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Diese Mitteilung wurde am 16.08.2020 an das Weiße Haus gesandt.

Seiner Exzellenz dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika

Herrn Donald Trump





Sehr verehrter Herr Präsident Trump,



am heutigen Tage, haben wir von dem Ableben ihres geliebten Bruders und Ihres besten Freundes Robert erfahren. Wir sind sehr bestürzt über diese Mitteilung.



Wir, die Vertreter und die Teilnehmer der verfassunggebenden Versammlung für den Staat Preußen, möchten Ihnen hiermit unser aufrichtiges Mitgefühl für diesen schmerzlichen Verlust und unser herzliches Beileid bekunden.



In dieser schweren Zeit sind wir in den Gedanken bei Ihnen und Ihrer Familie.



Mit dem Ausdruck unserer ausgezeichneten Hochachtung



michael: aus der Familie Heimann

oliver: aus der Familie Kleinschmid

stefan: aus der Familie Thönnißen

paul: aus der Familie Müller

patricia: aus der Familie Lockhoven


Dieser Text, wurde der BSD-VV am heutigen Tag, den 13.08.2020 als Link zu dieser Webseite, per E-Mail an den 1. Rat dieser BSD-VV mitgeteilt.

Eine Mitteilung an die Sympathisanten, Teilnehmer, Initiatoren und Durchführenden der Organisationen https://www.bundesstaat-deutschland.com, https://verfassunggebende-versammlung.com und www.ddbradio.org


Verfassunggebende Versammlung?



Wir stellen uns heute die Frage und überprüfen, ob die Organisationen mit den Bezeichnungen

"VV/BSD“
„"Verfassunggebende Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland“,

„"Verfassunggebende Nationalversammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland“,

„"Deutschland im Rechtsstand der verfassunggebenden Versammlung“, 
„"Verfassunggebende und gesetzgebende Nationalversammlung Deutschland“

„"Bundesstaat Deutschland“,

„"föderaler Bundesstaat Deutschland“, 
„"Versammlungsrat der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland“,

„"Vollversammlung der Verfassunggebende Versammlung Deutschland“,

„"Deutschlandtreff“,

„"Volksversammlung aus Deutschland",



zu finden auf den Seiten: 
https://www.bundesstaat-deutschland.com, https://verfassunggebende-versammlung.com und www.ddbradio.org



und im folgenden und zusammengefasst kurz BSD-VV genannt, juristisch und völkerrechtlich eine Verfassunggebende Versammlung für die deutschen Gebiete ausgerufen und aktiv gestellt hat?



Betrachten wir die Fakten, was in der BSD-VV als erstes umgesetzt wurde und geschehen ist:



Am 01. November 2014 wurde nach den Hinweisen im Dekret 1 auf der Webseite



https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/was-ist-eine-vv/dekret-nr-1/index.html



im 1. Absatz dieses Dekretes folgendes geschrieben.



Zitat:



A) Die Verfassunggebende Versammlung vom 01. November 2014 setzt hiermit durch seine Mitglieder, die Rechtträger des Rechtssubjekts "Gesamtstaat der deutschen Bundesstaaten", dieses Staatswesen zur Errichtung eines neuen, gemeinsamen Staatswesens unter der Bezeichnung Deutschland/Germany, bestehend aus den vorhandenen 26 souveränen Bundesstaaten, wieder in den völkerrechtlichen Stand als Rechtssubjekt ein und beansprucht ohne Frist und besondere, weitergehende Erklärung sodann die alleinige Verfügungshoheit über die gültige UN-Länderkennziffer 276 für Deutschland/Germany gemäß ISO 3166 alpha 1 und alpha 2, eingetragen am 03. Oktober 1990 für das am 17. Juli 1990 freigegebene Gebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, ohne hiermit eine Rechtsanerkenntnis auf den Verzicht des Anspruches bezüglich der rechtlichen Gebietsteile der 26 Bundesstaaten abzugeben.



Zitat Ende.


Hier erklärt die BSD-VV gleich zu Anfang, die 26 Bundesstaaten zu einem Gesamtstaat, den es im völkerrechtlichen Sinne aber nie gegeben hat! Die 26 Bundesstaaten im Verbund des Deutschen Reiches sind nie ein einziges Völkerrechtssubjekt gewesen. Das Deutsche Reich ist ein Staatenbund. Ein Verein, der Völkerrechtssubjekte umfasst. Wenn man so will ist es ein völkerrechtlicher Verein. Dieser Verein ist im Besitz des Kaisers und seinen Nachkommen.


Und da an diesem Verein nur der Kaiser und seine Nachkommen Rechte haben, ist es für außenstehende nicht möglich für dieses Vereinsgebiet zu sprechen, geschweige denn völkerrechtliche Schritte, wie beispielsweise eine Verfassunggebende Versammlung, rechtlich einwandfrei durchzusetzen. Es bedarf immer der Ratifizierung des Inhabers des Vereins. Siehe die Paulskirchenverfassung, die der Kaiser nicht ratifiziert hat. Zusammenfassend gesagt: das im Dekret 1 beschriebene „Rechtssubjekt „Gesamtstaat der deutschen Bundesstaaten““ hat es nie gegeben und gibt es bis heute nicht!



Des weiteren bezieht die BSD-VV sich auf „Deutschland/Germany“. 
Bei diesem „Deutschland/Germany“ handelt es sich um die bei der UN unter der Länderkennziffer 276 eingetragene Firma „Germany/Deutschland“, welche bei der UN am 03. Oktober 1990 eingetragen wurde. Und hier behauptet die BSD-VV tatsächlich in diesem Dekret 1, dass das was bei der UN als „Germany“ eingetragen wurde, das am 17. Juli 1990 freigegebene Gebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 sei, also nachweislich das Gebiet des Deutschen Reiches wäre.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937

Die BSD-VV setzt als Tatsache voraus und behauptet hier, dass diese Firma Germany aus den 26 vorhandenen souveränen Bundesstaaten bestehen würde.

Genau diese Firma mit der Bezeichnung „Germany/Deutschland“, welche mutmaßlich diese hier ist >>
https://www.kompany.de/p/us/l18846507%20az << setzt die BSD-VV hier in den völkerrechtlichen Stand als Rechtssubjekt ein. Hier hat die BSD-VV versucht eine Firma zu einem Staat zu erklären. Was glücklicher Weise nicht rechtswirksam ist. Wieso, wird später noch aufgeführt werden.



Die BSD-VV hat in ihrem Dekret 1 nie direkten Bezug auf die 26 deutschen Bundesstaaten genommen, sondern nur Bezug auf das Deutsche Reich, in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, was die Alliierten Streitkräfte mit Deutschland als Ganzes bezeichneten.



Da die BSD-VV sich im Dekret 1 lediglich auf das Deutsche Reich bezieht, hatte dies wohl auch zur Folge, dass NRW POLIZEI sich der BSD-VV wie folgt annahm.


https://polizei.nrw/artikel/im-visier-reichsbuergerszene-in-nrw-waechst

Die Teilnehmer dieser BSD-VV werden hier als sogenannte Reichsbürger bezeichnet.



Sind die Rechteträger der 26 deutschen Bundesstaaten mit einer Verfassunggebenden Versammlung tatsächlich die legitimen Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches?



Nun muss man sich fragen, wer könnte das denn sein und wer könnte denn tatsächlich Rechte am Deutschen Reich haben? Und wenn man diese Frage erörtert und ihr nachgeht, sowie danach recherchiert, so gelangt man auch auf diese Seite:



https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszentralkommission



Zitat:

In der Bundeszentralkommission (auch: Bundeskommission, Bundes-Centralkommission) arbeiteten 1849–1851 Österreich und Preußen zusammen. Sie übte die Befugnisse der Provisorischen Zentralgewalt des Deutschen Reichs von 1848/1849 aus. In dieser Zeit des Interims sollten die Verhältnisse in Deutschland neu geordnet werden. Die Kommission stellte schließlich den Übergang bis zur Wiederherstellung des Deutschen Bundes im Sommer 1851 sicher.

...

Ende

Schon im August 1849, nach der Niederschlagung des ungarischen Aufstandes, hatte Österreich den Standpunkt eingenommen, der Deutsche Bund bestehe noch. Die süddeutschen Königreiche ihrerseits erklärten im Frühjahr 1850, dass sie eine preußisch-österreichische Zentralbehörde nicht länger anerkennen wollten. Daher lud Österreich am 26. August die deutschen Regierungen ein, auf einem Kongress die alte Bundesversammlung wiederherzustellen.[7]

Am 1. Mai 1850 endete der Auftrag der Kommission offiziell. Dennoch führte die Kommission ihre Tätigkeit bis 1851 weiter aus, als der Deutsche Bund reaktiviert wurde.[8]

Zitat Ende



Hiermit soll aufgezeigt werden, dass das Deutsche Reich an sich, nichts mit den damaligen Staatsangehörigen der deutschen Bundesstaaten und den heutigen Rechteträgern etwas zu tun hatte. Das Deutsche Reich war offensichtlich ein vertraglich geschlossenes Konstrukt zwischen Preußen und Österreich.



Die Staatsangehörigen der 26 deutschen Bundesstaaten, haben keine rechtlichen Ansprüche auf dieses Konstrukt namens Deutsches Reich, sondern aufgrund der Abstammung und über das Abstammungsprinzip vererbten Staatsangehörigkeiten, nur ein Gebietsrecht an dem jeweiligen letzten deutschen Bundesstaat, in dem die natürliche Person unserer Vorfahren geboren wurde.



Wir sind nicht die legitimen Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.



Diese Gebietsrechte der deutschen Bundesstaaten, welche mit dieser natürlichen Person gebietsrechtlich in Zusammenhang stehen und die in diesen Bundesstaat geboren wurde, wurden an die Kinder und Kindeskinder über die Rechtsfolge (Erbfolge) weiter vererbt.



Die Rechteträger haben also ausschließlich nur an dem eigenen Bundesstaatsgebiet ein Gebietsrecht, nicht an dem Deutschen Reich, was zwar aus den 26 Bundesstaaten besteht, aber für sich selbst als völkerrechtlicher Verein mit diesem Gebiet des Deutschen Reiches, ein Vertragskonstrukt war, in dem die Rechteträger selbst keine Vertragspartner waren.



Insofern ist eine ausgerufene Verfassunggebende Versammlung für einen völkerrechtlichen Verein (Deutsches Reich), überhaupt nicht völkerrechtlich möglich und auch nicht anwendbar.



Hätte man sich hier bei der Ausrufung nicht auf eine Firma Germany und einen völkerrechtlichen Verein „Deutsches Reich“ berufen, sondern nur auf die 26 Bundesstaaten, so hätte man mindestens 52 Rechteträger mit jeweils zwei (2) Rechteträgern eines der deutschen Bundesstaates vorweisen müssen, um auf das gesamte Gebiet der 26 Bundesstaaten Rechte beanspruchen zu können.



So ist das aber nicht gelaufen, denn die BSD-VV stellte zur Ausrufung der verfassunggebenden Versammlung lediglich einen digitalen, nicht unterschriebenen Zettel, mit acht nicht identifizierbaren, angeblichen Rechteträgern öffentlich, in dem nicht einmal ersichtlich wurde, aus welchen Bundesstaaten hier die Rechte überhaupt abgeleitet worden sind.

Waren das acht Rechteträger aus acht unterschiedliche Bundesstaaten?

Oder waren es acht Rechteträger aus nur einem Bundesstaat?

Und wo sind die Nachweise und Beweise, das es sich hier tatsächlich um Rechteträger handelt?

Liegen diese Nachweise nicht vor, so handelt es sich lediglich um Behauptungen, das dieses tatsächlich Rechteträger wären.



Auch hiernach hätte man nie rechtsgültig eine Verfassunggebende Versammlung für ein Deutsches Reich ausrufen können.



Nach diesen rechtlichen zu betrachtenden Kriterien, ist diese BSD-VV in Gänze mindestens als nichtig und ungültig zu betrachten.
Im schlimmsten Fall ist die BSD-VV eine Täuschung im Rechtsverkehr, da sie von Anfang an niemals für die Bundesstaaten rechtsgültig ausgerufen worden ist, dieses aber in den Ausführung der BSD-VV mehrfach und mit Deutlichkeit und bis heute suggeriert wird.



Aus diesem Grund wurde die preußische Verfassunggebende Versammlung rechtsgültig und mit Nachweisen ausgerufen und für den damaligen und bis dato nicht mehr handlungsfähigen Staat Preußen, aktiv gestellt.


Alle in der BSD-VV versammelten Rechteträger der verbliebenen 25 handlungsunfähigen Bundesstaaten und auch die vielen Rechteträger, die aus der BSD-VV seitens der Führung ausgeschlossen worden sind, sind hiermit aufgefordert, diese Täuschung im Rechtsverkehr unverzüglich zu beenden, indem sie für ihren eigenen Bundesstaat eine Verfassunggebende Versammlung rechtsgültig nach dem Völkerrecht ausrufen und diese aktiv stellen. Denn nur dann besteht die Möglichkeit, sich in aller Rechtswirksamkeit gemeinsam in einem Zusammenschluss von 26 Verfassunggebenden Versammlungen der deutschen Gebiete unsere Zukunft in eine friedlich Richtung zu führen.



Zu dem, was 1990 tatsächlich geschah, kann man folgendes feststellen:



1. Das Grundgesetz wurde 1990 durch Streichung des Art. 23 (auch durch James Baker) in Gänze nichtig gemacht und erlangte niemals danach wieder eine Gültigkeit, da hierzu die Rechteträger der deutschen Gebiete in einem völkerrechtlichen Akt, dieses Grundgesetz wieder hätten aktivieren müssen, was aber nie geschah.



Das Grundgesetz ist bis dato als definitiv ungültig zu bezeichnen und jeglicher Bezug auf das Grundgesetz ist ebenso als ein Bezug auf etwas ungültiges zu bezeichnen.



2. Dieses Grundgesetz wurde der Täuschung wegen nur weiterhin aufrecht erhalten, damit die Deutschen den Glauben hegen konnten, es gäbe da noch ein gültiges Gesetz.



3. Nachdem das Deutsche Reich von den Alliierten Kräften freigegeben wurde, verschenkte man ohne eine Legitimation zu besitzen, illegal und völkerrechtswidrig die östlichen deutschen Gebiete.



4. Auf dem restlichen Gebiet führte man dann vermeintlich ein Firmenkonsortium, ein Netzwerk von ca. 47.000 Verwaltungsfirmen ein, wonach es offensichtlich eine Hauptverwaltung mit der US Firma Germany und eine örtlich ansässige, aber untergeordnete Verwaltungsfirma namens Bundesrepublik Deutschland / Deutscher Bundestag, sowie weitere ca. 47.000 Verwaltungsfirmen dieses Firmenkonsortiums auf dem Firmengebiet der Firma Germany gibt.



Diese östlichen Gebiete des Deutschen Reiches waren hiernach nicht mehr im Verwaltungsbereich der in Brüssel/Belgien angemeldeten und in Berlin ortsansässigen Firma Bundesrepublik Deutschland, die vermeintlich für die amerikanische Firma Germany, als örtliche Verwaltungsfirma eingesetzt wurde, wie auch ca. 47.000 weitere Firmen dieses Verwaltungskonstrukts.



5. Die bei der UN eingetragene Firma Germany, scheint mutmaßlich die von einem James B. eingetragene amerikanische Firma mit gleicher Namensbezeichnung zu sein.

Nach logischen Rückschlüssen, die man daraus ziehen kann, scheint diese Firma Germany vermutlich das Gebiet der ehemaligen BRD vor 1990 und der ehemaligen DDR, als sogenanntes Betriebsgelände (Firmengebiet) zu beanspruchen.



Für die örtliche Verwaltung dieses Gebietes mit ca. 47.000 weiteren Firmen, hat man ebenso mutmaßlich der Täuschung wegen, diese Verwaltungsfirma mit gleichnamiger Bezeichnung nämlich der „Bundesrepublik Deutschland“ eingesetzt.

Es gibt etliche, weitere angemeldete und auch gelöschte Firmen, wie zum Beispiel auch die Firma „Deutsches Reich“.

Jeglicher Bezug auf solche Firmen mit einer Verfassunggebenden Versammlung wäre, fatal und als rechtlich ungültig und als Täuschung im Rechtsverkehr zu bezeichnen.



Wäre die BSD-VV rechtsgültig ausgerufen, so hätte man faktisch hier mit dem Dekret 1, die Firma Germany mit ihrem Firmengebiet, bestehend aus dem Gebiet der alten BRD und der ehemaligen DDR, zu einem Staatswesen erklärt.



Zum Schutze vor Täuschungen im Rechtsverkehr hat die Verfassunggebende Versammlung des Staates Preußen im Dekret 5 den Aufruf und die Durchführung von Wahlen auch für an die Politik angelehnten Organisationen verboten.



Das in der BSD-VV angebotene „Referendum“ ist durch die Nichtigkeit der BSD-VV und durch die Täuschung im Rechtsverkehr seitens der BSD-VV, als eine neue Form des Wahlaufrufes zur Abstimmung für eine politischen Organisation (Partei) anzusehen.



https://www.verfassunggebende-versammlung-bundesstaat-preussen.de/dekrete



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Die Rechteträger und aktiven Teilnehmer der Verfassunggebenden Versammlung für den Staat Preußen



https://www.verfassunggebende-versammlung-bundesstaat-preussen.de/


Aufgrund dieses hier https://www.zeit.de/kultur/2020-07/stiftung-preussischer-kulturbesitz-gutachten-empfiehlt-ausloesung-wissenschaftsrat

öffentlich erschienenen Artikels, sahen sich die Vertreter dieses völkerrechtlichen Rechtsmittels für Preußen genötigt, aktiv zu handeln.



Aus diesem Grund wurde am heutigen Tage, den 15.07.2020, die folgende Institution https://www.wissenschaftsrat.de wie folgt informiert und die Koresspondenz hier nun veröffentlicht:



Sehr geehrte Frau Dr. Christiane Kling-Mathey,

wir informieren Sie am heutigen Tage offiziell darüber, dass am 07.07.2020 das Rechtsmittel des Völkerrechts, Verfassunggebende Versammlung für das bislang handlungsunfähige Völkerrechtssubjekt Preußen, rechtsgültig und rechtskräftig durch die Rechteträger an dem Staatsgebiet Preußen, ausgerufen und aktiv gestellt worden ist.



Wir untersagen Ihnen und allen weiteren BRD Institutionen hiermit die Vornahme jeglicher Handlungen die Einfluss auf die Kultur und Kulturgüter in Bezug zum Völkerrechtssubjekt Preußen nehmen könnten.



Insbesondere was den Inhalt dieses Presseartikels und die offensichtlich angestrebte Zerschlagung des Kulturbesitzes Preußens angeht: https://www.zeit.de/kultur/2020-07/stiftung-preussischer-kulturbesitz-gutachten-empfiehlt-ausloesung-wissenschaftsrat



Nachweis hierzu, Siehe bitte hier: https://www.verfassunggebende-versammlung-bundesstaat-preussen.de/



Jegliche Handlungen bezüglich des Gebietes des nicht untergegangenen Bundesstaates Preußen, liegen aufgrund der fehlenden Befugnis Ihrerseits, nicht mehr in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Mit jedweder Handlung in Bezug dessen, begeben Sie sich persönlich, sowie mit Ihrer Institution als mutmaßlicher Unternehmensteil, der bei der UN derzeit noch eingetragenen US Firma "Germany" (Kompany Handelsregisternummer L18846507 AZ), und der hiesigen treuhändischen ehemalig in Brüssel/Belgien mit der Kompany Firmenbuchungsnummer 0833.759.342 angemeldeten Verwaltungsfirma "Deutscher Bundestag / Bundesrepublik Deutschland" (UPIK - D-U-N-S Nummer 341611478) und mutmaßlich weiteren ca. 40.000 US Delaware Briefkasten Verwaltungsfirmen, in die Gefahr, jeweils haftbar für rechtswidrige Handlungen gemacht zu werden.



Wir untersagen Ihnen und anderen möglicherweise involvierten Stellen und Personen hiermit und zwar ausdrücklich, diesen Kulturbesitz Preußens zu zerschlagen und geben vorsorglich bekannt, Sie persönlich als Hauptverantwortliche Person und andere hier zuständige und agierende Personen (jeweils als juristische und natürliche Personen) für etwaige Handlungen in die Haftung zu nehmen.



Jeglicher Verstoß gegen diese Anordnung, wäre als ein Verstoß gegen das weltweit gültige Völkerrecht und als widerrechtliche Handlungen nicht nur in privatrechtlicher, sondern sogar in strafrechtlicher Hinsicht, an einem fremden Eigentum zu verstehen.



Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass diese Korrespondenz, von uns öffentlich gemacht werden muss.



In Vertretung der Verfassunggebenden Versammlung für das Völkerrechtssubjekt Preußen



Mit freundlichen Grüßen



michael: aus der Familie Heimann               stefan: aus der Familie Thönnißen

Verfasser dieser Webseite: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 15.07.2020, geändert am 16.08.2020

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