Geo Engineering mit sofortiger Wirkung verboten sein.


Werden diese Chremtrails trotz dieses Verbots nunmehr weiterhin über preußischen Gebiet ausgebracht, oder vielleicht auch außerhalb dieses Gebiets ausgebracht, um diese künstlich erzeugten Giftwolken dann wieder von außerhalb durch technische Einrichtungen und starken Frequenzen wie zum Beispiel mit Haarp auf das preußische Gebiet zurück verschoben werden, so soll dieses Verbrechen in völkerrechtlicher Hinsicht als Genozid (Völkermord ) des preußischen Volkes erkannt und die Auftraggeber als kausale indirekte Täter, sowie die Ausführenden selbst als Erfüllungsgehilfen und direkten Täter über ein höchstes Gericht Preußens, als sogenanntes Tribunal abgeurteilt und strafrechtlich als solche verfolgt werden.


Dieses Dekret soll daher als entsprechendes Gesetz gewertet werden, was hiermit am heutigen Tage mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

Dekret 20

Dekret 20

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am siebten Tag des elften Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 20 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 20, rechtswirksam erwirkt wird, dass eine absichtlich gesteuerte Zuwanderung von ausländischen Menschen in das preußische Staatsgebiet, durch absichtlich geöffnete Grenzen und hierfür aufgebaute kriminelle Schleuser Organisationen, als auch die Duldung der Zuwanderung durch die hiesigen und jetzigen Regierung und der politischen Parteien und deren Politiker, die diese Aktionen und Organisationen und auch die zugewanderten Menschen durch hierfür bereits gebilligte finanzielle Mittel unterstützen, sollen nunmehr mit diesem Dekret als rechtswirksames Gesetz auf dem preußischen Staatsgebiet strikt und unter Strafe verboten sein.

Mit dieser gesteuerten Zuwanderung sollen offenbar und mutmaßlich, bürgerkriegsähnliche Zustände, insbesondere in Krisenzeiten erzeugt werden, um damit Chaos hierzulande erzeugen zu können, um damit die Macht über das Gebiet Preußens, völkerrechtswidrig im völkerrechtswidrigen System erhalten zu können. Zum Erhöhen des chaotischen Zustandes in Krisenzeiten wären hier auch der Aspekt der Enteignung wegen Wohnbedarfs zu erwähnen. Diese vermeintlich fremdgesteuerten Aktionen der derzeitigen BRD Regierung und der EU die keinerlei hoheitlichen Rechte für Preußen besitzen, haben allen Anschein nach das Ziel, offenbar und anscheinend so etwas wie diesen berüchtigten "Kalergie Plan" hierzulande und in der EU umsetzen zu wollen.

Auch diese offenbar derzeit gesteuerte Gas Krise, könnte als vermeintlicher Teil eines menschenverachtenden Plans mit niederen Beweggründen sein, um die Menschheit für eine neue industriell geplante Zukunft reduzieren zu können. Wie man feststellen kann, wurde ein nie nachgewiesener „Virus“ (lateinisch bedeutet dieser Begriff „Gift“) mit einer angeblich entstandenen Pandemie dazu genutzt, um Ängste bei den Menschen zu erzeugen, damit diese geängstigten Menschen sich möglichst mehrfach gegen diesen angeblich gefährlichen Virus impfen lassen, eine Impfung bei der aber wie man nun feststellen kann, das Immunsystem des Menschen offenbar in Gänze zerstört wird. Man nötigte die Menschen noch dazu sich impfen lassen zu müssen, was die aktive Mordhandlung aufzeigt, die hier statt fand und offenbar noch statt findet.

Diese geimpften Menschen sind nun besonders gefährdet bei grippalen Infekten oder auch anderen Krankheiten wie Krebs, so dass deren Immunsystem vermutlich mit diesen grippalen Infekten und anderen Krankheiten nicht mehr zurecht kommen kann. Die Menschen die sich aufgrund von fehlender Aufklärung und durch die starke Propaganda mit staatlichem Druck und zum Teil einrichtungsbezogener Impfpflicht von bewußt nicht aufgeklärten Medizinern mit m-RNA-Stoffen haben behandeln lassen, zeigen offenbar durch Hinweis eines Arztes, aufgrund ihrer veränderten DNA ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Herz-Kreislauferkrankungen, malignen Erkrankungen und schwere Verläufe von allgemeinen Infektionen. Aus medizinischer Sicht soll es hier wohl dringend notwendig sein, gerade diesen Menschen schnellstmöglich medizinische Hilfe zum Ausleiten des auslösenden Agens bzw die Reparatur der DNA zu geben, diese Menschen zudem vor Verarmung und unter anderem vor der existenziellen Bedrohung durch Einwirkung von Kälte und Umweltverschmutzungen (jeglicher Art, wie z.B. Chemtrails, 5G Mobilfunkstrahlung, oder unnatürliche Umwelteinflüsse bzw. das Klima verursacht durch Haarp) zu schützen.

Nun erzeugt man in diesem System einen absichtlich erzeugten Öl- und Gasnotstand, der aber gesteuert aus dem eigenen Gebiet gegen Russland statt findet, wie auch die vermeintlich absichtliche Sprengung der russischen Gaspipelines. Das alles findet unter anderem politisch mittels westlicher Sanktionen statt. Von diesen Politikern sah und hörte man stets, dass man sich impfen lassen, sich ständig testen lassen und Masken tragen müsse und all diese medial verbreiteten Maßnahmen den Gesundheitszustand der Menschen verschlechtern würde, sorgt man nun dafür, dass insbesondere diese Menschen alsbald offenbar nicht mehr Heizen können. Das ist ein eindeutig erkennbarer und offenbar von langer Hand geplanter Genozid gegen das preußische Volk und ebenso auch gegen die anderen Völker dieser Erde.

Nun sollen offenbar auch Kinder mit diesem Giftmittel in diesem System geimpft werden dürfen, was mit diesem Dekret hiermit aber strikt verboten wird, keine einzige Impfung darf jetzt noch verimpft werden, weil man die Bestandteile der Impfung dieser Impfstoffhersteller nicht kennt und weiterer körperliche Schaden durch verunreinigte Impfstoffe auftreten könnte, aber nunmehr vermieden werden muss.

All diese hier geschilderten kriminellen Handlungen von scheinbaren Massenmördern mit niederen Beweggründen, die scheinbar aus allen Schichten der Gesellschaft stammen, sollen deshalb als Völkermord gelten und jeder Auftraggeber dieser Handlungen als indirekte Täter, sowie auch die direkten Täter sollen sich für das was man da tat, vor einem höchsten preußischen Gericht als eingerichtetes Tribunal für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Sie alle gehören juristisch und strafrechtlich verfolgt, hiernach angeklagt und entsprechend auch ihrer Verbrechen nach, entsprechend dem hierfür noch zu erwirkendes Gesetz und dessen festgesetzten Strafmaß, höchstrichterlich verurteilt.

Dieses Dekret soll daher als entsprechendes Gesetz gewertet werden, was hiermit am heutigen Tage mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

Dekret 21

Dekret 21

Die Vertreter des völkerrechtlichen Rechtsmittels, Verfassunggebende Versammlung für den Staat Preußen, geben heute am fünfundzwanzigsten Tag des elften Monats im Jahre zweitausend zweiundzwanzig offiziell und öffentlich bekannt, das Dekret 21 für das gesamte preußische Staatsgebiet in den Grenzen vom einunddreißigsten Tag des zwölften Monats des Jahres neunzehnhundert dreizehn, in den rechtswirksamen Stand gesetzt zu haben.

Die heute anwesenden Rechteträger, des oben genannten Staatsgebietes Preußen, haben in einer einvernehmlichen Abstimmung und mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass mit diesem heute erwirkten Dekret 21, rechtswirksam erwirkt wird, dass sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NRO´s) egal welcher Art auch gekürzt als einzelne Organisation NGO (Non-governmental organization) im englischen genannt, als private Organisationen oder auch sogenannte „nichtstaatliche Organisationen“ bzw. nichtstaatliche Vereinigungen, die hiernach zivilgesellschaftliche Interessenverbände darstellen, auf preußischen Staatsgebiet verboten sind.

Die derzeit auf dem preußischen Staatsgebiet aktiven Nichtregierungsorganisationen, egal ob dies inländische und vielleicht auch deutschländische, oder das auch vielleicht inländisch aktive und handelnde aber ausländische Nichtregierungsorganisationen sein könnten, haben hiermit ihre gänzlichen Aktivitäten und Handlungen auf preußischen Boden und Staatsgebiet sofort zu unterlassen und haben das Staatsgebiet ab rechtswirksam werden dieses Dekretes 21, umgehend und unverzüglich zu verlassen.

Dieses Dekret soll daher als entsprechendes Gesetz gewertet werden, was hiermit am heutigen Tage mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

Verfasser dieser Webseite: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 15.07.2020, geändert am 11.12.2022

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