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Corona Verordnung in NRW: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

Die Schreibweise der juristische Personen + natürliche Personen: DIN 5007

Personen laut BGB: Titel I und Titel II
Maske auf Latein: Übersetzer Lateinisch Deutsch 

Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].

Die Vorname einer PERSONENSTANDSVERÄNDERUNG stellt eine Strafbare Handlung dar, die mit bis zu zwei Jahren Gefängnis belegt ist. [ § 169 StGB]

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