Corona Verordnung in NRW: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Die Schreibweise der juristische Personen + natürliche Personen: DIN 5007
Personen laut BGB:
Titel I und Titel II
Maske auf Latein:
Übersetzer Lateinisch Deutsch
Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].
Die Vorname einer PERSONENSTANDSVERÄNDERUNG stellt eine Strafbare Handlung dar, die mit bis zu zwei Jahren Gefängnis belegt ist. [ § 169 StGB]