English French German Italian Portuguese Russian Spanish

Liste der Provinzen Preußens



Diese Liste der Provinzen Preußens verzeichnet alle Provinzen, die nach dem Wiener Kongress 1815 jemals im historischen Staat Preußen existierten. Das Staatsgebiet Preußens teilte sich vor dem Ersten Weltkrieg in 12 Provinzen, die 37 Regierungsbezirke umfassten.

Brandenburg

Hannover

Hessen-Nassau

Niederschlesien

Oberschlesien

Ostpreußen

Pommern

Posen

Preußen

Rheinprovinz

Sachsen

Schlesien

Schleswig-Holstein

Westfalen

Westpreußen

provinzfreie Stadt Berlin

Hohenzollernsche Lande

Jülich-Cleve-Berg

Großherzogtum Niederrhein

Grenzmark Posen-Westpreußen

Kurhessen

Nassau

Halle-Merseburg

Magdeburg

Nordrheinprovinz

Rheinland-Hessen-Nassau



Liste der Flaggen und Wappen der Provinzen Preußens




Was ist ein Völkerrechtssubjekt?



Ein Völkerrechtssubjekt, ist ein von Völkern, originär (eigenständig und ursprünglich) erschaffenes Subjekt, was man Staat oder Bundesstaat nennt.



Oftmals wird behauptet, dass das Deutsche Reich ein Völkerrechtssubjekt gewesen sei.

Aber prüfen wir mal, ob denn das Deutsche Reich ein solches von Völkern erschaffenes Subjekt, also ein Staat gewesen ist.

Wie hat sich der Staatsrechtsler und Professor für Völkerrecht, Georg Jellinek hierüber in seiner Drei-Elemente-Lehre ausgelassen?



Zitat:

"Seine Allgemeine Staatslehre (1900, siehe Allgemeine Staatslehre, Verfassungsrecht) gilt als Meilenstein der deutschen Staatslehre und als Jellineks wichtigstes Werk. Aus ihr stammt auch seine Drei-Elemente-Lehre, nach der zur Anerkennung eines Staates als Völkerrechtssubjekt die drei Merkmale „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ erforderlich sind (→ Völkerrecht). Überdies führt er hier den soziologisch inspirierten Begriff von der normativen Kraft des Faktischen ein (→ Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie)."

Zitat Ende



Ist nach den drei hier oben genannten Kriterien, das Deutsche Reich ein Völkerrechtssubjekt?



Hatte das Deutsche Reich ein Staatsgebiet? Antwort: NEIN, denn ein Staatsgebiet hatten die Bundesstaaten, die sich im Deutschen Reich als völkerrechtlichen Verein und sogenannten Staatenbund befunden haben.



Hatte das Deutsche Reich ein Staatsvolk? Antwort: NEIN, denn die Staatsvölker waren die Staatsangehörigen der Bundesstaaten, die sich in dem völkerrechtlichen Verein, genannt Staatenbund befunden haben. Der deutsche Kaiser gab hierzu ein verordnetes Gesetz, das sogenannte Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuSTAG 1913) heraus und gab darin an, wer Deutscher wäre. Hier wird auch die Staatsangehörigkeit zum jeweiligen Bundesstaat genannt, denn die Staatsangehörigen der Bundesstaaten, waren die mittelbaren Reichszugehörigen, die unmittelbaren Reichszugehörigen waren die damaligen Deutschen in den deutschen Kolonien.



Hatte das Deutsche Reich eine Staatsgewalt? Antwort: NEIN, denn die Staatsgewalt lag nach dem pouvoir constitué in der Volkssouveränität und zwar beim Staatsvolk und nicht wie viele fälschlich meinen beim damaligen Adelsstand,



Zitat:

Pouvoir constitué ist ein aus dem Französischen entlehnter staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Fachbegriff und bedeutet konstituierte oder verfasste Gewalt, womit die an eine Verfassung gebundene Staatsgewalt gemeint ist. Pouvoir constitué meint „Staatsgewalt im gewaltenteilendenVerfassungsstaat“.



Die Begriffe pouvoir constitué und pouvoir constituant wurden von dem Staatsmann Abbé Sieyès durch sein 1789 zu Beginn der Französischen Revolution erschienenes politisches Pamphlet Qu’est-ce que le tiers état? (Was ist der Dritte Stand?) in die verfassungstheoretische Diskussion eingebracht. Im Zeitalter der Aufklärung setzte sich die staatsphilosophische Doktrin der Volkssouveränität – populus est rex („das Volk ist König“) – immer mehr durch, wonach „alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe“: diese Formel fand als Artikel 20 Absatz 2 Eingang ins Grundgesetz. Nach diesem demokratischen Legitimitätsprinzip besitzt das Volk als Souverän die verfassunggebende Gewalt, den pouvoir constituant; das Volk gibt und trägt die Verfassung (frz. constitution). Die Verfassung konstituiert die Staatsgewalt, den pouvoir constitué:



„Das Volk als pouvoir constituant gibt sich eine Verfassung. Dadurch erst entsteht der pouvoir constitué, die verfaßte Staatsgewalt. Diese existiert außerhalb der Verfassung nicht und ist an sie unbedingt gebunden. Eine Befugnis zur Verfassungsänderung hat sie nur, soweit sie dazu vom Volk eine besondere Ermächtigung erhalten hat.“[1]

Zitat Ende



Keine von Königen, Herzögen und anderen Adeligen, für die deutschen Völkern erwirkten Verfassungen, waren je völkerrechtsgültige Verfassungen, sondern lediglich Verordnungen der Adeligen für ihre Unterthanen.



Somit war auch der Norddeutsche Bund kein Bundesstaat im völkerrechtlichen Sinne, da diese Verfassung hierzu von den Adeligen verordnet worden ist, ohne die Völker hierzu befragt zu haben und diese Verfassung über eine verfassunggebende Versammlung (Versammlung des Volkes), dem Rechtsmittel des Völkerrechts, zu erwirken.



Die zuletzt vom deutschen Volke erwirkte Verfassung, war die sogenannte Paulskirchenverfassung, die Rechtsgültigkeit für das Deutsche Reich durch eine verfassunggebende Nationalversammlung erlangte, allerdings wegen der vom deutschen Kaiser abgelehnten und fehlenden Ratifizierung, keine Rechtskraft für das damalige Deutsche Reich entwickeln konnte. Der Rechtskreis des Deutschen Reich unterlag lediglich dem deutschen Kaiser, aber nicht den Staatsangehörigen der Bundesstaaten, die sich im Deutschen Reich befunden haben.



Insofern bleiben über das indigene  Abstammungsprinzip, die Rechte an den Landflächen der Bundesstaaten, bei den Staatsangehörigen und zwar als das Staatvolk mit deren Volkssouveränität zurück. Hier liegen die Rechte an den Bundesstaaten und nicht am Deutschen Reich des Kaisers verborgen. Diese Staatsangehörigen haben über die natürlichen Personen, die Rechte an dem Land und Bundesstaat und auch das Recht sich mit einer verfassunggebenden Versammlung eine Verfassung geben und einen Bundesstaat aktiv stellen, oder ins Leben rufen zu können.



Verfasser dieser Seite: michael: aus der Familie Heimann; verfasst am 08.07.2020, Liste der Provinzen - Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Provinzen_Preu%C3%9Fens, geändert am 19.07.2020

Share by: